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   OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08 - 16   

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OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08 - 16 (https://dejure.org/2008,2292)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.03.2008 - 5 W 42/08 - 16 (https://dejure.org/2008,2292)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. März 2008 - 5 W 42/08 - 16 (https://dejure.org/2008,2292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit: Beweiswürdigung durch den Sachverständigen als Ablehnungsgrund Fristende für Befangenheitsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unsachliche Reaktionen eines Gutachters auf Einwendungen gegen sein Gutachten als Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit erregende Gründe iSd §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO; Wirkung einer vom Gericht gesetzen Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten nach § 411 Abs. 4 ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 121

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschreitung des Gutachtenauftrags durch Beweiswürdigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit: Ablehnung des Sachverständigen bei "Beweiswürdigung" im Gutachten! (IBR 2008, 694)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1087
  • MDR 2008, 1121
  • BauR 2008, 1672
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07

    Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl.v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110 , und Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07,aaO).

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07

    Keine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen kritischer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110, m.w.N.).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl.v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110 , und Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07,aaO).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse (so auch Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 406, Rdnr. 7; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 980/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse (so auch Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 406, Rdnr. 7; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG München, 31.01.1995 - 18 U 5136/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94

    2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

  • OLG Oldenburg, 19.01.1999 - 2 W 5/99
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Ebenso ist das Befangenheitsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen als begründet angesehen worden, der seinen Gutachterauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren

    Begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen können hervorgerufen werden, wenn Spannungen zwischen dem Sachverständigen und einer Partei bzw. deren Verfahrensbevollmächtigten oder sonstigen Hilfspersonen bestehen und diese im Verfahren etwa durch unsachliche Reaktionen auf Einwendungen gegen das Gutachten zu Tage treten, so wenn er Einwände unbesehen abqualifiziert oder mit unsachlicher und überzogener Kritik an der Partei oder an der von ihr eingeschalteten Hilfsperson reagiert (OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1087 ff.).
  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 4 W 467/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: Möglichkeit der Ablehnung im

    Bei mehreren Rügen ist vielmehr eine Gesamtschau aller Rügen erforderlich (OLG Saarbrücken OLGR 2008, 527; OLG Köln OLGR 2004, 290; Thüringisches OLG Jena BauR 2004, 1815).

    Die Bezeichnung des Antragsgegners als Verursacher, sowie deren Prozessbevollmächtigten als "PV Gegenseite" erweckt aus der allein maßgeblichen Sicht der Antragsgegnerin den Anschein, der Sachverständige habe schon vor Beginn der Untersuchung eine vorgefasste - negative - Meinung über die Antragsgegnerin und sich im Hinblick auf die zu treffenden Feststellungen und die hieraus zu ziehenden Wertungen schon festgelegt (vgl. hierzu als Ablehnungsgrund OLG München NJW 1992, 1569; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 527).

  • OLG Köln, 03.12.2012 - 17 W 141/12

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der

    auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach ZPO § 411 Absatz 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (so auch OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2001, 469; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295; MüKo/Zimmermann, ZPO, 3.Aufl., § 406, Rn 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rdnr. 7).

    Der Sachverständige hat - ebenso wie ein Richter - die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten (KG Berlin, VersR 2009, 566; OLG Karlsruhe IBR 2008, 693; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087).

  • OLG Nürnberg, 09.04.2021 - 13 W 3783/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bitte um Ergebnisvorgabe

    Allerdings ist die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit dann gerechtfertigt, wenn der Sachverständige die Grenzen seines Gutachtenauftrags dadurch überschreitet, dass er eine allein dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zu Grunde legt (OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1087).
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - 1 W 85/09

    Abwertende Äußerungen des Sachverständigen = Befangen!

    Eine solche Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann dann vorliegen, wenn der Sachverständige auf Einwendungen und Vorhaltungen der Partei derartig unangemessen reagiert, dass bei verständiger Betrachtung die Besorgnis aufkommen kann, der Sachverständige stehe der Partei nicht mehr unvoreingenommen gegenüber (vgl. z.B. KG, MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Schädlich sind jedoch böswillig unterstellende, abwertende und abfällige Formulierungen in Gutachten oder bei der Auseinandersetzung mit Kritik und substantiierten Einwendungen (OLG Celle MDR 2012, 1309; KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Hamm MDR 2010, 653), dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschreitet, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (OLG Saarbrücken a.a.O.) oder bei seiner Begutachtung einseitig von dem zwischen den Parteien streitigen Vortrag einer Partei ausgeht, ohne hinreichend darzulegen, weshalb er die gegenteilige Behauptung der anderen Partei für nicht verlässlich hält (vgl. zum Ganzen auch Kühnen a.a.O., Rdnrn. 2804 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Die Besorgnis einer Befangenheit eines Sachverständigen kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691), beispielsweise indem er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zu Grunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder wenn er das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen

    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008, 5 W 42/08, NJW-RR 2008, 1087; OLG München, Beschl. v. 15.05.1996, 13 W 1665/96, OLGR 1997, 10).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08

    Ablehnung eines Sachverständigen bei unsachlicher Verteidigung gegen Angriffe der

    Solche Gründe können auch dann entstehen, wenn der Sachverständige im Verlauf des Verfahrens in unsachlicher Weise auf Einwendungen der Partei bzw. ihres Verfahrensbevollmächtigten reagiert und sich zu sprachlichen Entgleisungen hinreißen lässt, die unüberbrückbare Spannungen zu den Beteiligten hervorrufen (vgl. OLG Saarbrücken OLG Report 2008, 527, 529; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., Rn 209; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl., § 20, Rn 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21

    Befangenheit eines mit der Begutachtung eines Versicherungsschadens bestellten

  • OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 193/14

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 12 W 54/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen: Bezeichnung ärztlichen

  • OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19

    Ablehnung eines Sachverständigen

  • OLG Naumburg, 28.03.2012 - 10 W 10/12

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit:

  • OLG Hamm, 24.01.2011 - 1 W 4/11

    Befürchtung der fehlenden Unparteilichkeit eines Sachvertsändigen bei

  • OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17

    Spruchverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die nicht erfolgte Ablehnung des

  • LG Schweinfurt, 17.01.2017 - 12 O 728/14

    Zur erfolgreichen Ablehnung eines Sachverständigen als befangen

  • KG, 26.10.2015 - 10 W 74/15

    Squeeze-out W.O.M. World of Medicine AG

  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 12 O 233/08

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess: Kenntniszurechnung von

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07   

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https://dejure.org/2008,10040
OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07 (https://dejure.org/2008,10040)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2008 - 7 U 152/07 (https://dejure.org/2008,10040)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2008 - 7 U 152/07 (https://dejure.org/2008,10040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Doppelvertretung einer AG durch Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 246 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) auch bei möglicherweise nicht vorhandenem Interessenkonflikt zwischen den Organen; Heilung gem. § 189 Zivilprozessordnung (ZPO) nur bei Zustellung an den ...

  • Judicialis

    AktG § 246; ; ZPO § 167; ; ZPO § 170; ; ZPO § 189

  • rechtsportal.de

    AktG § 246; ZPO § 167; ZPO § 170; ZPO § 189
    Zur Doppelvertretung der AG durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der aktienrechtlichen Anfechtungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 714
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59

    Anfechtungsklage gegen Genossenschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Durch die Doppelvertretung soll verhindert werden, dass der Vorstand gemeinsam mit dem Kläger den von der Mehrheit getragenen Beschluss durch Anerkenntnis oder Geständnis zu Fall bringt (vgl. bereits BGHZ 32, 114, 117 = NJW 1960, 1006; Hüffer, AktG a.a.O. § 246 Rn. 30).

    Dem steht auch nicht das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.03.1960 - II ZR 56/59 - entgegen.

    Dort spricht der Bundesgerichtshof aus, dass die Klage nicht wegen Verstoßes gegen § 253 ZPO unzulässig ist, weil die Doppelvertretung nicht in der Klageschrift aufgeführt ist (BGHZ 32, 114, 118 = NJW 1960, 1006, 1007), eine Reduktion der Zustellungserfordernisse lässt sich daraus jedoch nicht entnehmen.

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Da die Parteien weder über die Anfechtungsfrist disponieren noch auf ihre Einhaltung verzichten können, ist die Versäumung der Frist auch dann von Amts wegen zu beachten, wenn sich die beklagte Gesellschaft nicht darauf beruft (BGH, Urteil vom 15.06.1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344, 3345 m. w. N.; Hüffer, a.a.O., § 246 Rn. 21).

    Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Beklagten ist nicht zu erkennen (vgl. BGH NJW 1998, 3344, 3345).

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass ein zusätzlicher Zustellungsmangel bereits darin liegt, dass die Zustellung an den Zustellungsadressaten (§ 170 Abs. 1 ZPO), den Aufsichtsratvorsitzenden (§ 170 Abs. 3 ZPO), im Wege der Ersatzzustellung in den Geschäftsräumen der Beklagten erfolgte, obwohl der Aufsichtsrat dort nicht über Geschäftsräume verfügt und deshalb in den anderweitigen Geschäftsräumen oder an der Privatadresse des Aufsichtsrats zuzustellen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 22.05.1989 - II ZR 206/88 - BGHZ 107, 296 Textziff. 6 = NJW 1989, 2689; Hüffer, a.a.O. § 246 Rn. 34).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Eine Heilung setzt nämlich voraus, dass der Adressat der Zustellung das Schriftstück erhalten hat und behalten kann, allein die Kenntnisnahme reicht nicht, nicht einmal die Übergabe eines gleichlautenden, aber anderen Schriftstücks (vgl. BGH NJW 1978, 1325; NJW 2001, 1946, 1948; Bay. ObLG, Urteil vom 13.02.1995 - 1Z RR 148/94 - BayObLGZ 95, 61, Textziff. 39; OLG Hamm MDR 1992, 78; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 189 Rn. 7).
  • BGH, 23.02.1978 - II ZR 37/77

    Nichtigkeitsklage gegen Genossenschaftsbeschlüsse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Eine Heilung setzt nämlich voraus, dass der Adressat der Zustellung das Schriftstück erhalten hat und behalten kann, allein die Kenntnisnahme reicht nicht, nicht einmal die Übergabe eines gleichlautenden, aber anderen Schriftstücks (vgl. BGH NJW 1978, 1325; NJW 2001, 1946, 1948; Bay. ObLG, Urteil vom 13.02.1995 - 1Z RR 148/94 - BayObLGZ 95, 61, Textziff. 39; OLG Hamm MDR 1992, 78; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 189 Rn. 7).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Gleiches gilt für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.04.1992 (II ZR 105/91, NJW 1992, 2099).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95

    Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Es kommt danach nicht darauf an, dass die rügelose Verhandlung bei einer fehlenden Zustellung, und um eine solche handelt es sich hier bei der Doppelvertretung, nicht ex tunc wirkt, sondern lediglich ex nunc und damit erst ab dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, die ca. 9 Monate nach Einreichung der Klage stattfand und damit eine demnächst erfolgende Zustellung im Sinne des § 167 ZPO nicht hätte bewirken können (BGH NJW 1996, 1351 f.; Musielak/Huber, ZPO, 5. Auflage, § 295 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2004 - 20 U 5/04

    KGaA: Abschlagszahlung auf Tätigkeitsvergütung des persönlich haftenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Dementsprechend konnte die Zustellung der Klageschrift am 25.08.2006 (I 14), die als Partei richtig die Beklagte bezeichnete, jedoch unzutreffend als Vertreter den Aufsichtsrat, bestehend aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie zwei weiteren Aufsichtsräten, nicht mehr gem. § 167 ZPO als wirksame Zustellung "demnächst" die Klagefrist des § 246 Abs. 1 AktG wahren (vgl. dazu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2004 - 20 U 5/04 - NZG 2004, 1002 = OLGR 2004, 548 Textziff. 21).
  • OLG Hamm, 14.03.1991 - 4 U 17/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Eine Heilung setzt nämlich voraus, dass der Adressat der Zustellung das Schriftstück erhalten hat und behalten kann, allein die Kenntnisnahme reicht nicht, nicht einmal die Übergabe eines gleichlautenden, aber anderen Schriftstücks (vgl. BGH NJW 1978, 1325; NJW 2001, 1946, 1948; Bay. ObLG, Urteil vom 13.02.1995 - 1Z RR 148/94 - BayObLGZ 95, 61, Textziff. 39; OLG Hamm MDR 1992, 78; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 189 Rn. 7).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z RR 148/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07
    Eine Heilung setzt nämlich voraus, dass der Adressat der Zustellung das Schriftstück erhalten hat und behalten kann, allein die Kenntnisnahme reicht nicht, nicht einmal die Übergabe eines gleichlautenden, aber anderen Schriftstücks (vgl. BGH NJW 1978, 1325; NJW 2001, 1946, 1948; Bay. ObLG, Urteil vom 13.02.1995 - 1Z RR 148/94 - BayObLGZ 95, 61, Textziff. 39; OLG Hamm MDR 1992, 78; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 189 Rn. 7).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    bb) Dieser Zustellungswille des Gerichts muss sich im Rahmen des § 189 ZPO zudem auf einen bestimmten Adressaten - bei mehreren Adressaten auf sämtliche - beziehen (vgl. OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715; VGH Kassel, Urteil vom 25. März 2009 - 6 A 2130/08, juris Rn. 34; MünchKommZPO/Häublein, aaO; Hk-ZPO/Siebert, 7. Aufl., § 189 Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl., § 189 Rn. 7).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    (1) Nach einer Ansicht ist der Zugang des zuzustellenden Dokuments selbst erforderlich (OLG Hamm, OLGZ 1991, 450, 451 [juris Rn. 3]; BayObLGZ 1995, 61, 72 [juris Rn. 39]; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128, 129 [juris Rn. 7]; OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715 [juris Rn. 15]; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 772/17

    Zulässigkeit der Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters; Anforderungen

    Ungeachtet des gewählten Gesetzeswortlauts entspricht es herrschender Auffassung, dass in entsprechender Anwendung von § 167 ZPO auch die rechtzeitige Anhängigkeit der Bilanznichtigkeitsklage den Fristablauf aufzuschieben vermag, wenn diese den vertretungsberechtigten Organen "demnächst" ordnungsgemäß zugestellt wird (OLG Karlsruhe, AG 2008, 718; LG Düsseldorf, AG 1989, 140; Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 256 Rn. 30; K. Schmidt/Lutter/Schwab, AktG, 3. Aufl., § 256 Rn. 36; Spindler/Stilz/Rölike, AktG, 3. Aufl., § 256 Rn. 79); dem hat sich der Senat angeschlossen (Senat, Urteil vom 09.02.2017 - 8 U 576/16; Urteil vom 18.05.2017 - 8 U 321/16).

    Mit dem Grundsatz der Doppelvertretung soll zusätzlich einem (arglistigen) Zusammenwirken eines der Organe, insbesondere des Vorstands, mit dem Kläger zum Nachteil der Gesellschaft vorgebeugt werden (OLG München, NZG 2008, 599, ; OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715 f.; Hüfer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 246 Rn. 30; Hölter/Englisch, AktG, 2. Aufl., § 246 Rn. 36; K. Schmidt/Lutter/Schwab, AktG, 3. Aufl., § 246 Rn. 24; Tielmann, ZIP 2002, 1879, 1881).

    Es entspricht in diesem Zusammenhang herrschender Auffassung, dass die Anwendung des Grundsatzes der Doppelvertretung nicht davon abhängt, ob in der Einzelfallsituation tatsächlich ein Interessenwiderspruch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besteht oder ein schädliches Zusammenwirken eines Organs mit der klagenden Partei zulasten der Aktiengesellschaft droht (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2008, 718, ; Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 246 Rn. 30).

  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    Es soll einem (arglistigen) Zusammenwirken eines der Organe, insbesondere des Vorstands, mit dem Kläger zum Nachteil der Gesellschaft vorgebeugt werden (OLG München, NZG 2008, 599; OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715 f.; Hüfer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 246 Rn. 30; Hölter/Englisch, AktG, 2. Aufl., § 246 Rn. 36; K. Schmidt/Lutter/Schwab, AktG, 3. Aufl., § 246 Rn. 24; Tielmann, ZIP 2002, 1879, 1881).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2015 - 4 U 87/15

    Fehlerhafte Parteibezeichnung; Heilung; Zustellungsmangel

    Eine Heilung gemäß § 189 ZPO kommt nur für Zustellungsmängel in Betracht, die der Zustellung an den vorgesehenen Zustellungsadressaten anhaften, kann aber nicht die Zustellung an einen Dritten ersetzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2008, 7 U 152/07, NZG 2008, 714 ff. - juris Rn.13; VGH Kassel, Beschluss vom 20.10.2008, 6 E 2035/08 - juris Rn.20; MK-Häublein, 4. Aufl., zu § 189 ZPO, Rn.3; Baumbach/Lauterbach, 74. Aufl., zu § 189 ZPO, Rn.11; a.A. Wieczorek/Schütze-Rohe, 3. Aufl., zu § 189 ZPO, Rn.13; offengelassen BGH Urteil vom 27.11.2007, X ZR 144/06 - juris Rn.14).
  • KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22
    Die Zustellung hat - da die Beklagte als juristische Person nach § 246 Absatz 2 AktG durch zwei mehrgliedrige Organe vertreten wird - an je ein Mitglied beider Organe zu erfolgen (Reichsgericht, Urteil vom 25.023.1885, I 35 /85, RGZ 14, 127, 142, 143, BGH, Urteil vom 10.03.1960, II ZR 56/59, NJW 1960, 1006; BGH Urteil vom 22.05.1989, II ZR 206/88, BGHZ 107, 296, 299; Urteil vom 03.12.1973, II ZR 85, 70, NJW 1974, 278; Senat, Urteil vom 11.02.2005, 14 U 193/03, AG 2005, 583, OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2008, 7 U 152/07, NZG 2008, 714).

    Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Kläger zu 10) bis 13) als die die Zustellung Betreibenden alles ihnen Zumutbare getan haben, um eine alsbaldige Zustellung zu bewirken, sie nämlich in der Klageschrift unter Angabe der ladungsfähigen Anschriften der Aufsichtsräte ausdrücklich auf die Zustellung auch an den Aufsichtsrat gedrungen haben (vgl. KG, Urteil vom 11.02.2005, a.a.O.; anders als im Sachverhalt, der dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.03.2008, a.a.O. zugrunde lag) und in Anbetracht dessen auch keinen Anlass hatten, die Umsetzung durch das Gericht zu überwachen.

  • OLG Dresden, 07.06.2018 - 8 U 1042/17
    Ungeachtet des gewählten Gesetzeswortlauts entspricht es herrschender Auffassung, dass in entsprechender Anwendung von § 167 ZPO auch die rechtzeitige Anhängigkeit der Bilanznichtigkeitsklage den Fristablauf aufzuschieben vermag, wenn diese den vertretungsberechtigten Organen "demnächst" ordnungsgemäß zugestellt wird (OLG Karlsruhe, AG 2008, 718 ; LG Düsseldorf, AG 1989, 140 ; Koch, aaO., 12. Aufl., § 256 Rn. 30; Schwab, aaO., § 256 Rn. 36; Spindler/Stilz/Rölike, AktG , 3. Aufl., § 256 Rn. 79); dem hat sich der Senat angeschlossen (Senat, Urteile v. 09.02.2017, 8 U 576/16, und v. 18.05.2017, 8 U 321/16).

    Mit dem Grundsatz der Doppelvertretung soll zusätzlich einem (arglistigen) Zusammenwirken eines der Organe, insbesondere des Vorstands, mit dem Kläger zum Nachteil der Gesellschaft vorgebeugt werden (OLG München, NZG 2008, 599 ; OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715 f.; Hüffer/Koch, AktG , 12. Aufl., § 246 Rn. 30; Hölter/Englisch, AktG , 2. Aufl., § 246 Rn. 36; Schwab, aaO, § 246 Rn. 24; Tielmann, aaO, S. 1881).

    Es entspricht in diesem Zusammenhang herrschender Auffassung, dass die Anwendung des Grundsatzes der Doppelvertretung nicht davon abhängt, ob in der Einzelfallsituation tatsächlich ein Interessenwiderspruch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besteht oder ein schädliches Zusammenwirken eines Organs mit der klagenden Partei zulasten der Aktiengesellschaft droht (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2008, 718 ; Hüffer/Koch, AktG , 12. Aufl., § 246 Rn. 30).

  • OLG Celle, 10.03.2021 - 2 Ss OWi 348/20

    Heilung eines Zustellungsmangels bei Übersendung einer technischen Reproduktion;

    Nach einer Auffassung ist es erforderlich, dass dem Betroffenen das zuzustellende Dokument selbst zugeht (BayObLGZ 1995, 61, 72, Rn. 39; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128, 129, Rn. 7; OLG Karlsruhe, NZG 2008, 714, 715, Rn. 15; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4).
  • KG, 01.04.2010 - 2 W 36/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen Gesellschafter und

    Denn zwar ist bei der direkten Anwendung von § 246 Abs. 1 AktG anerkannt, dass die Monatsfrist von Amts wegen anzuwenden ist und der Disposition der Parteien nicht untersteht (vgl. nur OLG Karlsruhe , NZG 2008, 714, Rdnr. 18 zit. nach Juris; Schwab in Schmidt/Lutter, AktG, 2008, § 246 Rdnr. 12; Hüffer in Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl. 2001, § 246 Rdnr. 35).
  • LG Hagen, 16.03.2022 - 23 O 57/21

    Zur Zustellung einer einstweiligen Verfügung per beA / Ersatzzustellung gem. §

    Nach einer Ansicht ist der Zugang des zuzustellenden Dokuments selbst erforderlich (OLG Hamm OLGZ 1991, 450 [451]; BayObLGZ 1995, 61 [72]; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128 [129]; OLG Karlsruhe NZG 2008, 714 [715]; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rn. 7; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 189 Rn. 4).
  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

  • OLG Zweibrücken, 21.03.2019 - 1 OWi 2 SsRs 76/18

    Heilung einer missglückten Ersatzzustellung

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08

    Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen

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Rechtsprechung
   KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7929
KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07 (https://dejure.org/2007,7929)
KG, Entscheidung vom 10.09.2007 - 12 U 87/07 (https://dejure.org/2007,7929)
KG, Entscheidung vom 10. September 2007 - 12 U 87/07 (https://dejure.org/2007,7929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Berufungsbegründung bei Unterzeichnung durch einen nicht im Briefkopf der Kanzlei erscheinenden und dieser auch nicht angehörenden Rechtsanwalt ohne jeglichen Vertretungszusatz; Erforderlichkeit einer eigenhändigen Unterschrift eines vom Vertretenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1; ; BRAO § 53

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 1; BRAO § 53
    Unwirksame Unterzeichnung der Berufungsbegründung ohne Vertretungszusatz durch kanzleifremden Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 535
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    b) Damit ist nicht erkennbar, dass Rechtsanwalt nnnn selbst für den Inhalt der Rechtsmittelbegründung Verantwortung übernehmen will und nicht bloßer Erklärungsbote ist; letzteres wäre zwar eindeutig der Fall wenn ein Schriftsatz mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet wird (BGH NJW 1988, 210; NJW 1993, 2056).

    Die Heilung eines solchen, die wirksame Begründung des Rechtsmittels betreffenden Mangels ist nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist nicht mehr möglich (vgl. BGH NJW 1988, 210).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Denn mit der Unterschrift wird der Nachweis geführt, dass der den Schriftsatz absendende Berufungsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernimmt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 37, 156, 157; BGH NJW 2003, 2028; BGH FamRZ 2005, 434; BGH NJW 2005, 2086).

    Dies soll sicher stellen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2005, 2086).

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Denn mit der Unterschrift wird der Nachweis geführt, dass der den Schriftsatz absendende Berufungsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernimmt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 37, 156, 157; BGH NJW 2003, 2028; BGH FamRZ 2005, 434; BGH NJW 2005, 2086).

    Zwar kann die Berufungsbegründung auch von einem beim Rechtsmittelgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt, der in Untervollmacht für einen anderen Rechtsanwalt handelt, unterzeichnet werden; der Unterbevollmächtigte muss sich jedoch als selbständig verantwortlicher Bevollmächtigter zu erkennen geben; er darf nicht nur als Überbringer einer fremden Erklärung auftreten (BAG, Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - NJW 1990, 2706; BGH NJW 2003, 2028); Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2006, § 129 Rn 9, 10, 14); ein Rechtsanwalt, der "für" oder "i. V." an Stelle eines anderen Rechtsanwalt die Berufung begründet, handelt erkennbar als Unterbevollmächtigter (BAG, a. a. O., sowie NJW 1987, 3279; BGH NJW 2003, 2028).

  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    b) Damit ist nicht erkennbar, dass Rechtsanwalt nnnn selbst für den Inhalt der Rechtsmittelbegründung Verantwortung übernehmen will und nicht bloßer Erklärungsbote ist; letzteres wäre zwar eindeutig der Fall wenn ein Schriftsatz mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet wird (BGH NJW 1988, 210; NJW 1993, 2056).
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZB 4/04

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax; Folgen eines Papierstaus im

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Denn mit der Unterschrift wird der Nachweis geführt, dass der den Schriftsatz absendende Berufungsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernimmt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 37, 156, 157; BGH NJW 2003, 2028; BGH FamRZ 2005, 434; BGH NJW 2005, 2086).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90

    Berufungsbegründung durch Unterbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Zwar kann die Berufungsbegründung auch von einem beim Rechtsmittelgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt, der in Untervollmacht für einen anderen Rechtsanwalt handelt, unterzeichnet werden; der Unterbevollmächtigte muss sich jedoch als selbständig verantwortlicher Bevollmächtigter zu erkennen geben; er darf nicht nur als Überbringer einer fremden Erklärung auftreten (BAG, Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - NJW 1990, 2706; BGH NJW 2003, 2028); Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2006, § 129 Rn 9, 10, 14); ein Rechtsanwalt, der "für" oder "i. V." an Stelle eines anderen Rechtsanwalt die Berufung begründet, handelt erkennbar als Unterbevollmächtigter (BAG, a. a. O., sowie NJW 1987, 3279; BGH NJW 2003, 2028).
  • BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93

    Wirksame Prozeßhandlung des Vertreters aufgrund der Gesamtumstände

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Für die Wirksamkeit der Prozesshandlung eines gemäß § 53 BRAO als Vertreter bestellten Rechtsanwalts reicht es aus, wenn sein Handeln als Vertreter sich aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (BGH NJW 1993, 1925; KG, KGReport 1999, 244).
  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Denn mit der Unterschrift wird der Nachweis geführt, dass der den Schriftsatz absendende Berufungsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernimmt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 37, 156, 157; BGH NJW 2003, 2028; BGH FamRZ 2005, 434; BGH NJW 2005, 2086).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Auszug aus KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
    Zwar kann die Berufungsbegründung auch von einem beim Rechtsmittelgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt, der in Untervollmacht für einen anderen Rechtsanwalt handelt, unterzeichnet werden; der Unterbevollmächtigte muss sich jedoch als selbständig verantwortlicher Bevollmächtigter zu erkennen geben; er darf nicht nur als Überbringer einer fremden Erklärung auftreten (BAG, Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - NJW 1990, 2706; BGH NJW 2003, 2028); Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2006, § 129 Rn 9, 10, 14); ein Rechtsanwalt, der "für" oder "i. V." an Stelle eines anderen Rechtsanwalt die Berufung begründet, handelt erkennbar als Unterbevollmächtigter (BAG, a. a. O., sowie NJW 1987, 3279; BGH NJW 2003, 2028).
  • OLG Köln, 10.05.2011 - 19 U 116/10

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Diesem Formerfordernis wird eine Unterzeichnung mit dem Zusatz "i.V.", nicht jedoch mit dem Zusatz "i.A." gerecht, da der Prozessbevollmächtigte im zuletzt genannten Fall nur als Erklärungsbote dem Gericht gegenüber auftritt und gerade nicht zum Ausdruck bringt, dass er eine Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen will (BGH NJW 1988, 210 f.; NJW 1993, 2056 f.; KG Berlin MDR 2008, 535 f.; Heßler in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 519 Rn. 24; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 31 Aufl., § 129 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2014 - 6 U 155/12

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife: Prüfung der

    Anders als in dem der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Kammergerichts (KG MDR 2008, 535) zugrunde liegenden Fall ist vorliegend aus den Umständen erkennbar, dass Rechtsanwalt R... als Bevollmächtigter des Klägers den Schriftsatz unterschrieben hat, indem in beiden Schriftsätzen ausdrücklich ausgeführt wird, dass der Unterzeichnende "namens und in Vollmacht des Klägers und Berufungsklägers" die Berufung eingelegt und begründet hat.
  • OLG Hamm, 30.04.2020 - 24 U 143/19

    Löschung einer Auflassungsvormerkung; Rücktritt von einem Bauträgervertrag

    Zudem hat auch die Beklagte nicht in Abrede gestellt, dass Rechtsanwalt C der Kanzlei der Klägervertreter angehört, und bezieht sich die beklagtenseits in Bezug genommene Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 10.09.2007 - 12 U 87/07, in: NJOZ 2008, 1797) auf die Konstellation, dass ein Rechtsanwalt die Berufungsbegründung unterzeichnet hat, der nicht im Briefkopf der Kanzlei erscheint, dieser auch nicht angehört und ohne jeden Vertretungszusatz unterschrieben hat.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07   

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https://dejure.org/2007,8075
OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07 (https://dejure.org/2007,8075)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.10.2007 - 13 U 84/07 (https://dejure.org/2007,8075)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 13 U 84/07 (https://dejure.org/2007,8075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Auf Grund der Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell völlig überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (vgl. BGH NJW-RR 2004, 924, 925; BGH NJW 1998, 597; BGH NJW 1993, 322, 323).

    Wer aus eigenem Entschluss zur Finanzierung eigener Bedürfnisse oder Vorhaben zu marktgerechten Bedingungen einen Bankkredit aufnimmt, handelt daher selbst dann, wenn die Zahlungsverpflichtungen seine Leistungsfähigkeit überschreiten, im Rahmen seiner Vertragsfreiheit und kann keine Entlastung wegen Sittenverstoßes verlangen, sondern haftet in vollem Umfang der Vereinbarung (vgl. BGH NJW 1993, 322, 323; Gundlach, in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 82 Rn. 82).

  • BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88

    Wirksamkeit eines Konsumentenratenkreditvertrages im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Es kann offen bleiben, ob in Ansehung der vorstehend unter Ziffer 1. a. aufgeführten Grundsätze der von den Klägern herangezogenen - früheren - Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1989, 1665 f. auch für den dort behandelten Ausnahmefall, wonach ein sittenwidriges Geschäft vorliegen kann, wenn der Kreditgeber erkennt oder gar selbst dazu beigetragen hat, dass dem Kreditnehmer seine hoffnungslose finanzielle Überforderung bei Vertragsschluss nicht hinreichend bewusst ist, uneingeschränkt zu folgen wäre.

    Für das Vorliegen der subjektiven Umstände des oben unter Ziffer 1. b. erörterten und von den Klägern herangezogenen Ausnahmefalls trifft den Darlehensnehmer als Schuldner die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH NJW 1989, 1665, 1666; Gundlach, in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 82 Rn. 93).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Wie der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der sittenwidrigen finanziellen Überforderung einkommensschwacher Bürgen entschieden hat, ist selbst ein Bürge - dem die Darlehensvaluta nicht selbst zugute kommt - wirtschaftlich nicht krass überfordert, wenn er die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung des von ihm bewohnten Eigenheims zu tilgen vermag (vgl. nur BGH NJW 2001, 2466, 2467).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03

    Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Auf Grund der Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell völlig überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (vgl. BGH NJW-RR 2004, 924, 925; BGH NJW 1998, 597; BGH NJW 1993, 322, 323).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Auf Grund der Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell völlig überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (vgl. BGH NJW-RR 2004, 924, 925; BGH NJW 1998, 597; BGH NJW 1993, 322, 323).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Eine insoweit versäumte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher keine Haftung gegenüber dem Kreditnehmer (vgl. Senat WM 1999, 1817; Senat 13 U 8/04 - Urt. v. 21.07.2004 - ).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.1995 - 3 U 2/94

    Umfang der Beratungspflicht einer Bausparkasse und Haftung bei Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Der Hinweis der Kläger in diesem Zusammenhang (Seite 2 des Schriftsatzes vom 28.02.2007, Bl. 52 GA) auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.01.1995 - 3 U 2/94 - (= WM 1995, 747 ff.) greift nicht, denn dort ging es um den hier nicht vorliegenden Fall, dass eine Bausparkasse nicht von dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages abgeraten hatte, obwohl die Vorfinanzierung noch nicht gesichert war.
  • OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04

    Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
    Eine insoweit versäumte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher keine Haftung gegenüber dem Kreditnehmer (vgl. Senat WM 1999, 1817; Senat 13 U 8/04 - Urt. v. 21.07.2004 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.08.2007 - 2 W 148/07 (Lw)   

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https://dejure.org/2007,32599
OLG Braunschweig, 14.08.2007 - 2 W 148/07 (Lw) (https://dejure.org/2007,32599)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.08.2007 - 2 W 148/07 (Lw) (https://dejure.org/2007,32599)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. August 2007 - 2 W 148/07 (Lw) (https://dejure.org/2007,32599)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2007 - 2 W 148/07
    Es entspricht jedenfalls im Ergebnis allgemeiner Auffassung, dass in Fällen, in denen ein Grundstück unter gleichzeitigem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen wird und der Nießbraucher zuvor Eigentümer des Grundstücks und Verpächter war, es nicht zu einem Verpächterwechsel nach §§ 593b , 566 BGB kommt (BGH 27.10.1982 NJW 1983, 1780, 1781 [BGH 27.10.1982 - V ZR 177/81] ; OLG Frankfurt/M. 6.5.1986 ZMR 1986, 358; 6.5.2003 ZMR 2003, 570).

    Zum anderen wird in derartigen Vertragsbestimmungen allgemein nur ein deklaratorischer Hinweis auf die nach dem Gesetz für bestehende Versicherungs-, Miet- und Pachtverhältnisse eintretenden Rechtsfolgen gesehen ( § 69 VVG , §§ 566, 593b BGB ), ihnen jedoch kein darüber hinaus gehender rechtsgeschäftlicher Gehalt beigelegt, zumal es sich dann um eine dreiseitige Vereinbarung handeln würde, die nur mit Zustimmung des Mieters/Pächters wirksam hätte getroffen werden können (OLG Frankfurt/M. 6.5.2003 ZMR 2003, 570; OLG Celle 9.6.1999 NZM 2000, 93; Staudinger/Emmerich, BGB 2006 , § 566 Rz. 57 f.).

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2007 - 2 W 148/07
    Es entspricht jedenfalls im Ergebnis allgemeiner Auffassung, dass in Fällen, in denen ein Grundstück unter gleichzeitigem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen wird und der Nießbraucher zuvor Eigentümer des Grundstücks und Verpächter war, es nicht zu einem Verpächterwechsel nach §§ 593b , 566 BGB kommt (BGH 27.10.1982 NJW 1983, 1780, 1781 [BGH 27.10.1982 - V ZR 177/81] ; OLG Frankfurt/M. 6.5.1986 ZMR 1986, 358; 6.5.2003 ZMR 2003, 570).
  • OLG Celle, 09.06.1999 - 2 U 166/98

    Ermächtigung zur Kündigung eines Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2007 - 2 W 148/07
    Zum anderen wird in derartigen Vertragsbestimmungen allgemein nur ein deklaratorischer Hinweis auf die nach dem Gesetz für bestehende Versicherungs-, Miet- und Pachtverhältnisse eintretenden Rechtsfolgen gesehen ( § 69 VVG , §§ 566, 593b BGB ), ihnen jedoch kein darüber hinaus gehender rechtsgeschäftlicher Gehalt beigelegt, zumal es sich dann um eine dreiseitige Vereinbarung handeln würde, die nur mit Zustimmung des Mieters/Pächters wirksam hätte getroffen werden können (OLG Frankfurt/M. 6.5.2003 ZMR 2003, 570; OLG Celle 9.6.1999 NZM 2000, 93; Staudinger/Emmerich, BGB 2006 , § 566 Rz. 57 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1992 - 10 U 29/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.08.2007 - 2 W 148/07
    Denn dazu hätte es schon eindeutiger, vorliegend aber gerade nicht anzutreffender Auslegungsanhaltspunkte in der Vertragsurkunde bedurft (vgl. Schmidt-Futterer/Gather, Mietrecht 9 , § 566 BGB Rz. 64; ferner OLG Düsseldorf 29.10.1992 ZMR 1993, 15).
  • AG Hamburg, 04.08.2009 - 49 C 100/08

    Eigenbedarf und Härtegründe

    Auf die Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist § 566 BGB jedoch nicht anwendbar (vgl. OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2008, 527) zu einem Vermieterwechsel kommt es erst bei Ende des Nießbrauchs (vgl. Schmidt-Futterer, MietR, 9 Aufl., § 566 Rn. 9).
  • KG, 04.09.2007 - 2 W 151/07

    Berücksichtigung von Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung angeschlossen (KG, Beschl. vom 30. August 2007 - 2 W 148/07).
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