Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.02.2007 | OLG Bremen, 26.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06   

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https://dejure.org/2006,4206
BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06 (https://dejure.org/2006,4206)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2006 - 2 StR 135/06 (https://dejure.org/2006,4206)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06 (https://dejure.org/2006,4206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Rechtsfehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen auf Grund deren Eigenschaft als moralisierend und auf eine "Lebensführungsschuld" abstellend; Rechtsfehlerhaftigkeit einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    "Lebensführungsschuld" als Strafzumessungstatsache

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    "Lebensführungsschuld" als Strafzumessungstatsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 195
  • StV 2006, 630
  • StV 2007, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
    Daher wäre hier § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB zu prüfen gewesen (vgl. BGHSt 48, 40, 41; BGH NStZ-RR 2003, 144, 145; Senatsbeschl. vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04; Tröndle/Fischer aaO § 73 a Rdn. 2, § 73 c Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
    b) Eine Entscheidung des Senats nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO kam hier nicht in Betracht, weil die Strafzumessung weitere Feststellungen sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten voraussetzt; sie ist daher dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, Beschl. vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NJW 2005, 1813; BGH, Urt. vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
    Daher wäre hier § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB zu prüfen gewesen (vgl. BGHSt 48, 40, 41; BGH NStZ-RR 2003, 144, 145; Senatsbeschl. vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04; Tröndle/Fischer aaO § 73 a Rdn. 2, § 73 c Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
    Daher wäre hier § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB zu prüfen gewesen (vgl. BGHSt 48, 40, 41; BGH NStZ-RR 2003, 144, 145; Senatsbeschl. vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04; Tröndle/Fischer aaO § 73 a Rdn. 2, § 73 c Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Auszug aus BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
    b) Eine Entscheidung des Senats nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO kam hier nicht in Betracht, weil die Strafzumessung weitere Feststellungen sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten voraussetzt; sie ist daher dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, Beschl. vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NJW 2005, 1813; BGH, Urt. vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05).
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20

    Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen

    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • OLG Hamm, 17.06.2008 - 3 Ss 246/08

    Versagung einer Strafrahmenverschiebung beim Versuch

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass moralisierende Strafzumessungserwägungen in den schriftlichen Urteilsgründen geeignet sein können, den Bestand eines Urteils zu gefährden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 195) und jedenfalls dann unterbleiben sollten, wenn sie - wie hier bezüglich des "Vorbildes" von Gewaltvideofilmen - durch keinerlei Tatsachen belegt sind.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2007 - 2 StR 577/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8415
BGH, 07.02.2007 - 2 StR 577/06 (https://dejure.org/2007,8415)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - 2 StR 577/06 (https://dejure.org/2007,8415)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 2 StR 577/06 (https://dejure.org/2007,8415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (ausdrückliche Kompensation durch Milderung der Einzelstrafen); Strafzumessung (Entschuldigung beim Opfer; Schadenswiedergutmachung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2007, 408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 StR 577/06
    Dabei hat es übersehen, dass in diesem Fall auch die Einzelstrafen ausdrücklich zu mildern sind (vgl. BGH NStZ 2003, 601; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 62).
  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14

    Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zugemessenen Rechtsfolgenausspruchs wegen

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 354 Abs. 1a StPO scheidet auch nicht wegen einer Vielzahl von Strafzumessungsfehlern aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 2 StR 577/06, StV 2007, 408).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16469
OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05 (https://dejure.org/2006,16469)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2006 - Ss 47/05 (https://dejure.org/2006,16469)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - Ss 47/05 (https://dejure.org/2006,16469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 408
  • StV 2007, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die über die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß hinaus vorgenommene Ausklammerung der Nichtverhängung von Maßregeln nach §§ 63, 64 StGB von der Anfechtung war trotz der Bestimmung des § 331 Abs. 2 StPO möglich, weil andernfalls das Rechtsmittel, obwohl insoweit eine dem Angeklagten nachteilige Entscheidung nicht ergangen ist, Folgen auslösen könnte, die dieser nicht hinzunehmen bereit ist und welche häufig seinen Entschluss, das ergangene Urteil überhaupt anzugreifen, beeinflussen werden (BGHSt 38, 362, 363).

    Nach dem Rechtmittelsystem der Strafprozessordnung hat der Angeklagte bei der Entscheidung, ob und wieweit er ein gegen ihn ergangenes Urteil angreifen will, eine weitreichende Dispositionsbefugnis (BGHSt 38, 362, 364).

    Nur dann, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßnahme beeinflusst sein kann, bestehen gegen die Trennbarkeit Bedenken mit der Folge der Unzulässigkeit einer Rechtsmittelbeschränkung (BGHSt 38, 362, 365).

  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).

    Aufgrund jenes Darlegungsmangels hat das Revisionsgericht keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht als erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Mit der Vorschrift des § 46a StGB hat der Gesetzgeber, um über die Schadenswiedergutmachung und das Bemühen des Täters, mit dem Verletzten einen Ausgleich zu erreichen, hinaus einen - weiteren - Anreiz für Ausgleichsbemühungen seitens des Täters zu schaffen, einen vertypten Milderungsgrund für zwei gleichwertig nebeneinander stehende Fallgruppen normiert, und zwar in der Gestalt des Täter-Opfer-Ausgleichs (§ 46a Nr. 1 StGB ) und der Schadenswiedergutmachung (§ 46a Nr. 2 StGB ) (BGH, NStZ 2002, 364, 365 = StV 2001, 448 = NJW 2001, 2557 = BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschränkung ist, dass die in dem mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch eine ausreichende Grundlage für die von dem Rechtsmittelgericht zu treffende Entscheidung über den Rechtsfolgenausspruch bilden (BGHSt 33, 59 ).
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 551/00

    Heranwachsende; Jugendstrafrecht; Strafzumessung; Strafmilderung;

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 336/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Schmerzensgeld; vertypter Strafmilderungsgrund;

  • OLG Naumburg, 22.06.2015 - 2 Rv 60/15

    Betäubungsmitteldelikt: Annahme eines minder schweren Falles bei Besitzes einer

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass bei einer vom Tatrichter übersehenen möglichen Strafrahmenverschiebung die Anwendung dieser Vorschrift nicht in Betracht kommt (OLG Bremen, StraFo 2006, S. 206, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Rn. 29 zu § 354, für die Anwendbarkeit aber KK-Gericke, Rdnr. 26 g, 26 h), so liegt der Fall hier aber nicht: Das Amtsgericht hat die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nicht übersehen, sondern diese geprüft und abgelehnt.
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

    In einem solchen Fall ist es regelmäßig - wenn auch nicht zwingend - naheliegend, dass sich das über den Widerruf der Strafaussetzung entscheidende Vollstreckungsgericht der sach- und zeitnäheren Prognose des letzten Tatrichters anschließt (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357 und NStZ-RR 2008, 26 f.; OLG Köln StV 1993, 429; OLG Düsseldorf VRS 89, 33, 34; VRS 91, 173; StV 1998, 214, 216; NZV 1998, 163; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59, 60; Senatsbeschlüsse vom 16.6.2000 - 1 Ws 107/00 -, vom 31.1.2001 - 1 Ws 13/01 -, vom 21.12.2005 - Ss 47/05 (57/05) - und vom 27.2.2013 - 1 Ws 28/13; Fischer, StGB, 58. Aufl.,, § 56f Rdnr. 8b).
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