Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 20.10.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07   

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https://dejure.org/2007,2070
OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4, 8; BGB §§ 892, 873, 925; GBO § 53
    Nichtigkeit der Unterteilung von Wohnungseigentum bei verbleibendem Vorflur

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 892, 873, 925; WEG § 4
    Wirksamkeit der Unterteilung von Sondereigentum in neues Gemeinschaftseigentum nur bei Mitwirkung aller Eigentümer und Eintragung im Grundbuch

  • Judicialis

    BGB § 873; ; BGB § 892; ; BGB § 925; ; WEG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892 § 873 § 925; WEG § 4
    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterteilung eines Sondereigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 4, 8; BGB §§ 892, 873, 925; GBO § 53
    Nichtigkeit der Unterteilung von Wohnungseigentum bei verbleibendem Vorflur

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterteilung von Geschäftsräumen erfordert Zustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Miteigentümers auf Löschung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch; Nichtverbindung eines prinzipiell sondereigentumsfähigen Raumes mit einem Miteigentumsanteil bei der Begründung von Wohnungseigentum; Aufdrängung eines Teils des Sondereigentums eines ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aufgedrängtes Gemeinschaftseigentum

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zustimmungserfordernis bei der Unterteilung von Geschäftsräumen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtige Unterteilung eines Sondereigentums (IMR 2007, 223)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 946
  • NZM 2007, 603 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 459
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Das "Vergessen" dieses Raumes bewirkte die Nichtigkeit der Unterteilung (BayObLG DNotZ 1988, 316/318).

    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Sie betrifft gerade nicht das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander i.S. von § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 WEG (vgl. im Übrigen BayObLG DNotZ 1998, 379/383).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Während bei der Begründung von Wohnungseigentum alles, was nicht Sondereigentum sein, kann automatisch Gemeinschaftseigentum wird (BGH NJW-RR 1990, 447), ist dies bei der nachträglichen Unterteilung von Sondereigentum nicht der Fall (BayObLG NJW-RR 1996, 721).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    c) Die Änderung der Aufteilung von Sondereigentum hin zum gemeinschaftlichen Eigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444/446).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85
    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen

    Ein Sondereigentum ohne Verbindung mit einem bestimmten Miteigentumsanteil verstößt gegen zwingendes Recht; ein isoliertes Sondereigentum ist nicht denkbar (OLG München DNotZ 2007, 946, 947).
  • LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in

    Im Übrigen darf ein Miteigentümer den anderen Miteigentümern - nach § 14 Ziff. 1 WEG - ohne deren Zustimmung (neues) Gemeinschaftseigentum nicht aufdrängen (vgl. OLG München, DNotZ 2007, 946, 947).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur

    Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich nicht einen Teil seines Sondereigentums der Gemeinschaft als Gemeinschaftseigentum aufdrängen (DNotZ 2007, 946 ff.).
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Zwar kann grundsätzlich eine Eintragung neuen Gemeinschaftseigentums im Grundbuch nur erfolgen, wenn dem alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 03. April 2007 in RPfleger 2007, 459 f.).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21

    Aufhebung des Sondereigentums, Zwischenverfügung, Sondernutzungsrecht,

    Denn hiervon ist sachenrechtlich die Zuordnung der dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordneten Flächen betroffen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1986, 444, 446; ZfIR 2008, 115, 116).
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10

    Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?

    Hinzu kommt in diesem Zusammenhang ergänzend auch noch, dass ein Miteigentümer den anderen Miteigentümern ohne Zustimmung (neues) Gemeinschaftseigentum nicht aufdrängen darf (vgl. OLG München, DNotZ 2007, 946, 947).
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11

    Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!

    Unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten hätte diese Vorgehensweise vorliegend insbesondere deswegen nahe gelegen, weil die Kläger mit ihrem Handeln den Beklagten - ohne deren Zustimmung - gemeinschaftliches Eigentum in einem Umfang "aufgedrängt" haben (vgl. dazu OLG München, DNotZ 2007, 946, 947), wie diese es nach den Vorgaben der Teilungserklärung nicht erwarten konnten: aus (bloßen) Gewächshäusern, die im Teileigentum standen, ist nunmehr ein Zweifamilienhaus geworden, an dem in Bezug auf zwei Wohneinheiten Sondereigentum begründet werden soll, u. a. auch deswegen, damit die Kläger ihre kaufvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Eheleuten J erfüllen können.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6603
OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06 (https://dejure.org/2006,6603)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.2006 - 16 Wx 189/06 (https://dejure.org/2006,6603)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 16 Wx 189/06 (https://dejure.org/2006,6603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 319

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Abs. 1
    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Änderung maßgeblicher Umstände erst nach erneuter Beschlussfassung durch Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Änderung der für die Beschlussfassung maßgeblichen Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1026
  • NZM 2007, 603
  • ZMR 2007, 641
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05

    Vorliegen einer bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Wohnungseigentumsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.07.2006 - 29 T 73/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Ob es für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung im Rahmen der Beschlussanfechtungsklage auf den Kenntnisstand der Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Eigentümerversammlung (so etwa OLG Köln, NJW-RR 2007, 1026) oder - im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle - auf die Erkenntnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (so z.B. Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 21 WEG Rn. 103), kann dahinstehen.
  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Denn maßgeblicher zeitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein angefochtener Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 16 Wx 189/06, juris Rn. 6).
  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

    Zwar stellt die h.M. bei der Prüfung, ob ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ab (OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, ZMR 2007, 641, Rn. 6, zitiert nach juris; LG Itzehoe, Urteil vom 20.05.2016 - 11 S 78/15, ZMR 2016, 728, Rn. 29, zitiert nach juris; BeckOK WEG/Elzer, 30. Edition, Stand: 01.03.2017, § 46 Rdnr. 209; a.A. Kammer, Beschluss vom 29.07.2009 - 318 T 80/08, ZMR 2010, 64, Rn. 35, zitiert nach juris; AG Hamburg, Urteil vom 15.02.2011 - 102d C 79/10, ZMR 2011, 758, Rn. 18, zitiert nach juris: letzte mündliche Tatsachenverhandlung).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2010 - 20 W 138/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vollwärmedämmung einer

    Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses ist grundsätzlich auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Gesetzeslage zu beurteilen (vgl. etwa BGH NJW 2009.999; OLG Köln NZM 2007, 603; OLG Hamm ZMR 2008, 156, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 62 Rz. 2).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Dies ändert aber nichts daran, dass sich die Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses materiell nach der Sach- und Rechtslage beurteilt, die zur Zeit der Beschlussfassung vorlag (OLG Köln NZM 2007, 603; Bergerhoff NZM 2007, 553, 554).
  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist zur Beurteilung der Wirksamkeit eines angefochtenen Beschlusses der Zeitpunkt der Beschlussfassung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006, Az. 16 Wx 189/06, BeckRS 2007, 1429).
  • LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

    Sie vertritt zwar ebenfalls die Ansicht, dass für die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (so auch BayObLG, Beschl. v. 20.10.2000 - 2Z BR 77/00; OLG Köln, Beschl. v. 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, NZM 2007, 603; Bärmann/Pick, WEG.
  • LG Köln, 15.11.2018 - 29 S 285/17

    Ist der Verwalter geeignet?

    Da es für die Frage, ob ein Beschluss ordnungsgemäß ist, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (vgl. Jennißen-Schultzky, WEG, § 23 Rn.177; OLG Köln ZMR 2007, 641), kommt es nicht darauf an, dass die Beschlussfassung zu TOP 4 - Satz 2 - , die die Festlegung der Vergütung enthält, durch den Beschluss des Amtsgerichts für ungültig erklärt worden ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2018 - 14 S 772/18

    Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen

    Maßgebend ist der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben konnte (vgl. OLG Köln, ZMR 2007, 641; OLG Hamm, ZMR 2008, 156; LG Itzehoe NZM 2016, 899).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

    Denn die Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses ist nach der Sach - und Rechtslage zu beurteilen, die zur Zeit der Beschlussfassung vorlag (OLG Köln NZM 2007, 603; Senat ZMR 2008, 156).
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