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   OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10   

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https://dejure.org/2010,2642
OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10 (https://dejure.org/2010,2642)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2010 - 2 Wx 118/10 (https://dejure.org/2010,2642)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 2 Wx 118/10 (https://dejure.org/2010,2642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchrecht- Nachträgliche Eintragung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Beschränkung in der Verfügung über einen Gesellschaftsanteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 20 Abs. 3; GBO §§ 19, 22, 29, 47 Abs. 2, 71 Abs. 1 und 2; BGB §§ 705, 719 Abs. 1, 891 Abs. 1, 899 a; FGG-RG Art. 111 Abs. 1; ERVGBG
    Grundbuchrecht- Nachträgliche Eintragung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Beschränkung in der Verfügung über einen Gesellschaftsanteil

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 899a; GBO §§ 19, 29, 47
    Nachweis des Gesellschafterkreisesgegenüber dem Grundbuchamt bei eingetragener Namens-GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; Nachträgliche Eintragung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; Nachträgliche Eintragung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 62
  • NotBZ 2011, 137
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
    2) Ist im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2008 (BGHZ 179, 102 ff.) und vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 47 Abs. 2 GBO eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin im Grundbuch nur unter ihrem Namen, ohne Bezeichnung ihrer Gesellschafter eingetragen worden, bedarf es zur nachträglichen Eintragung der Gesellschafter des Nachweises in der Form des § 29 GBO, aus welchen Gesellschaften die Gesellschaft im Zeitpunkt dieser Berichtigung besteht.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08 - sei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung im Grundbuch einzutragen, welche ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag vorgesehen hätte.

    dd) In seinem Beschluß vom 4. Dezember 2008 (BGHZ 179, 102 ff.), durch.

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, sind an den Nachweis der Unrichtigkeit - hier mangelnden Vollständigkeit - einer Eintragung strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt grundsätzlich nicht (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG FGPrax 2002, 151; Senat, FGPrax 2010, 14 [15]; Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

    Zwar gilt - wie auch ein Rückschluß aus § 899 a Satz 2 BGB ergibt - die gesetzliche Vermutung des § 899 a Satz 1 BGB, nicht anderes als jene des § 891 Abs. 1 BGB (vgl. insoweit BayObLG Rpfleger 2004, 417; Senat, FGPrax 2010, 14 [16]; OLG Schleswig, FGPrax 2004, 264 [265]; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 16 mit weit.

    An den Inhalt der Grundakten knüpft die Vermutung des § 899 a Satz 1 BGB - nicht anders als die des § 891 Abs. 1 BGB (vgl. auch insoweit Senat, FGPrax 2010, 14 [16]) nicht an.

  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
    Auch wenn das Grundbuchamt nicht gehalten ist, sehenden Auges dabei mitzuwirken, daß das Grundbuch durch eine Eintragung unrichtig wird (vgl. BGHZ 35, 135 [139 f.]; BayObLGZ 1954, 286 [292]; BayObLGZ 1986, ; Demharter, a.a.O., Rdn. 41), darf es die beantragte Eintragung im Fall des ordnungsgemäßen urkundlichen Nachweises der Eintragungsvoraussetzungen nicht schon ablehnen, wenn es nur Zweifel hat, ob sie mit der wahren Rechtslage übereinstimmt; in einem solchen Fall setzt die Ablehnung der Eintragung vielmehr voraus, daß das Grundbuchamt aufgrund feststehender Tatsachen die sichere Überzeugung gewinnt, daß die Eintragung zur Unrichtigkeit führen würde (vgl. BayObLGZ 1981, 110 [112]; BayObLGZ 1986, 81 [85]; Demharter, a.a.O., Rdn. 41).

    Dies gilt aber nur, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen sind, nicht dagegen, wenn gerade daran Zweifel bestehen (vgl. BayObLGZ 1986, 81 [85]; BayObLG NJW-RR 1988, 592 [593]; Demharter, a.a.O.).

  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    Ist aber nach aktuellem Verständnis die GbR selbst der Rechtsträger und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (etwa BGH NJW 2006, 2191; 3716; Demharter § 19 Rn. 108), besteht für die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen (§§ 135, 136 BGB), die lediglich den Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft selbst betreffen und auf deren Vertretungsverhältnisse keinen Einfluss haben, grundsätzlich (Ausnahme: Insolvenzvermerk; siehe Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 62/10 = ZIP 2011, 375; Demharter § 38 Rn. 8) kein Raum (Senat vom 25.1.2011; ebenso OLG Köln FGPrax 2011, 62/65; OLG Celle RNotZ 2011, 489; Demharter Anhang zu § 13 Rn. 33; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1367).
  • OLG Schleswig, 23.02.2011 - 2 W 14/11

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Der Senat folgt insbesondere nicht der Auffassung des OLG Köln (Beschluss vom 20. Dezember 2010, 2 Wx 118/10, bei juris, unter Bezugnahme auf Bestelmeyer, Rpfleger 2010, S. 169 ff., S. 187).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2011 - 5 Wx 67/11

    Zum Nachweis über das Bestehen des Gesellschafterbestandes bei beantragter

    Das Grundbuchamt hat der Beschwerde mit weiterem Beschluss vom 22. Juni 2011 nicht abgeholfen; eine Abhilfeentscheidung sei mit Rücksicht auf die entgegenstehenden Entscheidungen des OLG München vom 27. April 2010 (Az. 34 Wx 32/10) sowie des OLG Köln vom 20. Dezember 2010 (Az. 2 Wx 118/10) trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht veranlasst.

    c) Wegen der weitreichenden Nachteile für die nur unter ihrer Bezeichnung eingetragene GbR, die ihren Grundbesitz weder übertragen noch belasten könnte und auch in der tatsächlichen Nutzung in großem Umfang - etwa bei einer beabsichtigten Bebauung - eingeschränkt wäre, ist, vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung zum ERVGBG, der Auffassung des OLG Köln (FGPRax 2011, 62), wonach der Gesellschafterbestand einer nur unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragenen GbR sei nicht nachweisbar sei, solange es keine gesetzlichen Bestimmungen über Umfang und Form des erforderlichen Nachweises gibt, nach Auffassung des erkennenden Senates nicht zu folgen.

  • OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11

    Grundbuchsache: Gebühr und Geschäftswert für Grundbuchberichtigungen bei

    Bis zum Erlass des ERVGBG wurde bei Veräußerung des Grundstücks einer GbR verlangt, dass die handelnden Gesellschafter einen Nachweis über den aktuellen Gesellschafterbestand in der Form des § 29 GBO führen (vgl. etwa OLG Köln FGPrax 2011, 62/63; Tebben NZG 2009, 288/291).
  • OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10

    Rechte der Grundpfandgläubiger bei Eintragung einer BGB -Gesellschaft als

    Solange über das Recht der Gesellschaft nicht verfügt wird, besteht zwar kein Zwang zur nachträglichen Eintragung, weil § 47 Abs. 2 S. 1 GBO n. F. nicht rückwirkend gilt (OLG München, DNotZ 2010, S. 691 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 2010, 2 Wx 118/10, bei juris).
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