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   OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02   

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https://dejure.org/2002,9440
OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9440)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9440)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung einer deutschen Sicht bzgl. der Mindestlänge einer Einlassungsfrist vor dem Erlass eines Versäumnisurteils; Beschwerde gegen eine Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 93; ; ZPO § 308; ; ZPO § 384; ; ZPO § 568 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 722; ; ZPO § 723; ; ZPO § 731; ; AVAG § 11; ; AVAG § 12; ; AVAG § 13; ; AVAG § 13 Abs. 4; ; AVAG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Über Beschwerden nach § 11 des Anerkennungs- und Vollstrekkungsausführungsgesetzes - AVAG - entscheidet der zuständige Senat des Oberlandesgerichts als Senat - keine Einzelrichterzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Stuttgart 2003, 102
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 5 W 62/09

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Zustellung des

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 5 W 13/13

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils: Beweislast bei

    Der Einzelrichter ist nicht zuständig, weil der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts nicht als Einzelrichter im Sinne von § 348 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung - hier auf der Grundlage des Art. 39 Abs. 1 EuGVVO i.V.m. Anhang II der VO, § 3 Abs. 3 AVAG - entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2002 - 5 W 25/02).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14

    Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat (hier: Tschechien) ergangenen

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Anforderungen an eine

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. Rspr.).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2003 - 3 W 3411/03

    Besetzung des OLG bei einem Beschwerdeverfahren gegen die Erteilung einer

    Der Senat teilt die vom Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 6.9.2002 - Az.: 5 W 25/02, OLGR 2003, Seite 102 f.) und vom OLG Köln (siehe Beschluss vom 17.5.2002, Az.: 16 W 13/02, OLGR 2002, 344 ff.) vertretene Auffassung, dass hier der Senat und nicht der Einzelrichter zu entscheiden hat.
  • OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 5 W 33/18

    Zulässigkeit einer Gegenstandswertbeschwerde

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da die in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer im Verfahren nach § 1115 ZPO nicht als Einzelrichterin i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. zur insoweit vergleichbaren früheren Rechtslage nach der Brüssel-I-VO Senat, Beschluss vom 6. September 2002 - 5 W 25/02 -, Rn. 7,juris).
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