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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14   

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https://dejure.org/2015,3841
BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14 (https://dejure.org/2015,3841)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - 2 StR 390/14 (https://dejure.org/2015,3841)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14 (https://dejure.org/2015,3841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04

    Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Damit fehlt es - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - an einer von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensvoraussetzung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04 und vom 18. August 2010 - 2 StR 242/10).

    Auch eine Heilung durch die nochmalige Antragstellung in der mündlichen Verhandlung ist nicht eingetreten, weil der Adhäsionsantrag erst nach Beginn des Schlussvortrags der Staatsanwaltschaft und damit nach § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO verspätet erfolgte (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 18.08.2010 - 2 StR 242/10

    Beweiswürdigung (Verwertung eines heimlich aufgenommenen privaten Gesprächs;

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Damit fehlt es - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - an einer von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensvoraussetzung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04 und vom 18. August 2010 - 2 StR 242/10).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 299/13

    Verwirklichung von Raubqualifikationen nach Vollendung der Tat (Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Soweit das Landgericht den Angeklagten auch wegen eines tateinheitlichen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" verurteilt hat, stellt der Senat zur gebotenen genauen Bezeichnung des verwirklichten Straftatbestandes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 299/13 und vom 11. März 1998 - 3 StR 591/97) den Schuldspruch insoweit klar.
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 591/97

    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Soweit das Landgericht den Angeklagten auch wegen eines tateinheitlichen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" verurteilt hat, stellt der Senat zur gebotenen genauen Bezeichnung des verwirklichten Straftatbestandes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 299/13 und vom 11. März 1998 - 3 StR 591/97) den Schuldspruch insoweit klar.
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Versuchsbeginn:

    Die Zustellung des Antrags an den Gegner (§ 404 Abs. 1 Satz 3 StPO) ist zwar eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Adhäsionsantrag, wenn dieser außerhalb der Hauptverhandlung gestellt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04; vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des

    Zudem hat das erkennende Gericht den Adhäsionsantrag dem Angeklagten nicht zugestellt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14 -) und bereits bei der einfachen Übersendung der Antragsschrift mitgeteilt, dass das Adhäsionsverfahren gegen einen Jugendlichen nicht stattfinde.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18387
BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14 (https://dejure.org/2014,18387)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2014 - 3 StR 185/14 (https://dejure.org/2014,18387)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14 (https://dejure.org/2014,18387)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 Halbs 2 StPO
    Verfahrensrüge im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf der Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung; Bargeldübergabe des Angeklagten an den Nebenkläger im Rahmen des Adhäsionsverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Wiederholung der vorgeschriebenen Worterteilungen im Falle des Wiedereintritts in die Hauptverhandlung (hier: Gewährung des letzten Wortes des Angeklagten)

  • rewis.io

    Verfahrensrüge im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf der Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung; Bargeldübergabe des Angeklagten an den Nebenkläger im Rahmen des Adhäsionsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 258 Abs. 2 Hs. 2; StPO § 258 Abs. 3
    Erforderlichkeit der Wiederholung der vorgeschriebenen Worterteilungen im Falle des Wiedereintritts in die Hauptverhandlung (hier: Gewährung des letzten Wortes des Angeklagten)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler XII: Mal wieder letztes Wort nicht gewährt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Der Angeklagte hat das allerletzte Wort - sonst wackelt das Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 105
  • StV 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14
    Dies kann indes nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280 f.; LR/Stuckenberg, aaO, Rn. 60 ff., 69).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99

    Letztes Wort; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14
    Dies gilt indes nicht für den Strafausspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99, NStZ 1999, 473).
  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Ein Wiedereintritt in die Verhandlung kann durch eine ausdrückliche Erklärung des Vorsitzenden beziehungsweise des Gerichts oder stillschweigend geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 258 Rn. 24; MüKoStPO/Cierniak/Niehaus, § 258 Rn. 20).

    Hiernach wird insbesondere durch Prozesshandlungen wieder in die Verhandlung eingetreten, die wie etwa die Stellung, Erörterung und Entscheidung von Beweisanträgen ihrer Natur nach in den Bereich der Beweisaufnahme fallen (s. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105; BeckOK StPO/Eschelbach, 42. Ed., § 258 Rn. 3; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 258 Rn. 24; Radtke/Hohmann/Forkert-Hosser, StPO, § 258 Rn. 27, jeweils mwN).

  • BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine

    Dies gilt indes nicht für den Strafausspruch einschließlich der zugehörigen Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105).
  • BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21

    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund:

    Allerdings kann bei Versagung des letzten Wortes, dessen Sinn es ist, dass der Angeklagte noch im letzten Augenblick entlastende Umstände vorbringen kann, ein Beruhen nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14 Rn. 6; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 69).
  • BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22

    Rüge wegen einer dem Angeklagten verwehrten erneuten Stellungnahme zu seiner

    Ein Wiedereintritt in die Verhandlung kann durch eine ausdrückliche Erklärung des Vorsitzenden beziehungsweise des Gerichts oder stillschweigend geschehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1632 f.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

    Die Verpflichtung zur - ggf. erneuten - Erteilung des letzten Wortes gilt zwar der Natur der Sache nach nicht im Verhältnis zu den Mitangeklagten, wohl aber, wenn die Verteidiger der Mitangeklagten Ausführungen gemacht haben (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2003 - 2 StR 443/02, BGHSt 48, 181, 182; KK-StPO/Ott, 7. Aufl., § 258 Rn. 19); eine vorhergehende Prozesshandlung des Gerichts ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, StV 2015, 474).
  • OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 1 Ss 6/15

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort bei

    Dieser kann nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. dazu BGH BeckRS 2014, 15076 m.w.N.).
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