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   BFH, 07.07.2004 - X R 30/03   

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https://dejure.org/2004,8834
BFH, 07.07.2004 - X R 30/03 (https://dejure.org/2004,8834)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2004 - X R 30/03 (https://dejure.org/2004,8834)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - X R 30/03 (https://dejure.org/2004,8834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10e; ... ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 10e Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 6a; ; EStG § 10e Abs. 6a Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 946; ; BGB § 947; ; BGB § 948; ; BGB § 949; ; BGB § 950; ; BGB § 951 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 6
    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

  • datenbank.nwb.de

    Wohneigentumsförderung bei Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude auf fremdem Grund und späterer Eigentumsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz); Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung als Herstellen einer Wohnung; Entgeltlicher Erwerb als Anschaffung i.S. des § 10e Abs. 1 S. 4 EStG; Entstehung von Anschaffungskosten durch den Verzicht ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 e, HGB § 255 Abs 1, HGB § 255 Abs 2
    Anschaffungskosten; Herstellungskosten; Höherer Standard; Teilentgeltlicher Erwerb; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 18.07.2001 - X R 111/96

    Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten -

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an dem Objekt nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) zu (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281; X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; X R 16/99, BFH/NV 2002, 322, und X R 111/96, BFH/NV 2002, 173).

    Unter Anschaffung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 4 EStG ist nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen (Senatsentscheidung in BFH/NV 2002, 173).

    Werden Baumaßnahmen --wie im Streitfall-- im Hinblick auf eine danach geplante Eigentumsübertragung vorgenommen, entsteht ein Anspruch in diesem Sinn erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (Senatsentscheidung in BFH/NV 2002, 173, m.w.N.).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: ein Gebäude) ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II. 2. b; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Tz. 13).

    Reparaturen oder auch das Ersetzen des Vorhandenen durch Gleichwertiges in zeitgemäßer Form erweitern den Nutzungswert nicht (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II. 3. a).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an dem Objekt nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) zu (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281; X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; X R 16/99, BFH/NV 2002, 322, und X R 111/96, BFH/NV 2002, 173).

    Denn auch der Schuldzinsenabzug nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im betreffenden Veranlagungszeitraum (wirtschaftlicher) Eigentümer des begünstigten Objekts ist (Senatsentscheidungen in BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281; in BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an dem Objekt nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) zu (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281; X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; X R 16/99, BFH/NV 2002, 322, und X R 111/96, BFH/NV 2002, 173).

    Denn auch der Schuldzinsenabzug nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im betreffenden Veranlagungszeitraum (wirtschaftlicher) Eigentümer des begünstigten Objekts ist (Senatsentscheidungen in BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281; in BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278).

  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    Wer aufgrund der §§ 946 bis 950 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Rechtsverlust erleidet, kann nach § 951 Abs. 1 Satz 1 BGB von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern (vgl. Senatsentscheidung vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100).

    Denn für den Übergeber entsteht in diesem Fall ein als Gegenleistung zu wertender Vorteil, weil er von Ausgaben befreit wird, die er sonst zu tragen hätte (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736; in BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100).

  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    Der Senat schließt sich dem unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung an (Senatsentscheidung vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    Nutzt der Erwerber ein Hausgrundstück ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab Übergang der Nutzungen und Lasten, hat er eine solche Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, unter II. 2. b aa).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    Da ihm somit wegen der von ihm getragenen Kosten kein Anspruch auf Wertersatz zustand, auf den er hätte verzichten können, war die Übertragung des Grundstücks insoweit unentgeltlich (vgl. auch Senatsurteil vom 5. November 2003 X R 55/99, BFH/NV 2004, 625).
  • BFH, 07.03.2001 - X R 82/95

    Wohneigentumsförderung für Anbauten

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    Denn selbst wenn diese Erwartung später enttäuscht worden wäre und der Vater als zivilrechtlicher Eigentümer wegen Zweckverfehlung eine Entschädigung in Höhe des Werts der Umbaumaßnahmen zu leisten gehabt hätte, wäre sein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Wohnung nicht wirtschaftlich wertlos gewesen (Senatsentscheidungen vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, und X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235, unter II. 1. b bb).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 1/85

    Entgeltlichkeit des Erwerbes eines Zweifamilienhausgrundstücks im Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
    In diesem Sinn sind dem Kläger durch die Zahlung des Betrags in Höhe von 30 000 DM Anschaffungskosten entstanden, indes nicht in Höhe des Nominalwerts, sondern des auf den Zeitpunkt des Erwerbs abgezinsten Barwerts (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 1/85, BFH/NV 1991, 382, m.w.N.; Blümich/ Ehmcke, Einkommensteuergesetz, § 6 Rdnr. 277 f.).
  • FG Brandenburg, 28.04.1997 - 5 K 26/97

    Berücksichtigung des Wohnrechts eines Verwandten bei der Berechnung eines

  • BFH, 07.08.1991 - X R 116/89

    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

  • FG Köln, 19.09.2002 - 3 K 1014/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei § 10e EStG

  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

  • BFH, 07.03.2001 - X R 147/97

    Wohnungsmiteigentum; Anbau

  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

  • BFH, 18.07.2001 - X R 16/99

    Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher

  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

    Jedoch entsteht für denjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Vergütungsanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BGH-Urteil vom 12. Juli 1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, m.w.N.; BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 7. Juli 2004 X R 30/03, BFH/NV 2005, 33, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 14.02.2006 - 10 K 463/06

    Anspruch auf Eigenheimzulage wegen Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen;

    Das kann der Fall sein, wenn der angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Wert der Altbausubstanz (Verkehrswert) übersteigt (BFH-Urteil vom 07. Juli 2004, X R 30/03, BFH/NV 2005, 33).
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