Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18111
BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,18111)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,18111)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12 (https://dejure.org/2012,18111)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 StGB, § 265 StPO
    Sicherungsverwahrung: Rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung gegen den Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erteilung eines förmlichen Hinweises entsprechend § 265 StPO vor der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung gegen den Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 5; StGB § 66; StPO § 265
    Notwendigkeit der Erteilung eines förmlichen Hinweises entsprechend § 265 StPO vor der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Allgemeines "Geplausche” in der HV reicht nicht für Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 248
  • StRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04

    Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
    Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden, ist danach davon auszugehen, dass dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis entsprechend § 265 StPO nicht erteilt wurde (zu dessen Erforderlichkeit vgl. BGH NStZ-RR 2004, 297 und NStZ 2009, 227).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
    Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden, ist danach davon auszugehen, dass dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis entsprechend § 265 StPO nicht erteilt wurde (zu dessen Erforderlichkeit vgl. BGH NStZ-RR 2004, 297 und NStZ 2009, 227).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat den Maßregelausspruch der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 265 StPO aufgehoben, die Revision im Übrigen aber verworfen (Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12), so dass Schuld- und Strafausspruch in Rechtskraft erwuchsen.
  • KG, 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16

    Adressat des gerichtlichen Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen

    Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene selbst, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH, 26. Juni 2012, 1 StR 158/12, NStZ 2013, 248).(Rn.11).

    Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH NStZ 2013, 248).

  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Allein der Hinweis an den Verteidiger genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, BGHSt 56, 121, 125 (Rn. 11 aE); vgl. auch § 234a StPO).
  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

    Maßgeblich für das aufgrund der mitgeteilten Bewertung gebildete Vertrauen ist der Empfängerhorizont des Angeklagten als Adressat des Hinweises (§ 265 Abs. 1 StPO; BGH, Beschl. v. 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, NStZ 2013, 248).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17069
OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12 (https://dejure.org/2012,17069)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12 (https://dejure.org/2012,17069)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 322 SsBs 131/12 (https://dejure.org/2012,17069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Ausschluss der Öffentlichkeit, Leuchttafel, Verschulden Gericht

  • openjur.de

    Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Rüge wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 6 StPO

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Rüge wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 6 StPO

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 6
    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Verletzung durch Beschilderung "Nicht öffentliche Sitzung"; Verantwortlichkeit des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Leichtes Kopfschütteln - man musste doch nur den Schalter umlegen!

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 654
  • NZV 2012, 449
  • NZV 2012, 6
  • StRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12
    Damit hat er auch die Verantwortlichkeit des Gerichts für die Beschränkung der Öffentlichkeit dargetan, denn der Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO greift nur ein, wenn dem Gericht die Beschränkung der Öffentlichkeit bekannt war und es die Beschränkung nicht beseitigt hat (vgl. BGHSt 22, 297; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 338 Rdnr. 49).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung aber auf die auch vom Bundesverfassungsgericht geteilte (Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10 -) Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und auch des Oberlandesgerichts Celle hin, wonach § 100 h StPO eine ausreichende Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen im Straßenverkehr darstellt (vgl. nur OLG Celle NZV 2010, 363; OLG Rostock VRS 120, 25; OLG Düsseldorf VRR 11, 123).
  • OLG Celle, 05.05.2010 - 311 SsRs 41/10

    Beweisrechtliche Verwertbarkeit von Lichtbildern einer verdachtsabhängigen

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung aber auf die auch vom Bundesverfassungsgericht geteilte (Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10 -) Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und auch des Oberlandesgerichts Celle hin, wonach § 100 h StPO eine ausreichende Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen im Straßenverkehr darstellt (vgl. nur OLG Celle NZV 2010, 363; OLG Rostock VRS 120, 25; OLG Düsseldorf VRR 11, 123).
  • OLG Rostock, 06.07.2010 - 2 Ss OWi 147/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit der im Messverfahren eso ES

    Auszug aus OLG Celle, 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung aber auf die auch vom Bundesverfassungsgericht geteilte (Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10 -) Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und auch des Oberlandesgerichts Celle hin, wonach § 100 h StPO eine ausreichende Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen im Straßenverkehr darstellt (vgl. nur OLG Celle NZV 2010, 363; OLG Rostock VRS 120, 25; OLG Düsseldorf VRR 11, 123).
  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung:

    Damit ist sowohl die Beanstandung, das Landgericht habe den Begriff der genügenden Entschuldigung verkannt, als auch diejenige, das Gericht hätte bei Zweifeln am Vorliegen eines hinreichenden Entschuldigungsgrundes den Sachverhalt in dieser Richtung näher aufklären, jedenfalls bei fortbestehenden Zweifeln diese nicht zum Nachteil des Angeklagten werten dürfen, hinreichend mit Tatsachenvortrag belegt (zu den spezifischen Rügeanforderungen der Verletzung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO - teilweise auch für die mit diesen übereinstimmenden Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG - vgl. neben BayObLGSt 1998, 79 ff. = StraFo 1999, 26 f. = NJW 1999, 879 f. u.a. schon Senatsbeschlüsse vom 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06 = VRR 2007, 74 ff. [Gieg] = wistra 2007, 79 f. und vom 26.02.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29 = DAR 2008, 217 [Ls]; ferner OLG Bamberg NStZ-RR 2009, 150 = VerkMitt 2009, 35 f. = NJW 2009, 2151 [Ls] und StRR 2008, 260 f. = VRR 2009, 231 f. [Gieg] ; vgl. zuletzt auch OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.03.2012 - 5 RVs 99/11; 23.08.2012 - 3 RBs 170/12 und 30.10.2012 - 3 RVs 81/12; OLG Brandenburg StraFo 2012, 270; OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011 - 32 Ss 130/11 [sämtliche bei juris] und OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 287 f.; aus der Kommentarliteratur z.B. Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 329 Rn. 48 und LR/Gössel § 329, Rn. 100 ff., jeweils m.w.N.; zur Frage der Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO für das Revisionsgericht: BGHSt 28, 384/386 ff.; KK/ Paul StPO 6. Aufl. § 329 Rn. 14 m.w.N.; zur Verfahrensrüge der ' konventionswidrigen Anwendung' von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 3 MRK zuletzt instruktiv: EGMR, Urteil vom 08.11.2012 - 30804/07 [Neziraj vs. Germany] = StraFo 2012, 490 ff. einerseits, OLG München, Beschluss 17.01.2013 - 4 StRR (A) 18/12 und schon OLG Hamm, Beschluss vom 14.06.2012 - 1 RVs 41/12 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - 2 RVs 11/12 andererseits [jeweils bei juris]).
  • BayObLG, 06.07.2020 - 202 ObOWi 682/20

    Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubten

    Denn der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung gilt gemäß den §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG im gerichtlichen Bußgeldverfahren ebenso wie andere Maximen des Strafverfahrens grundsätzlich ungeschmälert, zumal eine Abstufung etwa nach dem Maßstab eines "geschützten berechtigten Interesses der Bevölkerung an Informationen über den Gang des Verfahrens" zu unbestimmt, jedenfalls im Einzelfall nicht praktikabel erscheint (OLG Celle, Beschl. v. 25.04.2005 - 222 Ss 69/05 [OWi] = NdsRpfl 2005, 255 = NZV 2006, 443 und 01.06.2012 - 322 SsBs 131/12 = StraFo 2012, 270 = NZV 2012, 449; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 25.05.2007 - Ss [B] 22/07 = VRS 113 [2007], 109 = NStZ-RR 2008, 50; OLG Hamm, Beschl. v. 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08 = VerkMitt 2010, Nr. 17 und schon 10.07.2000 - 2 Ss OWi 216/00 = VRS 99 [2000], 282 = StraFo 2000, 385 = StV 2000, 659 = DAR 2000, 581 = NZV 2001, 390, jeweils m.w.N.; a.A. für eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation im Ergebnis noch OLG Düsseldorf, Beschl. v 17.02.1982 - 5 Ss OWi 534/81 = VRS 63 [1982], 454 = NJW 1983, 2514).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2019 - 11 A 2205/19
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt, weil die Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 5 VwGO) nicht durchgreift, denn es sind Anhaltspunkte weder ersichtlich noch vorgetragen, dass der von den Klägern bemängelte faktische Ausschluss eines Teils der interessierten Öffentlichkeit in Kenntnis oder in verschuldeter Unkenntnis des Gerichts erfolgt ist; ein gesetzwidriger Ausschluss der Öffentlichkeit, der auf ein eigenmächtiges Verhalten anderer Personen zurückgeht und von dem das Gericht keine Kenntnis erhielt, begründet keinen Verfahrensfehler (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 322 SsBs 131/12 -, juris, Rn. 6; BFH, Beschlüsse vom 30. November 2009 - I B 111/09 -, juris, Rn. 6, und vom 21. März 1985 - IV S 21/84 -, juris, Rn. 6; sowie grundlegend BGH, Urteil vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 -, juris, Rn. 14 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 25.06.2012 - 5 Qs 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17120
LG Kaiserslautern, 25.06.2012 - 5 Qs 72/12 (https://dejure.org/2012,17120)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 25.06.2012 - 5 Qs 72/12 (https://dejure.org/2012,17120)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 5 Qs 72/12 (https://dejure.org/2012,17120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Regelvermutung., Vorsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis über einen bedeutenden Fremdschaden als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Unfallflucht nur bei bedeutendem Schaden

  • rechtsportal.de

    StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; StPO § 111a
    Kenntnis über einen bedeutenden Fremdschaden als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 282
 
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2012 - 5 StR 41/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12039
BGH, 09.05.2012 - 5 StR 41/12 (https://dejure.org/2012,12039)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2012 - 5 StR 41/12 (https://dejure.org/2012,12039)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 5 StR 41/12 (https://dejure.org/2012,12039)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; Art. 6 EMRK
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines "agent provocateur", der für die erfolgreiche Veranlassung einer Straftat entlohnt wird

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Angaben eines erfolgsabhängig entlohnten Vertrauensmannes der Polizei über ein gescheiteres Drogengeschäft

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verwirklichung einzelner Tatbestandskriterien bei einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Angaben eines erfolgsabhängig entlohnten Vertrauensmannes der Polizei über ein gescheiteres Drogengeschäft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 2; StPO § 229
    Anforderungen an die Verwirklichung einzelner Tatbestandskriterien bei einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wie vertrauenswürdig ist der Vertrauensmann, oder: Das Falschbelastungsmotiv im BtM-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00

    Würdigung von Aussagen einer Vertrauensperson, die durch dessen Führungsperson

    Auszug aus BGH, 09.05.2012 - 5 StR 41/12
    Die Würdigung der Glaubhaftigkeit seiner Aussage ist dennoch lückenhaft und wird den in der gegebenen Konstellation geltenden besonderen Anforderungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Juni 2000 - 3 StR 84/00, NStZ 2000, 607 mwN) nicht gerecht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17121
OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,17121)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,17121)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 1 Ws 54/12 (https://dejure.org/2012,17121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdemöglichkeit eines Rechtsanwalts bei Bestellung vom erkennenden Gericht mit einer gebührenbezogenen Einschränkung zum Pflichtverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Umbeiordnung - Pflichtverteidigung nur unter Bedingungen?

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Wenn nicht der neue (oder der alte) Verteidiger schon von sich aus eine Erklärung abgibt, wonach er seinen Gebührenanspruch insoweit nicht geltend machen werde, als dadurch eine Mehrbelastung der Staatskasse entstehen würde, ist es Sache des Vorsitzenden, eine entsprechende Frage zu stellen und von deren Beantwortung durch den Verteidiger seine Entscheidung über die Unibeiordnung abhängig zu machen, Ein solcher teilweiser Gebührenverzicht bzw. die Erklärung, einen Gebührenanspruch hinsichtlich des betreffenden Teils nicht geltend machen zu wollen, ist nach - vom Senat geteilter - überwiegender Ansicht zulässig und wirksam (vgl, HansOLG Hamburg a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210-211; OLG Düsseldorf a.a.O.; Volpert a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
  • OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 1 Ws 194/10

    Zulässigkeit eines kostenneutralen einverständlichen Auswechselns des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Wenn nicht der neue (oder der alte) Verteidiger schon von sich aus eine Erklärung abgibt, wonach er seinen Gebührenanspruch insoweit nicht geltend machen werde, als dadurch eine Mehrbelastung der Staatskasse entstehen würde, ist es Sache des Vorsitzenden, eine entsprechende Frage zu stellen und von deren Beantwortung durch den Verteidiger seine Entscheidung über die Unibeiordnung abhängig zu machen, Ein solcher teilweiser Gebührenverzicht bzw. die Erklärung, einen Gebührenanspruch hinsichtlich des betreffenden Teils nicht geltend machen zu wollen, ist nach - vom Senat geteilter - überwiegender Ansicht zulässig und wirksam (vgl, HansOLG Hamburg a.a.O.; OLG Bamberg NStZ 2006, 467; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210-211; OLG Düsseldorf a.a.O.; Volpert a.a.O.).
  • KG, 02.02.2007 - 1 Ss 332/06

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit aufgrund des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Auch ein gravierender Missbrauch prozessualer Befugnisse kann, wenn ein Fehlverhalten von besonderem Gewicht vorliegt, die Abberufung des Pflichtverteidigers rechtfertigen (vgl. KG Berlin StV 08, 68 ff,; HansOLG Hamburg a.0.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 4 Ws 62/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu Vergütungsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Durch diesen einschränkenden Zusatz wird in den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse eingegriffen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 09, 348 f.; OLG Braunschweig, E. v, 9.8.2011, Ws 128/11 - aus juris).
  • BGH, 31.01.1990 - 2 StR 449/89

    Zur Befangenheit eines Richters bei grundloser Zurücknahme der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12
    Die Beiordnung ist nicht frei widerruf- bzw. rücknehmbar, sondern nur aus den ausdrücklich im Gesetz (§§ 138a-b, 143 StPO) genannten - hier nicht gegebenen - Gründen oder (so die ganz herrschende Meinung) aus einem wichtigen Grund, welcher bei Vorliegen eines Umstandes gegeben ist, welcher den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. etwa BGH NJW 90, 1373 f. und NStZ 88, 510: KG Berlin JR 82, 349 f. und StV 081 68 ff.; OLG Düsseldorf StraFo 98, 228; HansOLG Hamburg NStZ 98, 586 f.; Kett-Straub NStZ 06, 361, 363 f.; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 3 zu § 143; Laufhütte in KK-StPO, 6, Aufl., Rn. 4 f. zu § 143; auch BVerfGE 39, 238, 244 f. mit dem Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit dem Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes).
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