(1) Für die Fälle der sofortigen Beschwerde gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
(2) Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung, in den Fällen der §§ 336 und 952 Abs. 4 mit der Verkündung der Entscheidung beginnt, einzulegen. Die Einlegung bei dem Beschwerdegericht genügt zur Wahrung der Notfrist, auch wenn der Fall für dringlich nicht erachtet wird. Liegen die Erfordernisse der Nichtigkeits- oder der Restitutionsklage vor, so kann die Beschwerde auch nach Ablauf der Notfrist innerhalb der für diese Klage geltenden Notfristen erhoben werden.
(3) Das Gericht ist zu einer Änderung seiner der Beschwerde unterliegenden Entscheidung nicht befugt.
(4) In den Fällen des § 576 muß auf dem für die Einlegung der Beschwerde vorgeschriebenen Weg die Entscheidung des Prozeßgerichts binnen der Notfrist nachgesucht werden. Das Prozeßgericht hat das Gesuch, wenn es ihm nicht entsprechen will, dem Beschwerdegericht vorzulegen.
Rechtsprechung zu § 577 ZPO a.F.
63 Entscheidungen zu § 577 ZPO a.F. in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04
Zwangsversteigerung - Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Zuschlag?
- OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 24 W 109/11
- OLG Koblenz, 03.01.2003 - 3 W 775/02
Lauf der Beschwerdefrist bei nicht verkündeten oder förmlich zugestellten ...
- VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch ...
- OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in ...
- OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03
Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren ...
- OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02
Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz ...
- BGH, 11.04.2002 - IX ZB 101/02
Verfahrensrecht - Meistbegünstigungsprinzip bzgl. neues/altes Recht
- OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 121/02
Wohnungseigentum - Zuständigkeitsbestimmung bei Kompetenzkonflikt
- BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Verfahrensrecht - Wirkungsvoller Rechtsschutz, sonst Rechtsmittel zulässig!
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Kanton Graubünden
23.05.2012
23.05.2012
Weitere Stellenangebote
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen