Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.07.1998 - 10 WF 2399/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3251
OLG Nürnberg, 28.07.1998 - 10 WF 2399/98 (https://dejure.org/1998,3251)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.07.1998 - 10 WF 2399/98 (https://dejure.org/1998,3251)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 10 WF 2399/98 (https://dejure.org/1998,3251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründetheit eines Antrags auf einstweilige Verfügung wegen Neuregelung des Kindschaftsreformgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; ZPO § 935 § 940 § 644 (n.F.)
    Beschränkung der einstweilige Verfügung nach §§ 935 , 940 ZPO in Unterhaltssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3787
  • MDR 1998, 1230
  • FamRZ 1999, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 14.06.1994 - 7 WF 1664/94

    Einstweilige Verfügung auf Zahlung von Unterhalt für Vergangenheit und Zukunft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.07.1998 - 10 WF 2399/98
    Da der Antragstellerin Sozialhilfe verweigert wurde, konnte die Zulässigkeit der einstweiligen Verfügung wegen Fehlens eines Verfügungsgrundes gemäß § 935, 940 ZPO nicht verneint werden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1995, S. 184 ; OLG Bamberg, FamRZ 1995, S. 623 m.w.Nachw.; Zöller-Vollkommer, ZPO , 20. Auflage, 940 Rdnr. 8 Unterhaltsrechts c) Auch konnte der Erlaß der einstweiligen Verfügung nicht mit der vom Amtsgericht gewählten Begründung versagt werden, daß die Antragstellerin die Möglichkeit habe, durch ein Nachreichen der von der Sozialbehörde geforderten Angaben Sozialhilfe zu erhalten und deshalb ein Verfügungsgrund fehle, ob die Antragstellerin letztendlich Sozialhilfe erhält, ist in dem Unterhaltsverfahren nicht überprüfbar.
  • OLG Bamberg, 24.10.1994 - 2 UF 149/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.07.1998 - 10 WF 2399/98
    Da der Antragstellerin Sozialhilfe verweigert wurde, konnte die Zulässigkeit der einstweiligen Verfügung wegen Fehlens eines Verfügungsgrundes gemäß § 935, 940 ZPO nicht verneint werden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1995, S. 184 ; OLG Bamberg, FamRZ 1995, S. 623 m.w.Nachw.; Zöller-Vollkommer, ZPO , 20. Auflage, 940 Rdnr. 8 Unterhaltsrechts c) Auch konnte der Erlaß der einstweiligen Verfügung nicht mit der vom Amtsgericht gewählten Begründung versagt werden, daß die Antragstellerin die Möglichkeit habe, durch ein Nachreichen der von der Sozialbehörde geforderten Angaben Sozialhilfe zu erhalten und deshalb ein Verfügungsgrund fehle, ob die Antragstellerin letztendlich Sozialhilfe erhält, ist in dem Unterhaltsverfahren nicht überprüfbar.
  • OLG München, 10.08.1999 - 26 UF 1338/99

    Unzulässigkeit der einstweiligen Anordnung bei entgegenstehenden triftigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 179/98
    Der Senat hat auf die Entscheidung OLG Nürnberg v. 28.7.1998 (10 WF 2399/98) FamRZ 1998, Heft 22, Leits.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1999 - 3 WF 231/98
    Aufgrund der Neuregelung in § 644 ZPO ist auch die einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO in Unterhaltssachen auf solche Fälle beschränkt, in denen das gleichzeitige Anhängigmachen der Hauptsache nicht möglich oder nicht zumutbar ist (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 30).
  • OLG Köln, 14.06.1999 - 27 WF 79/99
    Auch im Streitfall ist weder dargetan noch ersichtlich, warum die Antragstellerin nicht zumindest ein Prozeßkostenhilfegesuch für die Durchführung einer Unterhaltsklage gestellt hat (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 30).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98   

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https://dejure.org/1998,6723
OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98 (https://dejure.org/1998,6723)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.1998 - 26 WF 2/98 (https://dejure.org/1998,6723)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 26 WF 2/98 (https://dejure.org/1998,6723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • AG Gummersbach - 3 F 12/97
  • OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1032
  • AnwBl 1999, 290
  • Rpfleger 1998, 293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1996 - 2 WF 63/96
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98
    Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4. ZS.- 4 WF 227/97 Beschluß vom 04.11.1997]) die Vorschrift des § 23 Abs. 1 BRAGO einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1996 - 6 W 137/96
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98
    Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4. ZS.- 4 WF 227/97 Beschluß vom 04.11.1997]) die Vorschrift des § 23 Abs. 1 BRAGO einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
  • OLG Koblenz, 09.06.1997 - 15 WF 419/97
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98
    Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4. ZS.- 4 WF 227/97 Beschluß vom 04.11.1997]) die Vorschrift des § 23 Abs. 1 BRAGO einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
  • OLG Köln, 04.11.1997 - 4 WF 227/97
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1998 - 26 WF 2/98
    Es erscheint dem Senat daher angemessen, mit dem Oberlandesgericht Celle (a.a.O. sowie im gleichen Sinne OLG Düsseldorf, OLGR 97, 321, 323; OLG München MDR 97, 401; OLG Frankfurt NJWE-FER 97, 188; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 946 und OLG Köln [4. ZS.- 4 WF 227/97 Beschluß vom 04.11.1997]) die Vorschrift des § 23 Abs. 1 BRAGO einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.03.1998 - 4 U 548/97 - 151   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6949
OLG Saarbrücken, 10.03.1998 - 4 U 548/97 - 151 (https://dejure.org/1998,6949)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.03.1998 - 4 U 548/97 - 151 (https://dejure.org/1998,6949)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. März 1998 - 4 U 548/97 - 151 (https://dejure.org/1998,6949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1273
  • MDR 1998, 1162
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 14/02
    Dass mit Erklärungen dieser Art eine "Unfallfreiheit im Übrigen" zugesichert werden kann, ist anerkannt (vgl. OLG Oldenburg v. 23.04.1987 - 8 U 206/86, NJW-RR 1987, 1269;; OLG Bamberg v. 02.03.1994 - 8 U 91/93, NJW-RR 1994, 1333; OLG Saarbrücken v. 10.03.1998 - 4 U 548/97-151, NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Köln v. 01.06.2001 - 21 U 160/01, MDR 2001, 1407).

    Ausschlaggebend hierfür ist die Erwägung, dass regelmäßig der Käufer eines Gebrauchtwagens, wie jeder gewerbsmäßige Gebrauchtwagenhändler weiß, der Frage eines Vorunfalls und gegebenenfalls dessen Schwere eine besondere Bedeutung zumisst und dass er im Regelfall nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) redlicherweise annehmen und darauf vertrauen darf, dass der sachkundige Verkäufer mit der Beschreibung der Schäden zugleich zusichern will, dass der Pkw keine weiteren wesentlichen Schäden hatte (vgl. OLG Bamberg v. 02.03.1994 - 8 U 91/93, NJW-RR 1994, 1333; OLG Saarbrücken v. 10.03.1998 -4 U 548/97-151, NJW-RR 1998, 1273).

  • OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98

    Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz

    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung aus der Angabe eines bestimmten Unfallschadens trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die konkludente Zusicherung des Fehlens weiterer, wesentlicher Unfallschäden herleitet (vgl. OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 307, 308 = NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333), wird der Zusammenhang zwischen dem mitgeteilten Unfallschaden einerseits und dem Gewährleistungsausschluss andererseits nicht hinreichend gewürdigt: Die - auch vom Kläger angeführte - Entscheidung des OLG Saarbrücken (a.a.O.) begründet diese Auslegung allein mit der Bedeutung der Unfallfreiheit für den Käufer eines Gebrauchtwagens, derentwegen der Käufer, dem ein Unfallschaden vom Verkäufer beschrieben wird, nach Treu und Glauben davon ausgehen könne, der Verkäufer wolle ihm zugleich das Fehlen weiterer wesentlicher Schäden zusichern.
  • LG Saarbrücken, 20.12.2000 - 16 O 239/00

    Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; keine

    Zwar soll die in dem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW aufgenommene Darstellung eines bestimmten und näher beschriebenen Unfallschadens zugleich die Zusicherung, dass das Fahrzeug keine weiteren wesentlichen Unfallschäden aufweist, beinhalten (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1273; OLG Oldenburg, NJW-RR 1987, 1269; OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1333).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.04.1998 - 7 UF 240/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8608
OLG Bamberg, 29.04.1998 - 7 UF 240/97 (https://dejure.org/1998,8608)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.04.1998 - 7 UF 240/97 (https://dejure.org/1998,8608)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. April 1998 - 7 UF 240/97 (https://dejure.org/1998,8608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt einer Tochter gegen ihren Vater; Anforderungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Voraussetzungen für ein Aufstockungsunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 876
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7685
OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97 (https://dejure.org/1998,7685)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.1998 - 18 U 55/97 (https://dejure.org/1998,7685)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 18 U 55/97 (https://dejure.org/1998,7685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 417 Abs. 1; HGB § 390 Abs. 1; ADSp § 51 Buchst. a; ADSp § 51 Buchst. b
    Ausgabe einer Vielzahl von Schlüsseln zum Hallentor ist ein grob fahrlässiges Fehlverhalten

  • rechtsportal.de

    ADSp § 51b
    Vorwurf des qualifizierten Verschuldens nach § 51 b ADSp

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 41 O 90/96
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 471
  • BB 1998, 2128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97
    Zwar nimmt die Ablichtung einer Urkunde nicht an der Beweiskraft von Privaturkunden im Sinne von § 416 ZPO teil (BGH NJW 92, 829, 830); auch die Ablichtung einer Urkunde unterliegt jedoch der freien Beweiswürdigung durch das Gericht (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO , 54. Aufl., § 420 Rdnr. 2).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats und ist vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.11.1994 - I ZR 100/92 - bestätigt worden.
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 45/94

    Nachweis haftungsbegründender und haftungsausfüllender Umstände im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97
    Der Lagerhalter muß daher vortragen, wie er sein Lager generell organisiert hat, um Verlustschäden wie den eingetretenen zu vermeiden, und was er in concreto, bezogen auf den jeweiligen Lagervorgang, unternommen hat, um dieses Lagergut der Gefahr des Diebstahls zu entziehen (vgl. auch Urteil des BGH vom 13.06.1996, NJW-RR 1997, 225 ff).
  • OLG Köln, 26.06.1992 - 6 U 72/91

    Anwendbarkeit des Deliktsrechts auf einen Nichtbesitzer im Falle einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97
    Der Auffassung des OLG Köln (NJW-RR 1993, 865), das schon die Weitererteilung von Aufträgen ausreichen läßt, um hinsichtlich eines zuvor eingetretenen Schadens im Nachhinein den Einwand widersprüchlichen Verhaltens beim Geltendmachen von grob fahrlässigem Organisationsverschulden für begründet zu erachten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 23/95

    Sicherungs- und Bewachungsmaßnahmen eines Lagerhalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97
    Welche Sicherungs- und gegebenenfalls Bewachungsmaßnahmen ein Lagerhalter zu ergreifen hat, richtet sich danach, welchen Aufwand ein ordentlicher Lagerhalter unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der vorhersehbaren Gefahren und der Zumutbarkeit, als angemessenen, d.h. auch ortsüblichen Schutz erachten muß (vgl. Urteil des Senats vom 12.10.1995, TranspR 1996, 84, 85; OLG Frankfurt, TranspR 1989, 283, 284; OLG Hamburg, TranspR 1990, 443, 444; Thume, TranspR 1991, 213; Staub/Koller, Großkommentar HGB , 4. Aufl., § 460 Rdnr. 26/27 und Anhang III § 424, § 43 ADSp Rdnr. 12).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1994 - 12 U 352/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 18 U 55/97
    Selbst wenn man der Klägerin die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung ihrer Versicherungsnehmerin mit der Beklagten entgegenhalten könnte, so kann einem derartigen Verhalten unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium nur dann Bedeutung beigemessen werden, wenn bereits derjenige Einlagerungsauftrag, der zum Schadensfall führte, von dem Versicherungsnehmer des Versicherers in Kenntnis eines jedenfalls grob fahrlässigen Organisationsversagens des Lagerhalters erteilt worden wäre (Urteil des Senats vom 03.07.1997 - 18 U 155/96 - derartige Fallgestaltungen lagen - soweit ersichtlich - auch den Entscheidungen des OLG Stuttgart ( TranspR 1994, 244, 245) und OLG Nürnberg ( TranspR 1994, 303, 304) zugrunde).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.04.1998 - 11 U 1840/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23271
OLG Naumburg, 21.04.1998 - 11 U 1840/97 (https://dejure.org/1998,23271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.04.1998 - 11 U 1840/97 (https://dejure.org/1998,23271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. April 1998 - 11 U 1840/97 (https://dejure.org/1998,23271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mietzinszahlung aus einem Gewerberaummietverhältnis; Wirksame Kündigung des Mietverhältnisses; Anforderungen an die Erfüllung der Schriftform des Vertrages; Sich Erstrecken des Vertragstextes des formbedürftigen Mietvertrages über mehrere Urkunden; Frage der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.1996 - 2 U 1593/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17609
OLG Koblenz, 20.12.1996 - 2 U 1593/95 (https://dejure.org/1996,17609)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.1996 - 2 U 1593/95 (https://dejure.org/1996,17609)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 2 U 1593/95 (https://dejure.org/1996,17609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerblicher Zweck eines Vereins; Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung der satzungsgemäßen Aufgaben eines Vereins; Notwendigkeit der kundenfeindlichsten Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit einer Haftungsabwälzung über die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

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