Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47570
OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13 (https://dejure.org/2013,47570)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 12 Wx 45/13 (https://dejure.org/2013,47570)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 12 Wx 45/13 (https://dejure.org/2013,47570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 164 Abs 1 S 1 BGB, § 167 Abs 1 BGB, § 6 Abs 2 S 1 BtBG, § 20 GBO, § 29 Abs 1 S 1 Alt 2 GBO
    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des Vollmachtgebers für alle Rechtshandlungen ermächtigenden öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht; Nachweis der grundbuchmäßigen Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt durch Vorlage einer von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; GBO § 29
    Nachweis der Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt durch Vorlage einer von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 109
  • Rpfleger 2014, 310
  • NotBZ 2014, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 Wx 3/09

    Rückübereignungsvormerkung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NotBZ 2011, 130; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Aufl., Rn. 8 zu § 18 GBO m.w.N.).

    Mit einer Zwischenverfügung kann daher nicht aufgegeben werden, das einzutragende Recht inhaltlich abzuändern (vgl. OLG Brandenburg NotBZ 2012, 133; OLG Brandenburg NotBZ 2011, 130; BayObLG Rpfleger 1996, 21; BayObLG MittBayNot 2005, 144, 145; KEHE/Herr-mann, 6. Aufl. 2005, § 18 Rn. 16).

    Denn der Zweck der dem Grundbuchamt auferlegten Bindung an Eintragungsantrag und Eintragungsbewilligung ist es nicht, eine sachlich-rechtliche und grundbuchmäßig objektiv falsche Eintragung vorzunehmen (vgl. OLG Brandenburg NotBZ 2011, 130; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Aufl., Rdn. 2 zu § 19 GBO).

    Derartige Bedingungen können aber das Rechtsgeschäft, welches den Anspruchsübergang auf der Gläubigerseite bewirkt, nicht ersetzen und reichen insbesondere nicht aus für eine Sukzession, welche die Identität des Gläubigeranspruchs unangetastet ließe (OLG Brandenburg NotBZ 2011, 130; Ammann, MittBayNot 1990, 225 227, 230; Rastätter, BwNotZ 1994, 27, 28; Liedel, DNotZ 1991, 855, 866; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rn. 261 b, Rdn. 261 c).

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Der zu dem Altenteil (Leibgeding) eingetragene Löschungserleichterungsvermerk ist dabei zwar zulässig, soweit er solche dem Leibgeding zugehörigen Rechte wie etwa das Wohnungsrecht (§ 1061 Satz 1, §§ 1093, 1090 Abs. 2 BGB) erfasst, die auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt sind und dort Rückstände von Leistungen in Betracht kommen (vgl. OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252; Meikel/Böhringer GBO 10. Aufl. § 49 Rn. 128).

    Die Eintragung einer darauf bezogenen Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (z.B. OLG München FamRZ 2013, 1252; OLG München FGPrax 2012, 250; BayObLG …

    Jedoch ist für das Altenteil anerkannt, dass ausnahmsweise auch einmalige Leistungen in die im Rahmen des Altenteils vereinbarte Reallast einbezogen werden können, wenn sie innerhalb eines Gesamtbereichs wiederkehrender Leistungen liegen, innerlich zu einem Altenteil gehören, dieses ergänzen und nur ihrer Natur nach einmalig sind (vgl. OLG München BayObLG DNotZ 1970 415; OLG Hamm DNotZ 1973, 376/378; OLG München FGPrax 2012, 250).

    cc) Die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel durch den Grundstückseigentümer, die sich - wie hier - auch auf die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, kann auch grundsätzlich nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden (vgl. BayObLGZ 1997, 121; OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252).

  • OLG München, 16.12.2009 - 34 Wx 97/09

    Grundbucheintragungen aufgrund einer Vorsorgevollmacht: Umfang und Form;

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Hat für den Eigentümer des Grundstücks oder seinen Gesamtrechtsnachfolger - wie hier - ein Vertreter die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt unabhängig von dem Notar die Erteilung der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1, 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen (vgl. BayObLGZ 1954, 225; BayObLG MittRhNotK 1988, 96; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 58; OLG München NJW-RR 2010, 747; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 74 zu § 19 GBO; Pfeifer in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 925, Rdn. 73).

    Eine Verwaltung durch den Bevollmächtigten setzt der nächstliegenden Bedeutung nach in der Regel auch die Möglichkeit voraus, auf das Marktgeschehen, aber auch auf den Bedarf an flüssigen Mitteln wie etwa im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt der vertretenen Person, rechtzeitig zu reagieren (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 747; OLG Dresden NotBZ 2010, 409).

    Vielmehr war für Ergänzungen in dem Vordruck selbst ausdrücklich Raum gelassen worden, hiervon hat der Beteiligte zu 1) jedoch keinen Gebrauch gemacht, so dass von einer umfassenden Bevollmächtigung auszugehen sein wird (vgl. ebenso: OLG München NJW-RR 2010, 747; OLG Dresden NotBZ 2010, 409).

  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 329/12

    Grundbuchrechtliche Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Der zu dem Altenteil (Leibgeding) eingetragene Löschungserleichterungsvermerk ist dabei zwar zulässig, soweit er solche dem Leibgeding zugehörigen Rechte wie etwa das Wohnungsrecht (§ 1061 Satz 1, §§ 1093, 1090 Abs. 2 BGB) erfasst, die auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt sind und dort Rückstände von Leistungen in Betracht kommen (vgl. OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252; Meikel/Böhringer GBO 10. Aufl. § 49 Rn. 128).

    Die Eintragung einer darauf bezogenen Löschungserleichterungsklausel ist, wie das Zusammenspiel von § 23 Abs. 2 mit § 23 Abs. 1 GBO zeigt, unzulässig (z.B. OLG München FamRZ 2013, 1252; OLG München FGPrax 2012, 250; BayObLG …

    cc) Die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel durch den Grundstückseigentümer, die sich - wie hier - auch auf die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, kann auch grundsätzlich nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden (vgl. BayObLGZ 1997, 121; OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2000 - 9 U 233/99

    Gebührenansprüche des Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren; Ausübung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Der durch einen Rücktritt ausgelöste Rückübertragungsanspruch müsste mangels Vereinbarung einer aufschiebend bedingten Abtretung aber den jeweiligen Erben des Vorverstorbenen zustehen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2001, 381).
  • BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59

    Auflassungsvollmacht und Genehmigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    In einem solchen Fall bedürfen deshalb auch das Bestehen und die Wirksamkeit der Vollmacht des Nachweises in der Form des § 29 GBO (vgl. BGHZ 29, 366).
  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist hier vielmehr davon auszugehen, dass der Beteiligte zu 1) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Vollmacht unbedingt zu erteilen und lediglich schuldrechtlich im Innenverhältnis mit dem Bevollmächtigten zu vereinbaren, dass er von der Vollmacht nur unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen dürfe (vgl. BayObLG MittRhNotK 1988, 96; OLG Köln FGPrax 2007, 102).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2006 - 3 Wx 137/06

    Keine Eigentumsumschreibung aufgrund einer Auflassung im Vergleich nach § 278

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    a) Bei der Auflassung eines Grundstücks hat das Grundbuchamt vor der Eintragung des Eigentumswechsels gemäß § 20 GBO zu prüfen, ob die erforderliche Einigung der Beteiligten erklärt und in der grundbuchmäßigen Form des § 29 GBO nachgewiesen ist, so wie sie nach materiellem Recht erforderlich ist, um die Rechtsänderung herbeizuführen (vgl. BayObLG MittRhNotK 1988, 96; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 8; Demharter, a.a.O., § 20, Rdn. 38).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    cc) Die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel durch den Grundstückseigentümer, die sich - wie hier - auch auf die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, kann auch grundsätzlich nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden (vgl. BayObLGZ 1997, 121; OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04

    Keine inhaltliche Änderung des einzutragenden Rechts durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13
    Mit einer Zwischenverfügung kann daher nicht aufgegeben werden, das einzutragende Recht inhaltlich abzuändern (vgl. OLG Brandenburg NotBZ 2012, 133; OLG Brandenburg NotBZ 2011, 130; BayObLG Rpfleger 1996, 21; BayObLG MittBayNot 2005, 144, 145; KEHE/Herr-mann, 6. Aufl. 2005, § 18 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 399/10

    Grundbucheintragungsvoraussetzung für eine Auflassungsvormerkung: Anforderungen

  • OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11

    Änderungsvollmacht an Notarangestellte

  • BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 38/95

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für die Mitglieder einer

  • OLG Hamm, 14.11.1972 - 15 W 239/72
  • BGH, 12.11.2020 - V ZB 148/19

    Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson

    Sp.; vgl. OLG Dresden, NotBZ 2010, 409; OLG Jena, FamRZ 2014, 1139, 1140; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 109, 110; OLG Karlsruhe, FGPrax 2016, 10; BeckOK BGB/Müller-Engels [1.5.2020], § 1896 Rn. 28; jurisPK-BGB/Bieg, 9. Aufl., § 1896 Rn. 53; Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Harm, Betreuungsrecht, 6. Aufl., § 6 BtBG Anm. IV.1; Preuß in Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 8. Aufl., § 1 Rn. 30; Deinert, BtPrax 2011, 57, 60; Weigl, DNotZ 2020, 683 f.).

    bb) Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll, dass der Vollmachtgeber betreuungsbedürftig geworden ist (so auch OLG Naumburg, FGPrax 2014, 109, 110).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2015 - 11 Wx 71/15

    Formerfordernis für Grundbucherklärungen: Nachweis der Echtheit einer

    Es geht mithin um die Vermeidung einer vom Gericht angeordneten Betreuung (OLG Jena, FamRZ 2014, 1139, 1140; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 109, 110).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (vgl. etwa KG FGPrax 2012, 145; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Mit dem Grundbuchamt, das dies nicht beanstandet hat, geht auch der Senat nach der Festlegung auf Seite 1 der Vollmachtsurkunde davon aus, dass es sich bei der hier vorliegenden Vollmacht ihrem gesamten Inhalt nach um eine im Außenverhältnis unbedingt erteilte Vorsorgevollmacht handelt und nicht davon, dass die Vorsorgevollmacht hier unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) dahingehend erteilt worden ist, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, das Rechtsgeschäft abzuschließen (vgl. dazu Senat FamRZ 2014, 1661; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310).

    Nach den oben dargelegten Grundsätzen zur Auslegung derartiger im Grundbucheintragungsverfahren verwendeter Erklärungen folgt aus der Verwendung des Wortes "Verwaltung" noch keine Einschränkung auf die Wahrung des Vermögensstammes (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Es handelt sich um einen Hinweis für den Vollmachtgeber, nicht um einen Bestandteil der Erklärung (vgl. dazu OLG München FamRZ 2010, 1271; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310; OLG Dresden NotBZ 2010, 409, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 79/18

    Notar - Aufklärungs- und Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Testaments

    Auch die kontroverse Rechtsprechung zu von Betreuungsbehörden nach § 6 BtBG beglaubigten Vorsorgevollmachten (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2019, - I-2 Wx 327/19; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015, - 11 Wx 71/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2013, - 12 Wx 45/13) lässt nach Auffassung der Kammer nicht zu, den fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit einer privatschriftlichen Errichtung der Vorsorgevollmacht nebst anschließender Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers als einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen gesetzliche Pflichten zu werten.
  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

    Dass es sich bei der hier vorliegenden Vollmachtsurkunde ihren gesamten Inhalt nach um eine unbedingt erteilte Vorsorgevollmacht handelt, kann dabei nicht ernsthaft bezweifelt werden, denn sie ist gerade zur Vermeidung einer vom Gericht angeordneten Betreuung errichtet worden ( OLG Naumburg , Beschluss vom 07.11.2013, Az.: 12 Wx 45/13, u.a. in: NJOZ 2014, Seite 1013 ).
  • OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14

    Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung

    In einem solchen Fall geht die ganz herrschende Meinung davon aus, dass ein einheitlicher, durch eine Vormerkung sicherbarer Anspruch vorliegt (BayObLG, a.a.O; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.11.2013, 12 Wx 45/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, 5 Wx 3/09 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    2 Z 31/83">Rpfleger 1983, 308; OLG Hamm OLGZ 1988, 181; FGPrax 2014, 238; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 310; LG Coburg …
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/25 OH 29/19
    Auch die kontroverse Rechtsprechung zu von Betreuungsbehörden nach § 6 BtBG beglaubigten Vorsorgevollmachten (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2019, - I-2 Wx 327/19; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015, - 11 Wx 71/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2013, - 12 Wx 45/13) lässt nach Auffassung der Kammer nicht zu, den fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit einer privatschriftlichen Errichtung der Vorsorgevollmacht nebst anschließender Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers als einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen gesetzliche Pflichten zu werten.
  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 28/19

    Notargebühren für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    Auch die kontroverse Rechtsprechung zu von Betreuungsbehörden nach § 6 BtBG beglaubigten Vorsorgevollmachten (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2019, - I-2 Wx 327/19; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2015, - 11 Wx 71/15; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2013, - 12 Wx 45/13) lässt nach Auffassung der Kammer nicht zu, den fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit einer privatschriftlichen Errichtung der Vorsorgevollmacht nebst anschließender Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers als einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen gesetzliche Pflichten zu werten.
  • OLG Naumburg, 11.08.2016 - 12 Wx 3/16

    Grundbuchsache: Geltung des Schenkungsverbots für eine Auflassung bei

    Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (z. B. OLG Naumburg, Rpfleger 2014, 310).
  • LG Düsseldorf, 05.05.2020 - 25 OH 28/25 OH 29/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht