Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94   

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https://dejure.org/1995,4886
VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94 (https://dejure.org/1995,4886)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.09.1995 - 11 UE 1128/94 (https://dejure.org/1995,4886)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 (https://dejure.org/1995,4886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 WaffG, § 263 StGB, § 56 VwGO, § 57 VwGO, § 3 VwZG
    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit im Falle eines Vermögensdeliktes; Heranziehung der Tatsachen aus einem eingestellten Strafverfahren; Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1075
  • NVwZ 1996, 605 (Ls.)
  • DVBl 1996, 572
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89

    Mängel der Postzustellungsurkunde - Familiennachzug, einjährige Wartefrist

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    Der Beweiswert der Postzustellungsurkunde (Bl. 34 GA) gemäß § 418 ZPO ist, worüber das Gericht nach seiner freien Überzeugung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zu befinden hat, durch die festzustellenden Mängel entscheidungserheblich gemindert (§ 419 ZPO, vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 3. Juli 1989 - 13 TH 1313/89 -, NJW 1990, 467).

    So liegen die Dinge hier, denn durch die Veränderung der Anschrift in der Postzustellungsurkunde läßt sich nicht mehr erkennen, ob der erfolglose Zustellungsversuch in der früheren oder der jetzigen Wohnung des Klägers stattgefunden hat oder ob etwa zwei erfolglose Zustellungsversuche in beiden Wohnungen unternommen worden sind (vgl. zur Unwirksamkeit der Zustellung bei Beurkundung mehrerer Zustellungsvorgänge in einer Urkunde, Hess. VGH, Beschluß vom 3. Juli 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    Daraus ergibt sich, daß wesentliche Mängel der Postzustellungsurkunde bereits für sich allein zur Unwirksamkeit der Zustellung führen "(BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092.81 -, Buchholz 303 Nr. 3 zu § 195 ZPO).
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    Das folgt aus dem mit ihnen beabsichtigten Zweck, durch eine strenge gesetzliche Form für die Zustellung jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen (BGH, U. v. 15. Januar 1953 - IV ZR 180/52 -, BGHZ 8, 314).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    An der Verwertung der diesem Strafverfahren zugrundeliegenden Tatsachen sind Behörden und Gerichte nicht deswegen gehindert, weil das auf der Anklage beruhende Strafverfahren später gemäß § 153 a Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (BVerfG, Beschluß vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, DVBl. 1991, 482 (484) = NJW 1991, 1530).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
    Aufgrund der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde über die am 31.01.1996 durch Niederlegung bei der Postanstalt erfolgte Ersatzzustellung (§§ 37 Abs. 1 StPO , 418 Abs. 1 ZPO ; vgl. hierzu aus jüngster Zeit z.B. BFH, Beschl. v. 2.7.196 - XR 79/95 Juris; HessVGH, NJW 1996, 1075 ; FG Münster, ZKF 1995, 281) ist nämlich davon auszugehen, daß der Widerrufsbeschluß dem Verurteilten ordnungsgemäß zugestellt wurde.

    Aus den genannten Gründen ist ferner nicht verwunderlich, daß auch nach der eingeleiteten Postreform die Wirksamkeit von beliehenen Postbediensteten vorgenommener Zustellungen von der Rechtsprechung nicht einmal problematisiert wird (vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 2.7.1996 -XR 79/95 Juris; HessVGH, NJW 1996, 1075 ; FG Münster, ZKF 1995, 281).

  • BFH, 28.08.2006 - II B 86/04

    NZB: Beweisaufnahme, Zustellung durch PZU

    Anders als in der von der Klägerin angezogenen Entscheidung des Hessischen VGH vom 12. September 1995 11 UE 1128/94 (NJW 1996, 1075) lässt sich im Streitfall nach Ansicht des Senats die Auffassung vertreten, dass Zweifel an der Zustellung nicht erkennbar sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 20 A 1399/96
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 (S. 30); BVerfG, Beschluß vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, DVBl. 1991, 482 (484); HessVGH, Urteil vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 -, DVBl. 1996, 572 f. Allerdings ist, jenseits spezialgesetzlicher Hindernisse, der Zeitablauf für die Verwertung lange zurückliegender Ereignisse nicht belanglos.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95

    Schriftform der Klage; Unterschrift; Urheberschaft ; Verkehrswille des Klägers;

    Diese Urkunde leidet an keinem wesentlichen Mangel, der ihren Zweck, jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen, vereiteln und deshalb zur Unwirksamkeit der Zustellung führen könnte (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3; HessVGH, Beschluß vom 13. Juli 1989, NJW 1990, 467, und Urteil vom 12. September 1995, NJW 1996, 1075).
  • VG Schleswig, 30.07.2001 - 9 B 23/01

    Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, wirksame Zustellung durch Niederlegung,

    Der hier zu entscheidende Fall ist nicht gleichzusetzen mit dem vom VGH Kassel im Urteil vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 - (NJW 1996, S. 1075) entschiedenen Fall, in dem die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde als beeinträchtigt angesehen worden ist, da im Adressfeld ohne besondere Begründung Änderungen vorgenommen worden waren und danach nicht mehr zu erkennen war, wo der im Feld 7.1 jener Urkunde durch Ankreuzen beurkundete Zustellversuch unternommen worden und wo die im Feld 8.1 durch Ankreuzen beurkundete Hinterlassung einer Benachrichtigung erfolgt war.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bs IV 143/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6776
OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bs IV 143/95 (https://dejure.org/1995,6776)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.1995 - Bs IV 143/95 (https://dejure.org/1995,6776)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 1995 - Bs IV 143/95 (https://dejure.org/1995,6776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung; Gerichtliche Entscheidung; Rechtsanwalt; Telefax; Nochmalige Zustellung; Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1226
  • NVwZ 1996, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bs IV 143/95
    Ein nicht anwaltlich verfaßtes Schreiben des unterlegenen Ast. an das Gericht kann auch bei Anlegung des insoweit notwendigen großzügigen Maßstabs (BVerwG, NJW 1991, 508, 509 f.) nicht als Beschwerde angesehen werden, wenn es hierfür keinerlei Anhaltspunkte enthält.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02

    Zulässige Bekanntgabe eines Bescheids durch Telefax; Im Interesse des

    Ob eine Zustellung - mittels Empfangsbekenntnis - per Telefax möglich ist (so Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2626(2617)), wird offen gelassen.

    Sie fällt zweifelsfrei auch nicht unter § 37 Abs. 5 SGB X, wenn mit ihr wie im vorliegenden Fall nicht zugleich eine Zustellung bewirkt werden sollte - nur diesen Fall erfasst § 37 Abs. 5 SGB X - , wobei der hier Senat offen lassen kann, ob ein Bescheid eines Sozialhilfeträgers an einen Rechtsanwalt per Telefax (und mit Hilfe eines Empfangsbekenntnisses) überhaupt zugestellt werden kann (vgl. dazu Hanseatisches OVG, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - , NJW 1996, 1226 u. v. 15.4.1996 - Bs II 177/96 - , NJW 1997, 2616(2617); a. A. Henneke, aaO, RdNr. 14).

  • BFH, 27.06.2002 - VII B 171/01

    Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax

    Der Beschluss des OVG Hamburg vom 20. September 1995 Bs IV 143/95 (Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1226), auf welchen sich das OVG Weimar zur Rechtfertigung seiner Auffassung beruft, betrifft nicht die Zustellung einer Ladung, sondern einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung in einer Prozesskostenhilfesache per Telefax.
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14

    Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung

    Dies gilt nicht nur bei der nochmaligen Zustellung an denselben Empfänger, sondern auch bei verschiedenen Zustellungsempfängern oder Zustellungen an verschiedene Bevollmächtigte (vergleiche BGH, Urteil vom 8. März 2004 II ZB 21/03, FamRZ 2004, 865; FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370 mwN; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. September 1995 Bs IV 143/95, NJW 1996, 1226).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

    Dementsprechend haben die Beteiligten auf diesen Empfangsbekenntnissen auch nicht das Datum des Faxeingangs am 09.04.2008 (vgl. zu einem solchen Fall: HambOVG, Beschl.v. 20.09.1995 - Bs IV 143/95 - NJW 1996, 1226 [OVG Hamburg 20.09.1995 - Bs IV 143/95] ), sondern das jeweilige Zustellungsdatum der durch die Post übersandten Beschlussausfertigungen als für die Zustellung maßgebliches Eingangsdatum eingetragen (ausweislich dieser Eintragungen erfolgte der Eingang beim Antragsgegner am 11.04.2008 und bei den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin am 17.04.2008).
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    Das gilt nicht nur bei der nochmaligen Zustellung an denselben Empfänger (vgl. Verwaltungsgericht -VG- Meiningen vom 23. Oktober 1995, 2 E 570/95.ME, Juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 20. September 1995, Bs IV 143/95, NJW 1996, 1226; vom 23. August 1995, Bs IV 183/95, NJW 1996, 1225; BVerwG vom 18. April 1994, 5 B 18/94, Juris; vom 11. Mai 1979, 6 C 70/78, BVerwGE 58, 100 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1980, 204).
  • OVG Thüringen, 21.07.1999 - 3 ZKO 158/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Ladung; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

    Dementsprechend können Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis an diesen Personenkreis auch per Telefax erfolgen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluß vom 20. September 1995 - Bs IV 143/95 - NJW 1996, 1226 m.w.N.) und ist die Zustellung der Ladung per Telefax im vorliegenden Fall ordnungsgemäß vorgenommen worden.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 11 LB 334/02

    Berufungsbegründungsfrist; Büropersonal; Fristenberechnung; Fristversäumnis;

    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass an mehrere Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten zu unterschiedlichen Zeitpunkten zugestellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.1998 - BVerwG 9 B 776.98 - NJW 1998, 3582), sondern in gleicher Weise für mehrfache (wirksame) Zustellungen derselben Entscheidung an einen Prozessbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.5.1979 - BVerwG 6 C 70.78 - DVBl. 1979, 821, 822; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.9.1995 - Bs IV 143/95 - NJW 1996, 1226; Hess. VGH, Beschl. v. 15.6.1998 - 13 TZ 4026/97 - NVwZ 1998, 1313, 1314; vgl. ferner BGH, Urt. v. 27.10.1977 - 4 StR 326/77 -MDR 1978, 153; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnr. 4 zu § 57 m. w. N.; v. Albedyll, in Bader pp., VwGO, Rdnr. 9 zu § 56 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 10 B 10185/98

    Telefax; Zustellung; Formlose Vorabmitteilung; Beschlußtenor

    Grundsätzlich kann zwar auch per Telefax zugestellt werden; das gilt jedenfalls für Zustellungen nach § 5 Abs. 2 VwZG (vgl. z. B. OVG Hamburg, a.a.O. sowie Beschluß vom 20. September 1995 - Bs IV 143/95 - NJW 1996, S. 1226; Sadler, VwZG, 2. Auflage, Rdnrn. 13 und 19 zu § 2; Schoch/Schmidt - Aßmann/Pietzner, VwGO, Rdnr. 71 zu § 56; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Auflage, Rdnr. 10 a zu § 56, Rdnr. 2 a zu § 57; Kopp, VwGO, 9. Auflage, Rdnr. 98 zu § 80; Ewer/Schürmann, NVwZ 1990, S. 336 f.).Daß mit der Telefax-Übermittlung der Beschluß(-tenor) weder in Urschrift noch in Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift an den Antragsteller-Bevollmächtigten gelangt ist bzw. diesem in der Urschrift vorgelegt worden ist (vgl. § 2 VwZG), ist insofern unschädlich.
  • OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98

    Duldung bei Lebensgefährdung von Familienangehörigen;; Abschiebung;

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend OVG Hamburg, Beschl. v. 20.9.1995, NJW 1996, 1226; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 56 Rdnr. 10 a und § 57 Rdnr. 2 a; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 56 Rdnr. 71; verneinend Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 56 Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5761
OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92 (https://dejure.org/1994,5761)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.1994 - 1 L 5561/92 (https://dejure.org/1994,5761)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 1 L 5561/92 (https://dejure.org/1994,5761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 80 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 49 VwVfG; § 75 BauO ND; § 89 BauO ND
    Bauaufsichtsbehörde; Widerruf einer Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Rechtsschutz; Frist; Bestandskraft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauaufsichtsbehörde; Widerruf einer Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Rechtsschutz; Frist; Bestandskraft

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hinderte nicht den Eintritt der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes oder das Inkrafttreten der durch ihn getroffenen Regelungen, sondern nur seine Vollziehbarkeit (BVerwGE 13, 1 [4 f.] = NJW 1962, 602).

    Der Suspensiveffekt als Mittel des vorbeugenden Rechtsschutzes soll verhindern, daß durch die Vollziehung des noch nicht rechtsbeständig gewordenen Verwaltungsakts der Zweck seiner Nachprüfung, sei es im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder sei es im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch "vollzogene Tatsachen" vereitelt und der von dem Verwaltungsakt Betroffene hierdurch im Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Schutzes weitgehend beraubt werden könnte oder daß er in sonstiger Hinsicht für die Dauer des Schwebezustandes, während dessen Ungewißheit über den Erfolg der Anfechtung besteht, wesentliche Nachteile rechtlicher oder tatsächlicher Art hinnehmen muß (BVerwGE 13, 1 [4-6] = NJW 1962, 602).

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Ebenso wie eine Baugenehmigung trotz des aufschiebende Wirkung entfaltenden Widerspruch des Nachbarn wirksam bleibt (BVerwG, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 = NVwZ 1989, 48; VGH München NVwZ-RR 1990, 594), gilt dies auch für den Widerruf der Baugenehmigung.
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Diese Regelung berücksichtigt die Anforderungen nach § 80 I 2 iVm S. 1 VwGO (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 772 [773] zur insoweit vergleichbaren Ausreiseaufforderung nach vorhergehender Asylentscheidung).
  • VGH Bayern, 17.07.1990 - 14 AS 90.1387
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Ebenso wie eine Baugenehmigung trotz des aufschiebende Wirkung entfaltenden Widerspruch des Nachbarn wirksam bleibt (BVerwG, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 = NVwZ 1989, 48; VGH München NVwZ-RR 1990, 594), gilt dies auch für den Widerruf der Baugenehmigung.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der zum einen das Recht des Bauherrn feststellt zu bauen und zum anderen verfügt, daß der festgestellte baurechtliche Anspruch zur Ausführung freigegeben wird (BVerwGE 69, 1 [2f.] = NJW 1984, 1473).
  • VGH Bayern, 15.05.1985 - 12 CS 84 A.2718
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Dies wäre nicht der Fall, wenn der im Verfahrensablauf spätere Verwaltungsakt ohne Rücksicht auf die Vollziehbarkeit des früheren ergeht, etwa weil der Sofortvollzug des späteren Verwaltungsakts trotz aufschiebender Wirkung eines Rechtsbehelfs gegenüber dem früheren angeordnet wurde (VGH München, NVwZ 1985, 663; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.6.1994 - 6 M 2894/94; OVG Saarlouis, BRS 42 Nr. 215).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 79.69

    Enteignungsverfahren für die Verlegung einer Fernwasserleitung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 5561/92
    Dies schließt aber nicht aus, daß eine Gestaltungswirkung "Vollziehung" in einem weiteren Sinne ist und daß diesem rechtsgestaltenden Akt behördliche Ausführungsmaßnahmen nachfolgen, die den Eintritt der im Gestaltungsakt verfügten Rechtsänderung voraussetzen und auf der Rechtsgestaltungswirkung des Aktes beruhen (BVerwG, DÖV 1973, 785 [786]; VGH Mannheim, BWVPr 1978, 9 [10]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Damit ist gewährleistet, dass die Pflicht zur Beseitigung der baulichen Anlage erst nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Rücknahmeverfügung eintritt (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.7.1994 - 1 L 5561/92 -, NVwZ 1996, 605).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bs IV 183/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9914
OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bs IV 183/95 (https://dejure.org/1995,9914)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.1995 - Bs IV 183/95 (https://dejure.org/1995,9914)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 1995 - Bs IV 183/95 (https://dejure.org/1995,9914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung; Beschlußtenor; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdefrist; Nochmalige Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1225
  • NVwZ 1996, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auch das mit Blick auf seine zweimalige Beschlussfassung am 4. September 2013 und 1. Oktober 2013 verfahrensfehlerhafte Vorgehen des Verwaltungsgerichts (vgl. dazu: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.8. 1995 - Bs IV 183/95 -, NJW 1996, 1225 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 3, 4, 9 und 10) ermöglicht hier keine solche kassatorische Entscheidung.
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    Das gilt nicht nur bei der nochmaligen Zustellung an denselben Empfänger (vgl. Verwaltungsgericht -VG- Meiningen vom 23. Oktober 1995, 2 E 570/95.ME, Juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 20. September 1995, Bs IV 143/95, NJW 1996, 1226; vom 23. August 1995, Bs IV 183/95, NJW 1996, 1225; BVerwG vom 18. April 1994, 5 B 18/94, Juris; vom 11. Mai 1979, 6 C 70/78, BVerwGE 58, 100 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1980, 204).
  • OVG Sachsen, 16.01.2001 - 2 Bs 301/00
    Im Hinblick auf die Pflicht zur Darlegung der Zulassungsgründe innerhalb der Antragsfrist (§ 146 Abs. 5 Satz 1 und 3 VwGO) wird die Bekanntgabe eines Beschlusses aber nicht schon mit der Verkündung der Entscheidungsformel, sondern erst durch die schriftliche Mitteilung der nach § 122 Abs. 2 VwGO erforderlichen Begründung bewirkt (so auch Kopp/Schenke, aaO, § 146 RdNr. 15 a; Roth, aaO; Guckelberger, DÖV 1999, 937 [940]; zum gleichen Ergebnis gelangt Berkemann, DVBl. 1998, 446 [451], über den Umweg der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; a.A. OVG Hamburg, NJW 1996, 1225).Eine derartige Vollendung der Bekanntgabe im Wege der Übermittlung des vollständigen Beschlusses durch Telefax nach vorheriger Verkündung des Entscheidungssatzes ist hier indes nicht eingetreten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 10 B 10185/98

    Telefax; Zustellung; Formlose Vorabmitteilung; Beschlußtenor

    Der geltend gemachte Verfahrensmangel der fehlenden Begründung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Anträge des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO (§ 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO) wäre nur gegeben, wenn bereits die Übermittlung des - mit (unvollständiger) Rechtsmittelbelehrung versehenen - Tenors des Beschlusses per Telefax an den Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers am 22. Januar 1998 die Zustellungder Entscheidung gemäß § 56 Abs. 1 und 2 VwGO i.V.m. §§ 2 f. VwZG gewesen wäre; dann hätte die erneute Zustellung des vollständigen Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis am 29. Januar 1998 den Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht geheilt (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluß vom 23. August 1995 - Bs IV 183/95 -, NJW 1996, S. 1225 f.).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.09.1995 - 4 CE 95.2973   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15322
VGH Bayern, 15.09.1995 - 4 CE 95.2973 (https://dejure.org/1995,15322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.1995 - 4 CE 95.2973 (https://dejure.org/1995,15322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 1995 - 4 CE 95.2973 (https://dejure.org/1995,15322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1165
  • NVwZ 1996, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Hannover, 12.01.2017 - 1 B 7215/16

    Öffentliche Einrichtung; Vorwegnahme der Hauptsache; Widmung; Wildtierverbot;

    Vielmehr wäre sie dazu gezwungen, eine öffentliche Einrichtung für Unterhaltungen und Vergnügungen jeder Art zu unterhalten und die Veranstalter damit indirekt zu subventionieren, wozu sie rechtlich indes nicht verpflichtet ist (vgl. VGH BW, B. v. 15. Oktober 2003 - 9 S 1858/03 - juris Rn 4 m.w.N.: kein Anspruch eines privaten Kulturschaffenden auf finanzielle Förderung durch eine Gebietskörperschaft hat; BayVGH, B. v. 15. September 1995 - 4 CE 95.2973 - NJW 1996, 1165/1166: kein Anspruch eines Künstlers auf Publikation und Ausstellung seines Werkes im Rahmen einer kommunalen Kunstausstellung oder auf finanzielle Förderung).
  • VG München, 06.08.2014 - M 7 K 13.2449

    Gemeindlicher Volksfestplatz; Zulassung eines Zirkus; Widmungsbeschränkung

    Vielmehr wäre sie dazu gezwungen, eine öffentliche Einrichtung für Unterhaltungen und Vergnügungen jeder Art zu unterhalten und die Veranstalter damit indirekt zu subventionieren, wozu sie rechtlich indes nicht verpflichtet ist (vgl. VGH BW, B. v. 15. Oktober 2003 - 9 S 1858/03 - juris Rn 4 m.w.N.: kein Anspruch eines privaten Kulturschaffenden auf finanzielle Förderung durch eine Gebietskörperschaft hat; BayVGH, B. v. 15. September 1995 - 4 CE 95.2973 - NJW 1996, 1165/1166: kein Anspruch eines Künstlers auf Publikation und Ausstellung seines Werkes im Rahmen einer kommunalen Kunstausstellung oder auf finanzielle Förderung).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 9 S 1858/03

    Subventionierung eines privaten Theaters - Haushaltsvorbehalt -

    Aus all dem folgt jedoch kein Anspruch eines privaten Kulturschaffenden auf finanzielle Förderung durch eine Gebietskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1979 -7B 174/78- DÖV 1979, 912; OVG Berlin, Urteil vom 08.06.1978 -IIIB 50/77-; Bayer. VGH, Urteil vom 15.09.1995 - 4 CE 95.2973 - NJW 1996, 1165).
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