Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07   

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https://dejure.org/2008,2264
OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07 (https://dejure.org/2008,2264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2008 - 18 U 58/07 (https://dejure.org/2008,2264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 18 U 58/07 (https://dejure.org/2008,2264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Turmdrehkran - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 823; ; BGB § 830; ; BGB § 831

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 823; BGB § 830; BGB § 831
    Zu den Verkehrssicherungspflichten bei der Aufstellung und dem Betrieb eines Turmdrehkrans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung bei Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung: Verkehrssicherungspflicht kann auf Dritte übertragen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Aufstellung und dem Betrieb eines Turmdrehkrans; Übertragbarkeit von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Folgen eines Kranunfalls; Errichtung eines Krans auf einem ungeeigneten Untergrund

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haftung: Verkehrssicherungspflicht kann auf Dritte übertragen werden

  • hlfp.de (Kurzinformation)

    Mögliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht bei Einsatz eines Baukrans

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Turmdrehkran stürzt um: Keine Haftung bei Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte! (IBR 2008, 329)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1476
  • BauR 2008, 2094
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    (1) Dass die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395; BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 532, 533) und Literatur (MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 287; Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 262; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 50).

    Er ist es fortan, dem unmittelbar die Gefahrenabwehr obliegt und der dafür zu sorgen hat, dass niemand zu Schaden kommt (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395).

  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    Der Subunternehmer ist nämlich als selbständiger Unternehmer im Allgemeinen nicht in dem Maße den Weisungen des Hauptunternehmers unterworfen, dass er als dessen Hilfsperson angesehen werden könnte (BGH, NJW 1994, 2756, 2757; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 269; OLG Celle, BauR 2004, 105).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    aa) Grundsätzlich ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft oder andauern lässt, dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, VersR 2006, 803; NJW 2006, 2326 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    Insbesondere hat ein Bauunternehmer nicht nur vertragsrechtlich seinen Auftraggeber vor etwaigen Schäden zu bewahren; er ist zur Verkehrssicherung deliktsrechtlich auch gegenüber Dritten verpflichtet, die vorhersehbar mit den Gefahren der Baumaßnahme in Berührung kommen und dadurch Schaden erleiden können (BGH, NJW 1997, 582, 583).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    Insbesondere hätte sie eingreifen müssen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben hätten, dass die beauftragten Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflichten nicht zuverlässig waren und den auch einem Laien einsichtigen Sicherheitserfordernissen nicht ausreichend Rechnung trugen (BGH, NJW 1993, 1647, 1648; MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 292; Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 367 f.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    Wer sie übernimmt, wird seinerseits deliktisch verantwortlich, während sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (BGH, NJW 1996, 2646; OLG Karlsruhe, VersR 2006, 96).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    aa) Grundsätzlich ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft oder andauern lässt, dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, VersR 2006, 803; NJW 2006, 2326 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    Indem die Beklagte die Errichtung und den Betrieb des später umgestürzten Krans veranlasst hat, hat sie eine Gefahrenlage auch für das Haus der Kläger geschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1647, 1648).
  • BGH, 27.01.1987 - VI ZR 114/86

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die deliktische Haftung eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung des Schädigers - den Verstoß gegen eine Verkehrs(sicherungs)pflicht - voraussetzt (BGH, NJW 1987, 2671, 2672).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
    (1) Dass die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395; BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 532, 533) und Literatur (MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 287; Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 262; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 50).
  • OLG Karlsruhe, 29.04.2005 - 22 U 4/05

    Verkehrssicherungspflicht; Bereichszuständigkeit; Schiffsgläubigerrecht

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 68/00

    Haftet der Hauptunternehmer für Schäden durch den Nachunternehmer?

  • OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96

    Verkehrssicherungspflicht eines Betriebsinhabers gegenüber fremden Bauarbeitern

  • OLG Celle, 04.04.2002 - 4 U 186/01

    Haftung des Generalunternehmers für Pflichtverletzungen des Subunternehmers

  • OLG Stuttgart, 13.01.2000 - 7 U 208/99

    Keine Verrichtungsgehilfen-Eigenschaft eines selbstständigen Subunternehmers

  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Verkehrssicherungspflichten können indes nach einhelliger Auffassung grundsätzlich übertragen werden (OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 1476) und werden es gerade bei Bauvorhaben auch, so dass im Ergebnis die Verantwortung für die Bauausführung im Regelfall grundsätzlich allein der Bauunternehmer trägt, hier die ARGE, und sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglichen Sicherungspflichtigen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 394 Rn. 52), die gerade im Verhältnis zu Dritten besteht (Palandt-Sprau, BGB, 75. Auflage, § 823, Rn. 50).
  • KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07

    Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung

    Wird nicht lediglich das Arbeitsgerät nebst dem Bedienungspersonal mit der Möglichkeit überlassen, dieses für sich zu nutzen, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, liegt ein Werkvertrag vor (BGH WM 1996, 1785/1786; OLG München NJW-RR 1987, 854; OLG Hamm BauR 1999, 666; OLG Frankfurt, Urt. v. 9.5.2003 - 2 U 122/02 - juris Rn 22; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2008 - 18 U 58/07 - juris Rn 31).

    33 aa) Soweit die Beklagte als eine mögliche Schadensursache die Untauglichkeit des Standortes des Krans behauptet, vermag sie das schon deshalb nicht zu entlasten, weil die Prüfung der Geeignetheit des Standplatzes und seiner Tragfähigkeit in ihren Verantwortungsbereich fiel (vgl. auch OLG München NJW-RR 1987, 854; TranspR 1996, 312/314; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2008 - 18 U 58/07, juris Rn 31).

  • OLG Nürnberg, 15.07.2020 - 2 U 3776/19

    Haftung für die Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten gemäß § 823 BGB

    Der ursprünglich Verkehrssicherungspflichtige bleibt zur Überwachung des Dritten verpflichtet und ist insofern neben diesem selbst noch verantwortlich (BGH, Urteil vom 13.06.2017 - VI ZR 395/16 -, juris Rn. 9; Urteil vom 01.10.2013 - VI ZR 369 -, juris Rn. 16); die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich Verantwortlichen wird auf Auswahl- und Überwachungspflichten verengt (BGH, Urteil vom 17.01.1989 - VI ZR 186/88 -, juris Rn, 9; Urteil vom 26.09.2006 - VIR ZR 166/05 -, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2008 - 18 U 58/07 -, juris Rn. 29).
  • OLG Braunschweig, 28.08.2014 - 8 U 179/12

    Nicht gesicherte Baustelle verlassen: Verkehrssicherungspflicht dauert fort!

    Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht durch Vertrag auf einen Dritten ist grundsätzlich zulässig (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 14. Aufl., § 823 Rdn. 50; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2008, 1476).
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11

    Umfang der Verkehrssicherungpflicht bzgl. einer Aufzugsanlage sowie Umfang der

    Fortan ist ausschließlich Letzterer dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt (BGH NJW-RR 89, 394; OLG Frankfurt, NJW-RR 08, 1476).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2010 - 3 U 51/10

    Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die

    Unter Anwendung der im Urteil des BGH verlangten Kriterien und im Anschluss an die Entscheidung OLG Frankfurt (NJW-RR 2008, 1476) hat das Kammergericht (BauR 2010, 470 ff.) entschieden, dass die Prüfung der Geeignetheit des Standplatzes und seiner Tragfähigkeit für das Aufstellen des Kranes in den Verantwortungsbereich des Kranbetreibers fällt.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2022 - 29 U 222/19

    Haftung für Kranunfall bei Ausführung von Bauarbeiten

    Das Landgericht habe das Urteil des OLG Frankfurt vom 19.2.2008 - 18 U 58/07 - zu einem vergleichbaren Unfall außer Betracht gelassen.
  • AG Hamburg-Wandsbek, 04.09.2012 - 716b C 53/12

    Glatteis: WEG kann die Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen!

    Bei der Räum- und Streupflicht handelt es sich um eine Verkehrssicherungspflicht, die grundsätzlich auf Dritte übertragen werden kann (BGH NJW 2008, 1440; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2008, 1476; BbgOLG VersR 2009, 682).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.11.2012 - 1 S 147/12

    Sturzunfall infolge von Schnee- und Eisglätte: Haftung des

    Zwar ist es im Ausgangspunkt richtig, dass eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht durch Vertrag auf einen Dritten grundsätzlich möglich und zulässig ist (vgl. nur: OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2008, 1476; Palandt/Sprau, 71. Aufl., § 823 BGB, Rdn. 50).
  • LG Hagen, 31.03.2022 - 23 O 26/19
    Dass möglicherweise auch die als Vorarbeiter, Bauleiter und SiGe-Koordinator tätigen Personen und ihre Arbeit- bzw. Auftraggeber Kenntnis davon gehabt haben mussten, dass ein Kran, der nicht mehr geführt wird, windfrei gestellt werden muss und dass damit verbunden die Gefahr besteht, dass ein solcher Kran innerhalb seines Radius in andere Objekte einschlagen kann, hindert nicht die Pflicht des Unternehmens, das den Kranführer stellt, sowie des Kranführers selbst, dieser Pflicht gemäß zu handeln und deswegen den Kranführer so lange vor Ort zu halten bzw. zu bleiben, bis die Arbeiten abgeschlossen sind (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1476, 1477).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.09.2008 - 3 U 1237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12329
OLG Nürnberg, 15.09.2008 - 3 U 1237/08 (https://dejure.org/2008,12329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.09.2008 - 3 U 1237/08 (https://dejure.org/2008,12329)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. September 2008 - 3 U 1237/08 (https://dejure.org/2008,12329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Missachtung von Informationspflichten aus der Health Claims Verordnung

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Berücksichtigung der Informationspflichten aus Art. 10 Abs. 2b der Verordnung über nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (VO 1924/2006/EG)

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 1924/2006 Art. 10 Abs. 2 b; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    Zeitliche Geltung der Informationspflicht nach der Health Claims Verordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2008 - 1 HKO 2675/08

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.09.2008 - 3 U 1237/08
    Der Senat beabsichtigt die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.05.2008, Az. 1 HKO 2675/08 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    a) Nach einer in Deutschland in der Rechtsprechung wie auch im Schrifttum verbreiteten Ansicht dürfen gesundheitsbezogene Angaben bereits seit 1. Juli 2007 (Art. 29 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) nur dann gemacht werden, wenn die Kennzeichnung oder bei deren Fehlen die Aufmachung des Lebensmittels und die Lebensmittelwerbung die in Art. 10 Abs. 2 Buchst. a bis d dieser Verordnung genannten Informationen tragen (vgl. OLG Nürnberg, ZLR 2008, 731 f.; OLG Hamburg, WRP 2012, 1586, 1592 mwN; LG Rostock, MD 2011, 777, 779 f.; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, C 111, 129. Lfg. Juli 2007, Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Rn. 4; Hagenmeyer, StoffR 2007, 201, 208; Greifeneder, Nährwert und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln in Deutschland und Europa, Diss.
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

    Liegt aufgrund dessen keine gesundheitsbezogene Angabe i. S. v. Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VNGA vor, so kann dahinstehen, ob entgegen der Ansicht der Beklagten (wie diese Fezer-Meyer, a.a.O., § 4-S4 Rdnr. 327) Art. 10 Abs. 2 VNGA auch vor Erstellung der Listen nach Art. 13 f. VNGA anwendbar ist, wie die wohl h. M. aufgrund des Wortlauts von Art. 28 Abs. 5 (jetzt Art. 27 Abs. 5) und des mit den Übergangsvorschriften des Art. 28 Abs. 5 NGVA und Art. 28 Abs. 6 b) (jetzt Art. 27 Abs. 6 b)) verfolgten Zwecks meint, die nicht dazu gedacht seien, die von der Erstellung der Listen unabhängigen materiellen Anforderungen an die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben zu erleichtern (OLG Nürnberg, OLGR 2008, 919 Rdnr. 3 in "Juris"; Oehler, ZLR 2008, 732, 736; Hagenmeyer, WRP 2009, 554, 555 f.).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Art. 10 Abs. 2 a HCV ist daher bereits seit Inkrafttreten der Verordnung zu beachten (OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.9.2008, 3 U 1237/08, MD 2009, 87; OLG Rostock, Urteil vom 25.5.2011, 2 U 2/11, MD 2011, 647; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.7.2010, 4 U 184/09, MD 2010, 883; Oelrichs, ZLR 2008, 732; Ramseger, ZLR 2011, 639).
  • LG Rostock, 29.12.2010 - 6 HKO 120/10
    Denn Art. 28 Abs. 5 i.V.m. Art. 13 Abs. 1 a der VO entbindet die Antragsgegnerin jedenfalls nicht von der Pflicht, die gem. Art. 10 Abs. 2 der VO erforderlichen Informationen mitzuteilen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.09.2008, 3 U 1237/08).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.08.2008 - 2 W 34/07   

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https://dejure.org/2008,9741
OLG Rostock, 26.08.2008 - 2 W 34/07 (https://dejure.org/2008,9741)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.08.2008 - 2 W 34/07 (https://dejure.org/2008,9741)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. August 2008 - 2 W 34/07 (https://dejure.org/2008,9741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Benutzung der Marke eines Kreuzfahrtunternehmens

  • Wolters Kluwer

    Benutzen einer Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als Zeichen eines bestimmten Unternehmens als Voraussetzung für ein Benutzen i.S.d. Markengesetzes (MarkenG); Benutzen einer Marke mit Bezug auf die Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers als ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 24

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 24
    Markenbenutzung durch Hinweis auf Kreuzfahrtunternehmen - Keine Anwendbarkeit von § 24 MarkenG auf Kreuzfahrtanbieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reise ausgelobt - Marken eines Kreuzfahrtunternehmens benutzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 391
 
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8500
OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07 (https://dejure.org/2008,8500)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.01.2008 - 2 UF 145/07 (https://dejure.org/2008,8500)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 2 UF 145/07 (https://dejure.org/2008,8500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Behebung von Mängeln in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Ablauf der Berufungsfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Behebung von Mängeln eines Prozesskostenhilfeantrages nach Ablauf der Berufungsfrist bei fehlender Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen

  • Wolters Kluwer

    Behebung von Mängeln eines Prozesskostenhilfeantrages nach Ablauf der Berufungsfrist bei fehlender Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1869
  • FamRZ 2008, 1869 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
    Auch einer objektiv bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist nur gewährt werden, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH FamRZ 2006, 1269 ff. BGH Versicherungsrecht 2000, 383.).

    Ist für die Partei oder auch ihrem Prozessbevollmächtigten, dem insoweit eine Prüfungspflicht obliegt, bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbar, dass weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, muss mit einer Ablehnung des Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit gerechnet werden (vgl. BGH-Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH Versicherungsrecht 2000, 383).

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
    Auch einer objektiv bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist nur gewährt werden, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH FamRZ 2006, 1269 ff. BGH Versicherungsrecht 2000, 383.).

    Ist für die Partei oder auch ihrem Prozessbevollmächtigten, dem insoweit eine Prüfungspflicht obliegt, bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbar, dass weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, muss mit einer Ablehnung des Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit gerechnet werden (vgl. BGH-Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH Versicherungsrecht 2000, 383).

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
    Grundsätzlich müssen alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen beigebracht werden, nämlich die Erklärung auf dem Vordruck sowie die erforderlichen Belege (vgl. BGH FamRZ 2006, 1522. FamRZ 2006, 1028. FamRZ 2005, 1901).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
    Grundsätzlich müssen alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen beigebracht werden, nämlich die Erklärung auf dem Vordruck sowie die erforderlichen Belege (vgl. BGH FamRZ 2006, 1522. FamRZ 2006, 1028. FamRZ 2005, 1901).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
    Auch einer objektiv bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist nur gewährt werden, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.2007 VI ZB 81/06. BGH FamRZ 2006, 1269 ff. BGH Versicherungsrecht 2000, 383.).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZA 3/06

    Fristwahrung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.01.2008 - 2 UF 145/07
    Grundsätzlich müssen alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen beigebracht werden, nämlich die Erklärung auf dem Vordruck sowie die erforderlichen Belege (vgl. BGH FamRZ 2006, 1522. FamRZ 2006, 1028. FamRZ 2005, 1901).
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