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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05   

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https://dejure.org/2006,7981
OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05 (https://dejure.org/2006,7981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2006 - 9 U 63/05 (https://dejure.org/2006,7981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 9 U 63/05 (https://dejure.org/2006,7981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 BGB, § 276 BGB, § 276aF BGB, § 607 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 HTürGG
    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb: Rückabwicklung von einem kausal auf einem widerrufenen Haustürgeschäft beruhenden Darlehensvertrag; Fortwirken einer Überrumpelungssituation; Vermutung eines konkreten Wissensvorsprungs der kreditgebenden Bank beim ...

  • Judicialis

    BGB pVV; ; BGB c.i.c.; ; HWiG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB pVV; BGB c.i.c.; HWiG § 1
    Zeitliche Begrenzung des Begriffes Überrumpelung bei Haustürgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages ; Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne von § 1 Haustürwiderufsgesetz (HwiG) ; Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Falle eines ...

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 7 O 225/04
  • OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts nach HWiG hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04).

    Soweit der BGH mit Urteil vom 16.5.06, XI ZR 6/04 seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über das Anlageobjekt voraus.

    War der Kaufvertrag schon vor Abschluss des Darlehensvertrages zustande gekommen, so hätte er auch durch ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nicht mehr beseitigt werden können (BGH Urteil vom 16.5.2006 -XI ZR 6/04-).

    Soweit dieser mit seinem Urteil vom 16.5.2006 -XI ZR 6/04- seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei finanzierten Kapitalanlagemodellen dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Fall eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt voraus.

  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Diese Bereichsausnahme gilt für Realkredite ausnahmslos (BGH Urteil vom 15.7.2003 -XI ZR 162/00-), soweit die neuere Rechtsprechung Ausnahmen zulässt, betreffen diese allein Kredite zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds, nicht aber Kredite zum Erwerb des Grundeigentums selbst (BGH Urteil vom 21.3.2005 -II ZR 411/02-).

    Unerheblich ist entgegen der Ansicht des Klägers auch, ob das Darlehen vollständig oder auch nur überwiegend durch den Verkehrswert der belasteten Immobilie gesichert ist, da eine bloße Teilabsicherung den Tatbestand dieser Norm bereits erfüllt (BGH Urteil vom 15.7.2003 -XI ZR 162/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 -XI ZR 25/00-; 15.7.2003 -XI ZR 162/00-; 21.7.2003 -II ZR 387/02-; 16.9.2003 -XI ZR 447/02-; 23.9.2003 -XI ZR 135/02-).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 -XI ZR 135/02- und 12.11.2002 -XI ZR 25/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 -XI ZR 25/00-; 15.7.2003 -XI ZR 162/00-; 21.7.2003 -II ZR 387/02-; 16.9.2003 -XI ZR 447/02-; 23.9.2003 -XI ZR 135/02-).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Hieran ändern die rechtlichen Rahmenbedingungen des Europarechts nichts (BGH Urteil vom 16.9.2003 -XI ZR 447/02-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 -XI ZR 25/00-; 15.7.2003 -XI ZR 162/00-; 21.7.2003 -II ZR 387/02-; 16.9.2003 -XI ZR 447/02-; 23.9.2003 -XI ZR 135/02-).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    National handelt es sich um eine bewusste, abschließende Regelung des Gesetzgebers, die von der Rechtsprechung zu respektieren ist (BGH Urteile vom 23.9.2003 -XI ZR 135/02- und 12.11.2002 -XI ZR 25/00-).

    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 -XI ZR 25/00-; 15.7.2003 -XI ZR 162/00-; 21.7.2003 -II ZR 387/02-; 16.9.2003 -XI ZR 447/02-; 23.9.2003 -XI ZR 135/02-).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Der Widerruf des Realkreditvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrages (hier) über eine Eigentumswohnung daher grundsätzlich nicht (BGH Urteile vom 12.11.2002 -XI ZR 25/00-; 15.7.2003 -XI ZR 162/00-; 21.7.2003 -II ZR 387/02-; 16.9.2003 -XI ZR 447/02-; 23.9.2003 -XI ZR 135/02-).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Ist die Annahme eines verbundenen Geschäfts nach § 9 VerbrKrG gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgeschlossen, kommt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 1 VerbrKrG ein Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zum Abzahlungsgesetz aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätze über das verbundene Geschäft grundsätzlich nicht in Betracht (BGH Urteil vom 27.1.2004 -XI ZR 37/03-).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Mit den beiden Entscheidungen vom 25.10.2005 ("Schulte" -C 350/03- und "Crailsheimer Volksbank e.G." -C 229/04-) hat der EuGH ausdrücklich anerkannt, dass die Ausgestaltung der Rechtsfolgen eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz dem nationalen Recht überlassen sind die Haustürwiderrufsrichtlinie nationalen Vorschriften nicht entgegen steht, die die Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrags auch im Rahmen von Kapitalanlagemodellen, bei denen das Darlehen ohne den Erwerb der Immobilie nicht gewährt worden wäre, auf die Rückabwicklung des Darlehensvertrages beschränken.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Auch wenn man zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, dass das Verwandtschaftsverhältnis dem Widerrufsrecht nicht entgegensteht, weil die Bank sich jede objektiv gegebene Überrumpelungssituation zurechnen lassen muss (BGH Urteil vom 12.12.2005 -II ZR 327/04- in Umsetzung des EuGH-Urteils vom 25.10.2005 Rs C-229/04 "Crailsheimer Volksbank"), beruht der Abschluss des Darlehensvertrages nicht auf diesen Verhandlungen in einer Privatwohnung.
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
    Dahinstehen kann, ob solche Verhandlungen mit Verwandten überhaupt in den Schutzbereich des § 1 HTWG fallen (zur Unanwendbarkeit des Haustürwiderrufsrecht in diesen Fällen BGH NJW 1993, 1593 und BGH NJW 1996, 3414).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 24/92

    Rechtsmittel gegen Amtsenthebung des Notars im Freistaat Sachsen

  • OLG Bamberg, 22.04.2009 - 3 U 38/07

    Finanzierte Kapitalanlage: Rückzahlungsanspruch der kreditierenden Bank unter

    Die Beweiserleichterung greift von vorneherein nur ein, wenn der Erwerber der Immobilie durch unrichtige Angaben des Verkäufers/Vertreibers arglistig getäuscht worden ist (BGH, NJW 2006, 2099 ff.; ZIP 2006, 2262 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2006, 1040).
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Rechtsprechung
   KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3229
KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,3229)
KG, Entscheidung vom 20.06.2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,3229)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 9 U 47/06 (https://dejure.org/2006,3229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos eines Moderators nach seiner Verurteilung wegen Betrugs; Möglichkeit der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Einwilligung des Abgelichteten; Begriff der "absoluten Person" der Zeitgeschichte; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    KUG §§ 22 f.; ; KUG § 23 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch bei Veröffentlichung von Fotos eines strafrechtlich verurteilten Schauspielers und Moderators beim Verlassen der Haftanstalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 703
  • afp 2007, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06
    a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).
  • KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04

    Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der

    Auszug aus KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06
    a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    Hinweis: Es handelt sich um die Hauptsachenentscheidung zu 9 U 47/06 s. KGR 2006, 1040; ZUM 2006, 926; AfP 2007, 48; NJW 2007, 703.

    In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat der Senat ausgeführt (vgl. die Parallelentscheidung zu 9 U 47/06: Senat NJW 2007, 703): .

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Rechtsprechung
   KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9182
KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06 (https://dejure.org/2006,9182)
KG, Entscheidung vom 22.08.2006 - 9 W 114/06 (https://dejure.org/2006,9182)
KG, Entscheidung vom 22. August 2006 - 9 W 114/06 (https://dejure.org/2006,9182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Durch Untersagen der Fotoveröffentlichung ist auch Veröffentlichung der Silhouette untersagt

  • Wolters Kluwer

    Verbotsumfang eines Unterlassungstenors "... wie in ... geschehen"; "Bildnis" i. S. d. § 22 Kunsturhebergesetzes (KUG) bei Abdruck der Silhouette einer Person

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbot einer Fotoveröffentlichung umfasst auch Silhouette

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot einer Fotoveröffentlichung umfasst auch Silhouette

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
    Vielmehr knüpft der Tenor der einstweiligen Verfügung mit der Formulierung "wie ... geschehen" an das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes an (vgl. BGH WRP 1998, 42 zu II.2.b; BGH NJW 2000, 2195 zu I.2; BGH GRUR 20012, 529 zu II.2).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
    Die Silhouette stellt aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung ein Bild der Gläubigerin dar; an die Erkennbarkeit sind nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1979, 2205).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
    Vielmehr knüpft der Tenor der einstweiligen Verfügung mit der Formulierung "wie ... geschehen" an das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes an (vgl. BGH WRP 1998, 42 zu II.2.b; BGH NJW 2000, 2195 zu I.2; BGH GRUR 20012, 529 zu II.2).
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