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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.07.1990 - 14 U 172/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5707
OLG Karlsruhe, 20.07.1990 - 14 U 172/89 (https://dejure.org/1990,5707)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.1990 - 14 U 172/89 (https://dejure.org/1990,5707)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - 14 U 172/89 (https://dejure.org/1990,5707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 852; ZPO § 256
    Verzicht auf gerichtliche Feststellung in vergleichsähnlicher Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 428
  • VersR 1992, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1990 - 14 U 172/89
    Wie die Bekl. unter Hinweis auf BGH VersR 1985, 62 (63) (= NJW 85, 791 (792) mit Recht ausführt, ist durch die zwischen den Parteien geführte Korrespondenz eine vergleichsähnliche Vereinbarung zustande gekommen, durch die die Kl. auf die Erlangung eines Feststellungsurteils und die Bekl. auf eine gerichtliche Feststellung der gegen sie gerichteten Ersatzansprüche bezüglich des Zukunftsschadens verzichtete.
  • OLG Oldenburg, 19.01.2011 - 5 U 48/10

    Feststellungsinteresse für Unterhaltsschäden aus einem Verkehrsunfall

    Prinzipiell wirkt eine derartige Vereinbarung auf die Rechtsbeziehungen der Parteien insoweit konstitutiv ein, als sie den fraglichen Anspruch wie bei einem erwirkten Feststellungsurteil gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB von der Verjährungseinrede befreit (vgl. BGH, NJW 1985, S. 791, 792 unter Bezug auf § 218 Abs. 1 BGB a. F. mit w. N. (ferner OLG Karlsruhe, NZV 1990, S. 428 f.).
  • LG Köln, 30.11.2005 - 13 S 221/05

    Interesse an der Feststellung von Spätschäden trotz Anerkenntnis und

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die - ausschließlich auf der Grundlage des vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 geltenden Rechts ergangene - Rechtsprechung entsprechende Erklärungen des Versicherers regelmäßig zwar nicht als konstitutive Anerkenntnisse mit der Folge einer 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F., sondern nur als deklaratorische Anerkenntnisse gewertet hat, die gemäß §§ 208, 217 BGB a.F. lediglich zum Neubeginn der dreijährigen Verjährungsfrist der §§ 852 BGB a.F., 14 StVG führten, dass sie insoweit aber vergleichsähnliche Vereinbarungen für möglich und erforderlich gehalten hat, durch die der Geschädigte auf die Erhebung der Feststellungsklage und der Versicherer auf die Einrede der Verjährung verzichteten und die insoweit konstitutiv wirkten, als der Anspruch des Geschädigten nunmehr wie bei einem Feststellungsurteil von der Verjährungseinrede des Versicherers befreit war, so dass einer gleichwohl erhobenen Feststellungsklage das Feststellungsinteresse fehlte (vgl. BGH NJW 2002, 1791; VersR 1998, 1387; NJW 1992, 2228; VersR 1986, 684; NJW 1985, 791; OLG Hamm RuS 2000, 326; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1014; VersR 1992, 375; OLG Köln VersR 1977, 937; OLG München NJW 1968, 2013).
  • OLG München, 14.10.2011 - 10 U 2800/11

    Kostentragung: Unterlassene Klagerücknahme trotz Kostenübernahmeerklärung der

    Diese Ausgangslage entspricht dem Fall des urteilsersetzenden Anerkenntnisses (vgl. BGH NJW 1985, 791; OLG Karlsruhe NZV 1990, 428 und MDR 2000, 1014 = OLGR 2000, 224 = VersR 2001, 1175 = DAR 2000, 267; Senat Beschl. v. 30.06.2009 - 10 U 2659/09).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6685
OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90 (https://dejure.org/1990,6685)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.1990 - 14 W 108/90 (https://dejure.org/1990,6685)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 (https://dejure.org/1990,6685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BRAGebO § 19; BRAGebO § 51; BRAGebO § 66
    Streitwert für Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 375
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 W 25/10

    Gegenstandswertbestimmung für das Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung eines

    Danach war er dem Wert der Hauptsache entsprechend festzusetzen (so auch VGH München, NJW 2007, 861; OLG Frankfurt/M., JurBüro 1992, 98; BayOLG JurBüro 1990, 1640; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.1980, Az. 14 W 15/80; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 335 VV RVG, Rn. 18; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Rn. 77; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 4402 f.; Madert/v. Seltmann, Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 373 f.; aA.: OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.1990, Az. 14 W 108/90):.

    Entgegen der Auffassung des OLG Koblenz zur Vorgängervorschrift des § 51 Abs. 2 BRAGO (JurBüro 1991, 253) handelt es sich bei der Anmerkung zu Nr. 3335 VV RVG nicht um eine Spezialvorschrift, die die Anwendung auf das Beschwerdeverfahren verbietet.

  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04

    Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 167; 121 Abs. 2 ZPO

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05

    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • OLG Koblenz, 01.06.1992 - 5 W 293/92

    Beendigung der Gebrauchsüberlassung der Mietsache durch vermieterseitiges

    Aus der Sondervorschrift des § 51 Abs. 2 BRAGO , der allein die Berechnung der Anwaltsgebühren im erstinstanzlichen Prozeßkostenhilfeverfahren betrifft, läßt sich für den Wert der gerichtlichen und anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nichts herleiten (Senatsbeschluß vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 = JurBüro 1991, 253, 254 f.).
  • OLG Koblenz, 25.03.1992 - 5 W 94/92

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftserklärung des vermögenslosen Ehegatten;

    Der Senat hält insoweit trotz kritischer Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 98 mit Anm. Mümmler) an seiner im Beschluss vom 30. März 1990 (14 W 108/90 in JurBüro 1991, 253 mit Anm. Mümmler) vertretenen Auffassung fest.
  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 12 W 83/91

    Prozeßkostenhilfe: Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren im

    Der erkennende Senat vermag der abweichenden Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss 14 W 108/90 vom 30.03.1990 in JurBüro 1991, 253ff) nicht zu folgen.
  • OLG Koblenz, 22.04.1994 - 14 W 225/94

    Kostenerstattung: Rechtsanwaltskosten nach erfolgreicher

    Obwohl sich im Prozeßkostenhilfebeschwerdeverfahren der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert richtet, sondern nur nach der Höhe derjenigen Kosten, von deren Entrichtung der Beschwerdeführer durch die Prozeßkostenhilfebewilligung freigestellt werden will (Senatsbeschluß vom 30. März 1990 - 14 W 108/90 - in JurBüro 1991, 253 und ständig), war hier der Beschwerdewert auf 457, - DM (5/10 Gebühr aus einem Gegenstandswert von 22.338, 63 DM) festzusetzen, weil allein der gestellte Antrag auch dann maßgeblich ist, wenn er eine Zuvielforderung wegen Zugrundelegung eines überhöhten Streitwerts enthält.
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.10.1990 - 1 U 2515/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8377
OLG München, 11.10.1990 - 1 U 2515/90 (https://dejure.org/1990,8377)
OLG München, Entscheidung vom 11.10.1990 - 1 U 2515/90 (https://dejure.org/1990,8377)
OLG München, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - 1 U 2515/90 (https://dejure.org/1990,8377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 375
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06

    Haftung der Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz aus Polizei- bzw.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der festgestellte Klagegrund für die Höhe des gesamten eingeklagten Betrages ausreichend und der andere Klagegrund daneben ohne eigene Bedeutung bleibt (vgl. BGHZ 72, 34, 36; OLG München VersR 1992, 375; BGH NJW-RR 2005, 928; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 304 Rdnr. 9).
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