Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 01.03.2006 | OLG Koblenz, 16.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7626
OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04 (https://dejure.org/2006,7626)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2006 - 3 U 111/04 (https://dejure.org/2006,7626)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 3 U 111/04 (https://dejure.org/2006,7626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufwendungen auf fremden Grundstück aufgedrängte Bereicherung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 2
    Aufwendungen auf fremden Grundstück aufgedrängte Bereicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Wertersatzes wegen Aufwendungen auf einem fremden Grundstück in der Erwartung einer dauerhaft unentgeltlichen Nutzung; Voraussetzungen eines diesbezüglich geltend gemachten Bereicherungsanspruchs; Bestimmung des Werts einer aufgedrängten Bereicherung

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2
    Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Die fehlende Absicht des Klägers, für die im Rahmen des Umbaus aufgewendeten Kosten Ersatz zu verlangen, führt zu einem umfassenden Ausschluss aller Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, sei es gem. § 683 BGB, sei es gem. §§ 684 S.1, 812 ff. BGB (BGH NJW 1985, 313, 314; NJW 1989, 2745, 2746).

    Ob die von der Rechtsprechung für einen solchen Anspruch (zur Anspruchsgrundlage vgl. BGH NJW 1996, 52 f.; NJW 1989, 2745 ff.) formulierten Voraussetzungen hier sämtlich erfüllt sind, ist bereits zweifelhaft, kann aber im Ergebnis dahinstehen.

    Des weiteren muss die Erwartung zukünftigen Eigentumserwerbs begründet sein (BGH NJW 1989, 2745, 2746); die bloße Spekulation auf eine erhoffte zukünftige Entwicklung genügt nicht (KG MDR 1984, 492).

    Schließlich muss auch feststehen, dass es zu der beabsichtigten Eigentumsübertragung nicht kommt (BGH NJW 1989, 2745, 2747).

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    § 601 BGB ist anwendbar, denn mit der unstreitigen langjährigen Gebrauchsüberlassung bezüglich der nach und nach vom Kläger ausgebauten Wohnung im Haus seiner Eltern liegt ein Leihvertrag zwischen den Parteien vor (BGH NJW 1985, 313).

    Die fehlende Absicht des Klägers, für die im Rahmen des Umbaus aufgewendeten Kosten Ersatz zu verlangen, führt zu einem umfassenden Ausschluss aller Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, sei es gem. § 683 BGB, sei es gem. §§ 684 S.1, 812 ff. BGB (BGH NJW 1985, 313, 314; NJW 1989, 2745, 2746).

    Denn die Beklagten haben hier ersichtlich nicht neben der langjährigen unentgeltlichen Überlassung der vom Kläger ausgebauten Wohnung auch noch das Risiko eines Fehlschlages der für die Umbauarbeiten getätigten Aufwendungen infolge Scheiterns der Ehe des Klägers übernommen (vgl. BGH NJW 1985, 313, 314).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, bemisst sich der Bereicherungsanspruch desjenigen, der auf einem fremden Grundstück Aufwendungen in der Erwartung macht, er werde das Grundstück dauerhaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen bekommen, nur nach den Vorteilen, die der Eigentümer daraus erzielt, dass er das Objekt vorzeitig zurückerhält, indem er etwa nunmehr einen (höheren) Mietzins erzielt; nicht maßgeblich ist hingegen die gegebenenfalls eingetretene Werterhöhung des Grundstücks, die der Kläger hier geltend macht und die auch das Landgericht als Maßstab herangezogen hat (BGH NJW 1985, 313, 315; vgl. auch BGH NJW 1990, 1789, 1790).

  • OLG Koblenz, 17.11.1994 - 5 U 1818/93

    Fremder Grund und Boden; Absprachegemäßer Bau; Bereicherungsanspruch;

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Soweit Aufwendungen auf einem fremden Grundstück in der Erwartung späteren Eigentumserwerbs getätigt werden, können diese allerdings ggf. auch in weiter gehendem Umfang ausgleichungspflichtig sein, weil als Maßstab insoweit auf die Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks abzustellen ist (BGH WM 1961, 700, 703; BGH NJW 1966, 540, 542; ebenso OLG Koblenz, VersR 1996, 238 f.).

    Angesichts des offensichtlich zerrütteten Verhältnisses der Parteien spricht, nachdem der Beklagte schriftsätzlich einen Mordversuch des Klägers behauptet hat, der deshalb aus seiner Sicht sein Pflichtteilsrecht verwirkt habe, wohl manches dafür, dass mit dem in Aussicht genommenen Erwerb ernsthaft nicht mehr zu rechnen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1996, 238 f.; BGH, Urt. v. 12.3.1976, Az.IV ZR 49/75, n.v., zit. bei Johannsen, WM 1977, 280).

  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Die Beurteilung dieser Frage unterliegt allerdings, wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das gesamte Bereicherungsrecht, in besonderem Maße einer Billigkeitskontrolle (vgl. nur BGH NJW 2001, 3184 ff.; NJW 1986, 2700 f., jeweils m.w.Nachw.; konkret für den Fall einer aufgedrängten Bereicherung vgl. Lieb, in: Münchner Kommentar, § 812 BGB Rn 309 a.E.).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Die Beurteilung dieser Frage unterliegt allerdings, wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das gesamte Bereicherungsrecht, in besonderem Maße einer Billigkeitskontrolle (vgl. nur BGH NJW 2001, 3184 ff.; NJW 1986, 2700 f., jeweils m.w.Nachw.; konkret für den Fall einer aufgedrängten Bereicherung vgl. Lieb, in: Münchner Kommentar, § 812 BGB Rn 309 a.E.).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56

    Unzulässiges Bauwerk auf Pachtland

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagten hier nach der Behauptung des Klägers den Umbaumaßnahmen tatsächlich zugestimmt hatten; denn die insoweit allein vorgetragene Gestattung von Umbaumaßnahmen ist nicht geeignet, den Beklagten den Schutz der Grundsätze über die aufgedrängte Bereicherung zu versagen (zweifelnd BGHZ 23, 61 ff.; für das Verhältnis Verpächter/Pächter ebenso OLG München, OLGR 1997, 195 f.).
  • OLG München, 24.01.1997 - 21 U 2244/96

    Verhinderung des Wegnahmerechts des Pächters aus § 258 BGB durch Verpächter

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagten hier nach der Behauptung des Klägers den Umbaumaßnahmen tatsächlich zugestimmt hatten; denn die insoweit allein vorgetragene Gestattung von Umbaumaßnahmen ist nicht geeignet, den Beklagten den Schutz der Grundsätze über die aufgedrängte Bereicherung zu versagen (zweifelnd BGHZ 23, 61 ff.; für das Verhältnis Verpächter/Pächter ebenso OLG München, OLGR 1997, 195 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 10 U 59/95

    Anspruch auf Zahlung einer Handelsvertreterabfindung; Ausschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Der Senat schließt sich insoweit der wohl überwiegenden Auffassung an, nach der der Bereicherungsschuldner eines besonderen Schutzes in den Fällen bedarf, in denen er trotz objektiv vorhandener Wertsteigerung subjektiv keinen entsprechenden Nutzen zieht (vgl. Lorenz, in: Staudinger, BGB, 13.Aufl. 1999, Vorbem. zu §§ 812 ff. BGB Rn 46; Lieb, in: Münchner Kommentar, § 812 BGB Rn307, 309 a.E., 313 f.; Giesen, Jura 1995, 242; Kindl, in: Bamberger-Roth-Kindl, § 951 BGB Rn20; zustimmend wohl OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1553 ff.).
  • OLG Hamm, 16.02.1996 - 29 U 50/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Der auf Ersatz der Werterhöhung gerichtete Bereicherungsanspruch setzt voraus, dass Aufwendungen gerade in Erwartung des zukünftigen Eigentumserwerbs und nicht im Hinblick auf die Erwartung zukünftiger unentgeltlicher Nutzung getätigt worden sind (OLG Hamm, FamRZ 1997, 1474 ff.).
  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 49/75

    Vereinbarung einer Verfügungsbeschränkung mit schuldrechtlicher Wirkung; Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
    Angesichts des offensichtlich zerrütteten Verhältnisses der Parteien spricht, nachdem der Beklagte schriftsätzlich einen Mordversuch des Klägers behauptet hat, der deshalb aus seiner Sicht sein Pflichtteilsrecht verwirkt habe, wohl manches dafür, dass mit dem in Aussicht genommenen Erwerb ernsthaft nicht mehr zu rechnen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1996, 238 f.; BGH, Urt. v. 12.3.1976, Az.IV ZR 49/75, n.v., zit. bei Johannsen, WM 1977, 280).
  • KG, 05.05.1983 - 12 U 4247/83
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

  • BGH, 29.09.1995 - V ZR 130/94

    Ausschluß des allgemeinen Bereicherungsrechts hinsichtlich des Ersatzes von

  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63

    Ungerechtfertigte Bereicherung

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 302/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Erfolglosigkeit eines Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60

    Bewertung eines Grundstücks

  • BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
  • OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 4 W 15/12

    Auswirkungen einer Unterbrechung nach § 240 ZPO auf das PKH-Verfahren

    Eine andere Beurteilung ist nur geboten, wenn eine eingetretene Wertsteigerung gewinnbringend realisiert wird oder eine ansonsten notwendig gewesene Ausgabe dadurch erspart wurde (OLG Köln, 07.02.2006, 3 U 111/04, Rn. 25 ff. m.w.N., zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3309
OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05 (https://dejure.org/2006,3309)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.2006 - 7 U 79/05 (https://dejure.org/2006,3309)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 2006 - 7 U 79/05 (https://dejure.org/2006,3309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Reichweite einer Individualvereinbarung über eine Haftungsfreistellung des Architekten für Eigenleistungen des Bauherrn bzw. seiner Helfer; Ausschluss einer Geltendmachung der Haftungsfreistellung nach Treu und Glauben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftungsausschließende Individualklausel in einem Architektenvertrag; Schadensersatz aus einem Vertrag über Architektenleistungen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Dentallabor; Haftungsfreistellung des Architekten von den vom Bauherrn selbst oder durch seine ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 634 n. F., 635 a. F., BGB § 242
    Auslegung einer Klausel über Haftungsfreistellung "für vom Bauherrn selbst oder durch seine Helfer ausgeführte Arbeiten"

  • Wolters Kluwer

    Haftungsausschließende Individualklausel in einem Architektenvertrag; Schadensersatz aus einem Vertrag über Architektenleistungen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Dentallabor; Haftungsfreistellung des Architekten von den vom Bauherrn selbst oder durch seine ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 635 a. F.

  • rechtsportal.de

    Architektenhaftung - Haftungsfreistellung bei Eigenleistungen; gesetzliche Grenzen für Haftungsfreistellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftungsbefreiung für Eigenleistungen des Bauherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenleistungen - Positives Urteil zum Haftungsausschluss des Architekten mit einigen Fragezeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit reicht beim Architektenvertrag eine Haftungsbeschränkung für Eigenleistungen? (IBR 2006, 403)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 651
  • BauR 2006, 1191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    Bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Architektenvertrag vom 1. September 1994 handelt es sich um einen Werkvertrag (BGHZ 82, 100, 105 m. w. N.).

    Er schuldete damit die Verwirklichung eines plangerechten und mängelfreien Werks (vgl. BGHZ 82, 100, 105/106).

    Ein Überwachungsfehler ist gegeben, wenn der Architekt die ihm im Einzelfall obliegende Aufgabe, die Arbeiten der Bauunternehmer und der übrigen am Bau Beteiligten so zu leiten und zu überwachen, dass das Bauwerk plangerecht und mängelfrei erstellt wird, verletzt (vgl. BGHZ 82, 100, 105).

  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    Hierzu gehören neben den Drainagearbeiten unter anderem die Abdichtungsarbeiten (Werner/Pastor, a. a. O., Rdnr. 1501; OLG Hamm, BauR 2003, 273, 275).

    Er meint unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Hamm, BauR 2003, 273, dass ein Bauherr, der aus Kostengründen in Eigenleistung gebaut habe, sich auch bei der Schadensbehebung auf Eigenleistung verweisen lassen müsse, was aus dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot folge.

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    Hierzu hat aber schon das Landgericht in seinem Urteil angemerkt, dass der Beklagte den ihm obliegenden Beweis (vgl. hierzu BGHZ 48, 310) nicht erbringen kann.
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    Im Rahmen der Bauüberwachung ist der Architekt zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet, wenn es um wichtige oder kritische Baumaßnahmen geht, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen (BGH, BauR 1986, 112, 113).
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 284/80

    Sorgfaltspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    (vgl. BGH, NJW 1981, 2243).
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 90/68

    Mängel eines Architektenwerks

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    Ein Planungsfehler liegt bereits vor, wenn die geplante Ausführung des Bauvorhabens notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerks führt (BGH, NJW 1971, 92).
  • OLG München, 10.12.2002 - 13 U 4315/99

    Klausel über Haftungsausschluss für verdeckte Mängel

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2006 - 7 U 79/05
    Dies bedeutet, dass ein individuell vereinbarter Haftungsausschluss dann gegen § 242 BGB verstößt, wenn es um die Verletzung solcher Pflichten geht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird (vgl. OLG München, BauR 2003, 553, 555; Koeble/Locher, a. a. O., Einl. 151).
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20

    Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und

    Ein Überwachungsfehler ist gegeben, wenn der Architekt die ihm im Einzelfall obliegende Aufgabe, die Arbeiten der Bauunternehmer und der übrigen am Bau Beteiligten so zu leiten und zu überwachen, dass das Bauwerk plangerecht und mängelfrei erstellt wird, verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - VII ZR 310/79 - NJW 1982, 438; OLG Celle, Urteil vom 01. März 2006 - 7 U 79/05 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 09.08.2016 - 9 U 2574/15

    Wer nicht hören will, muss fühlen!

    Diese kann aber nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Wirksamkeit entfalten (OLG Celle, NZBau 2006, 651).

    Gesetzliche Grenzen für Haftungsfreistellungen finden sich ferner in § 138, 242 BGB (vgl. OLG Celle, NZBau 2006, 651).

  • OLG Köln, 30.06.2009 - 3 U 21/07

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten bei der Verlegung von Fußbodenbelägen

    Da Dehnungsfugen im Estrich vom Architekten grundsätzlich planerisch vorzugeben sind (OLG Celle, NZBau 2006, 651 ff.), liegt in diesem Unterlassen des Beklagten eine weitere, schadensursächliche Pflichtverletzung.
  • OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    Soweit die Klägerinnen meinen, eine Haftungsfreizeichnung sei stets dergestalt durch § 242 BGB begrenzt, dass pflichtwidriges Verhalten dazu führe, die Einwendung der Freizeichnung als unzulässig anzusehen, und dazu insbesondere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München und Celle zitieren (OLG München BauR 2003, 553, 555; OLG Celle NZBau 2006, 651), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte insoweit nicht vergleichbar, als es in den zitierten Fällen jeweils um vertragliche Ausschlüsse der Haftung für zu vertretendes Handeln zugunsten eines Vertragspartners geht, während hier ein vertraglich vereinbarter Ausschluss einer Rückgriffshaftung in Rede steht, die nicht auf Vertretenmüssen, sondern allein auf der Gesellschafterstellung beruht, und zugunsten einer Person vereinbart ist, die selbst nicht Vertragspartner ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5917
OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04 (https://dejure.org/2004,5917)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 U 772/04 (https://dejure.org/2004,5917)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 U 772/04 (https://dejure.org/2004,5917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Werklohnkürzung wegen mangelhaften Einbaus von Rolllädenkästen; Geltendmachung des Schadens wegen Werklohnkürzung gegenüber einem mangelhaft arbeitenden Subunternehmer; Kostentragungslast im Falle einer Streitverkündung gegenüber dem Subunternehmer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 633; BGB § 635; ZPO § 68; ZPO § 74
    Wirkungen der Streitverkündung im Werklohnprozess gegen den Bauherrn für den Regressprozess zwischen Bauunternehmer und Subunternehmer

  • rechtsportal.de

    Haftung des Subunternehmers und Umfang des Schadens bei Einbau zu schmaler Rolladenkästen durch den Unternehmer; Rechtsfolgen der Streitverkündung

  • ibr-online

    Mangelnde Abstimmung zwischen Unternehmer und Subunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Subunternehmerhaftung und Sowieso-Kosten! (IBR 2006, 439)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 549
  • BauR 2005, 439 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 267 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 350 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 174/67

    Kollision eines Schiffs mit einem auf dem Rheinboden ruhenden Klippanker -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04
    Deshalb beruhten die Klageerhebung und die Entstehung der damit zusammenhängenden Kosten auf einer freien eigenen Entscheidung, deren Risiko die Klägerin allein zu tragen hat, ohne die Beklagte haftbar machen zu können (BGH NJW 1969, 1109 f.; BGH NJW 1971, 134, 135; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 1369).
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04
    Deshalb beruhten die Klageerhebung und die Entstehung der damit zusammenhängenden Kosten auf einer freien eigenen Entscheidung, deren Risiko die Klägerin allein zu tragen hat, ohne die Beklagte haftbar machen zu können (BGH NJW 1969, 1109 f.; BGH NJW 1971, 134, 135; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 1369).
  • OLG Nürnberg, 04.12.1995 - 5 U 2480/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus deliktischer Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04
    Deshalb beruhten die Klageerhebung und die Entstehung der damit zusammenhängenden Kosten auf einer freien eigenen Entscheidung, deren Risiko die Klägerin allein zu tragen hat, ohne die Beklagte haftbar machen zu können (BGH NJW 1969, 1109 f.; BGH NJW 1971, 134, 135; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 1369).
  • KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03

    Werklohnprozess: Interventionswirkung der Streitverkündung bei einem Vergleich;

    Deshalb beruhten die Klageerhebung und die Entstehung der damit zusammenhängenden Kosten auf einer freien eigenen Entscheidung, deren Risiko die Beklagte allein zu tragen hat, ohne die Klägerin haftbar machen zu können (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 U 772/04 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • LG München I, 06.06.2011 - 24 O 25456/10

    Schadenersatzanspruch eines Bauträgers gegen Subunternehmer: Erstattung von

    Kosten eines Vorprozesses und somit auch eines selbstständigen Beweisverfahrens sind dann als Folgeschaden von dem Schädiger zu ersetzen, wenn dieser den Geschädigten durch unrichtige Angaben über die Schadensursache, die an Richtigkeit der Geschädigten nicht zu überprüfen vermag, auf die falsche Fährte gesetzt hat (vgl. BGH NJW 1969, 1109 f., BGH NJW 1971, 134, 135, OLG Koblenz VersR 2006, 549).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht