Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.10.2014

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35737
BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14 (https://dejure.org/2014,35737)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2014 - XII ZB 250/14 (https://dejure.org/2014,35737)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 250/14 (https://dejure.org/2014,35737)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1629 Abs 3 S 1 BGB, § 1712 Abs 1 Nr 2 BGB
    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

  • IWW

    § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ ... 1714, 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1713 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 234 FamFG, § 1629 Abs. 3 BGB, § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1716 Satz 2 BGB, § 1915 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 1712 ff. BGB, § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vertretung eines Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1629 Abs. 3 Satz 1; 1712 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der Vertretung eines Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Vertretung eines Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wieder ein Streit weniger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Getrennt lebende Eltern - und die Beistandschaft des Jugendamtes für das eheliche Kind

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt und das Jugendamt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Jugendamt als Beistand eines Kindes für die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vertretung des Kindes getrenntlebender Eltern durch Jugendamt als Beistand

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 232
  • MDR 2015, 281
  • FamRZ 2015, 130
  • Rpfleger 2015, 139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Geltendmachung durch das Kind im eigenen Namen vertreten durch

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Insoweit wird auf die Intention des Gesetzgebers verwiesen, der für den Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nach Trennung verheirateter Eltern der Regelfall sei, die Möglichkeit der Beistandschaft habe eröffnen wollen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; OLG Stuttgart JAmt 2007, 40; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1713 Rn. 2 a; MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe 6. Aufl. § 1713 Rn. 8; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1713 Rn. 3; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19; Knittel JAmt 2007, 40 ff.; Meysen JAmt 2008, 120, 121 f.; Mix JAmt 2013 S. 122, 123).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung einer Beistandschaft keine Kosten verursacht, weil die Vertretung durch das Jugendamt als Beistand kostenfrei ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123).

    Eine Benachteiligung würde indes eintreten, wenn man - wie das Beschwerdegericht - die Vertretung des Kindes verheirateter Eltern durch einen Beistand in einem Kindesunterhaltsverfahren untersagte (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713).

    Vielmehr wird die Hinzuziehung eines Beistands als gesetzlicher Vertreter des Kindes regelmäßig dafür sorgen, dass sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind aus dem Unterhaltsverfahren herausgehalten werden, so dass hierdurch im Zweifel Konflikte eher vermieden werden (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19).

  • OLG Celle, 10.04.2012 - 10 UF 65/12

    Ausschluss einer Beistandschaft für die Kinder bei Tätigkeit eines

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Der Sinn der gesetzlichen Verfahrensstandschaft bestehe darin, die Kinder während der Trennungszeit der Eltern oder einer anhängigen Ehesache aus den Streitigkeiten ihrer Eltern herauszuhalten (OLG Celle FamRZ 2013, 53, 54 und NJW-RR 2012, 1409; AG Regensburg JAmt 2003, 366; B. Hamdan in jurisPK-BGB 7. Aufl. § 1629 Rn. 75; Zöller/Lorenz ZPO 30. Aufl. § 234 FamFG Rn. 5; Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1713 Rn. 6c; Prütting/Helms/Bömelburg FamFG 3. Aufl. § 234 Rn. 5).

    Zwar wird von der Gegenauffassung eingewandt, dass im Falle der Kündigung der Beistandschaft durch den betreuenden Elternteil während eines laufenden Unterhaltsverfahrens das Kind zunächst Beteiligter bleibe (OLG Celle FamRZ 2013, 53, 54).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2006 - 17 UF 182/06

    Zurückweisung einer Berufung

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Insoweit wird auf die Intention des Gesetzgebers verwiesen, der für den Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nach Trennung verheirateter Eltern der Regelfall sei, die Möglichkeit der Beistandschaft habe eröffnen wollen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; OLG Stuttgart JAmt 2007, 40; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1713 Rn. 2 a; MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe 6. Aufl. § 1713 Rn. 8; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1713 Rn. 3; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19; Knittel JAmt 2007, 40 ff.; Meysen JAmt 2008, 120, 121 f.; Mix JAmt 2013 S. 122, 123).

    Das schließt die Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand indes nicht aus (s. auch Knittel JAmt 2007, 40, 41).

  • OLG Oldenburg, 02.04.2014 - 11 UF 34/14

    Gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Getrenntleben der Eltern;

    Auszug aus BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14
    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2014, 1652 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31871
OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14 (https://dejure.org/2014,31871)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2014 - 34 Wx 398/14 (https://dejure.org/2014,31871)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 34 Wx 398/14 (https://dejure.org/2014,31871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Löschung der Alteintragung einer Verfügungsbeschränkung an GbR-Anteil im Grundbuch (hier: Nießbrauch)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1068; BGB § 1071; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 324
  • FGPrax 2015, 58
  • Rpfleger 2015, 139
  • NZG 2015, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86

    Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Wegegrundstück vor und nach der

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Deshalb ist auf das in diesem Zeitpunkt geltende Recht abzustellen, sofern es nicht durch neuere Gesetzgebung mit rückwirkender Kraft geändert worden ist (BayObLGZ 1987, 121/129; 1986, 89/95; KG OLGZ 1977, 6/8; Demharter § 53 Rn. 50).

    Insoweit [17] hat das schützenswerte [9] Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit von - teils vieljährigen - Eintragungen ein hohes Gewicht (siehe BayObLGZ 1987, 121/129).

  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen infolge

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 148/10) die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters im Grundbuch nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) nicht mehr in Frage kommt, hat es - ohne Bewilligung von Betroffenen - bei vorgenommenen Alteintragungen zu verbleiben .

    Zwar hat der Senat entschieden, dass nach dem Rechtszustand vom 18.8.2009 (ERVGBG vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713) die (Neu-)Eintragung einer Verfügungsbeschränkung infolge Nießbrauchsstellung als Belastung am Gesellschaftsanteil eines BGB-Gesellschafters nicht mehr in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 25.1.2011, 34 Wx 148/10 = FGPrax 2011, 268).

  • OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 39/11

    Ein zu Lasten des Anteils eines BGB-Gesellschafters bestelltes Nießbrauchsrecht

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Ist aber nach aktuellem Verständnis die GbR selbst der Rechtsträger und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (etwa BGH NJW 2006, 2191; 3716; Demharter § 19 Rn. 108), besteht für die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen (§§ 135, 136 BGB), die lediglich den Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft selbst betreffen und auf deren Vertretungsverhältnisse keinen Einfluss haben, grundsätzlich (Ausnahme: Insolvenzvermerk; siehe Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 62/10 = ZIP 2011, 375; Demharter § 38 Rn. 8) kein Raum (Senat vom 25.1.2011; ebenso OLG Köln FGPrax 2011, 62/65; OLG Celle RNotZ 2011, 489; Demharter Anhang zu § 13 Rn. 33; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1367).

    Diese Ansicht ist indessen nicht unumstritten (Ulmer/Schäfer in MüKo BGB 6. Aufl. § 705 Rn. 97; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. Gesellschaftsrecht Rn. 50, 92 mit 92.1; siehe auch die redaktionelle Anm. zu OLG Celle in RNotZ 2011, 489/490; die Kommentierungen bei Palandt/Bassenge BGB 73. Aufl. § 1069 Rn. 2, und Köhler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 78 sowie Rn. 72 befassen sich nicht mit möglichen Änderungen aus der Neukonzeption der GbR); eine höchstrichterliche Klärung steht - soweit ersichtlich - noch aus.

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Denn unrichtige bzw. unvollständige Bezeichnungen der GbR als Eigentümerin - als solche war sie bereits unter der früheren Bezeichnung (nur) ihrer Gesellschafter eingetragen (BGH NJW 2006, 3716; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 22) - können richtiggestellt werden (zu allem Senat vom 27.4.2010, 34 Wx 32/10 = FGPrax 2010, 179).
  • OLG Zweibrücken, 20.10.2009 - 3 W 116/09

    Grundbuchberichtigung: Erforderlichkeit einer eidesstattlichen Versicherung von

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Denn unrichtige bzw. unvollständige Bezeichnungen der GbR als Eigentümerin - als solche war sie bereits unter der früheren Bezeichnung (nur) ihrer Gesellschafter eingetragen (BGH NJW 2006, 3716; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 22) - können richtiggestellt werden (zu allem Senat vom 27.4.2010, 34 Wx 32/10 = FGPrax 2010, 179).
  • OLG München, 27.04.2010 - 34 Wx 32/10

    Grundbucheintragung: Richtigstellung durch die Eintragung der Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Denn unrichtige bzw. unvollständige Bezeichnungen der GbR als Eigentümerin - als solche war sie bereits unter der früheren Bezeichnung (nur) ihrer Gesellschafter eingetragen (BGH NJW 2006, 3716; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 22) - können richtiggestellt werden (zu allem Senat vom 27.4.2010, 34 Wx 32/10 = FGPrax 2010, 179).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05

    Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Ist aber nach aktuellem Verständnis die GbR selbst der Rechtsträger und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (etwa BGH NJW 2006, 2191; 3716; Demharter § 19 Rn. 108), besteht für die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen (§§ 135, 136 BGB), die lediglich den Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft selbst betreffen und auf deren Vertretungsverhältnisse keinen Einfluss haben, grundsätzlich (Ausnahme: Insolvenzvermerk; siehe Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 62/10 = ZIP 2011, 375; Demharter § 38 Rn. 8) kein Raum (Senat vom 25.1.2011; ebenso OLG Köln FGPrax 2011, 62/65; OLG Celle RNotZ 2011, 489; Demharter Anhang zu § 13 Rn. 33; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1367).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11

    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Dies ist der Fall, wenn ein Recht mit dem eingetragenen Inhalt oder in der eingetragenen Ausgestaltung aus Rechtsgründen nicht bestehen kann, wenn die Eintragung etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann oder wenn sie ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (BGH vom 16.2.2012, V ZB 204/11 = BeckRS 2012, 06466 bei Rn. 13; Meincke in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 53 Rn. 99).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2007 - 3 W 22/07

    Wohnungseigentum: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut einer

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Zudem ist die Beschwerde auch unbeschränkt zulässig, wenn man sie als Fassungsbeschwerde verstehen wollte (Demharter § 71 Rn. 46; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161/162; Düsseldorf FGPrax 2010, 272/273), nämlich als notwendige Folge der vorgenommenen Berichtigung der Eigentümerin auf die GbR.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 244/09

    Grundbuchrecht - Antrag auf Eintragung eines Wärmebezugsverbots

    Auszug aus OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14
    Zudem ist die Beschwerde auch unbeschränkt zulässig, wenn man sie als Fassungsbeschwerde verstehen wollte (Demharter § 71 Rn. 46; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161/162; Düsseldorf FGPrax 2010, 272/273), nämlich als notwendige Folge der vorgenommenen Berichtigung der Eigentümerin auf die GbR.
  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 3 Wx 376/03

    Verfügungsbeschränkung bei rechtsgeschäftlicher Verpfändung eines

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

  • OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76

    Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen

  • BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 19/86

    Altrechtliche Reallast

  • KG, 06.02.1976 - 1 W 1320/74
  • RG, 06.03.1920 - V 288/19

    Erbpacht; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

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