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   OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99 BSch   

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https://dejure.org/1999,2349
OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99 BSch (https://dejure.org/1999,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 3 U 4/99 BSch (https://dejure.org/1999,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 3 U 4/99 BSch (https://dejure.org/1999,2349)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Yachtrecht - Yachtkaskoversicherung - Leistungsausschluss bei grob fahrlässig verursachter Havarie - Fahren außerhalb der Fahrrinne auf dem Rhein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2000, 305
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    In einem solchen Fall besteht kein Grund, die aus eigenständigen Regelungen zusammengesetzte Klausel insgesamt für unwirksam zu erklären (BGH NJW 1984, 2816, 2817; NJW 1986, 46, 48; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 102).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Insoweit können sich Bedenken ergeben, ob der Risikoausschluß die versicherungsrechtlich entwickelten Grundsätze zur Haftung für Dritte, insbesondere für Repräsentanten des Versicherungsnehmers, beachtet oder ein nach § 9 AGBG unangemessener Ausschluß des Versicherungsschutzes anzunehmen ist (BGH VersR 1993, 830; OLG Karlsruhe MDR 1999, 544 für Bootsführer; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 72; § 61 Rdnr. 3).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    In einem solchen Fall besteht kein Grund, die aus eigenständigen Regelungen zusammengesetzte Klausel insgesamt für unwirksam zu erklären (BGH NJW 1984, 2816, 2817; NJW 1986, 46, 48; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 102).
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB 58. Auflage, § 277 Rnr. 2; BGHZ 98, 161 und NJW 92, 3235 f.).
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87

    Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung, ob die Yacht Kaskoversicherung mit Allgefahrendeckung als Transport- oder als Sachversicherung, deren Charakter sie auch trägt, zu werten ist (vgl. BGH VersR 1988, 463, 464; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 129 Rdnr. 8 WassersportfahrzeugVers.; Anhang 3 T S. 2361 ff Rdnr. 2: für Sachversicherung; Römer/Langheid, 1997, VVG § 129 Rdnr. 8: Transport- als auch Sachversicherung).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75

    Aufwendungen , die der Versicherungsnehmer macht, um beim Eintritt des

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Auch unter Berücksichtigung des Sinngehalts der Bestimmung des § 130 S. 2 VVG (vgl. hierzu BGH VersR 1977, 709) ergeben sich keine Wirksamkeitsbedenken nach §§ 3, 9 AGBG.
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98

    Haftungsausschluß bei Verschulden jedweden Wasserfahrzeugführers ist unwirksam

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Insoweit können sich Bedenken ergeben, ob der Risikoausschluß die versicherungsrechtlich entwickelten Grundsätze zur Haftung für Dritte, insbesondere für Repräsentanten des Versicherungsnehmers, beachtet oder ein nach § 9 AGBG unangemessener Ausschluß des Versicherungsschutzes anzunehmen ist (BGH VersR 1993, 830; OLG Karlsruhe MDR 1999, 544 für Bootsführer; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 72; § 61 Rdnr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.1996 - 12 U 313/94

    Rechtsschutz; Prozeßkostenübernahme; Transportversicherung für Haftpflichtfälle;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Ob dieser Grad der Vorwerfbarkeit, der sich auch in § 4 Abs. 2 S. 2 BinnSchG a.F. findet, außer den dem Vorsatz entsprechenden Elementen auch die - bewußte - grobe Fahrlässigkeit umfaßt, kann dahinstehen (vgl. hierzu Vortisch/Benn, Binnschiffahrtsrecht, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 26; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 130 Rdnr. 4; Römer/Langheid 1997, VVG § 130 Rdnr. 4; OLG Karlsruhe VersR 1997, 737, 739).
  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 27 U 52/96

    Grobe Fahrlässigkeit; Schiffsführer; Steuerhaus; Binnenmotorschiff; Querträger;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Denn § 130 VVG ist auch unter Berücksichtigung von § 187 VVG, abänderbar (OLG Hamm VersR 1997, 572; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 130 Rdnr. 8; Römer/Langheid, 1997, VVG § 130 Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2003 - 7 U 150/02

    Wassersportfahrzeug-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei grober

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist es daher unerheblich, dass die Klausel Nr. 8 der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen, soweit sie dem Versicherungsnehmer grobfahrlässiges Verhalten des Fahrzeugführers, auch wenn er nicht Repräsentant des Versicherungsnehmers ist, zurechnet, gemäß § 9 AGBG bzw. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein dürfte, weil darin eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt (OLG Karlsruhe VersR 1999, 1237 mNw.; vgl. auch OLG Köln OLGR 2000, 219).

    Auch der Umstand, dass eine Wasserfläche von ähnlichen Sportbooten befahren wird, entlastet den Schiffsführer nicht, denn es kann sich bei den anderen Fahrzeugen entweder um ebenso leichtsinnige Schiffsführer handeln oder aber um solche, die sich ortskundig gemacht haben und deshalb etwa vorhandene Untiefen vermeiden können (vgl. dazu OLG Bremen VersR 1977, 913; OLG Frankfurt VersR 1988, 243; OLG Köln OLGR 2000, 219).

  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer

    § 130 S. 2 VVG kann jedoch durch AVB insoweit abbedungen und Leistungsfreiheit schon bei grober Fahrlässigkeit vereinbart werden (OLG Köln, r+s 2000, 305, 306; OLG Hamm, VersR 1997, 572).
  • OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04

    Grobfahrlässige Herbeifürung eines stumrmbedingtens Schadens einer

    Das macht die Klausel aber, wenn sie wie im vorliegenden Fall außer dem Versicherungsnehmer auch Dritte nennt, bezüglich derer ein Ausschluss nach AGBG § 9 unwirksam wäre, betreffend die Handlung des Versicherungsnehmers nicht unwirksam (Senatsurteil vom 6.12.2005 Az.: 25 U 3834/04; OLG Köln RuS 2000, 305-307).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).
  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).
  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).
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