Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)   
   1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7)   
Gliederung
Außer Kraft
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Textdarstellung

  

§ 4
Vorrang der Individualabrede

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rechtsprechung zu § 4 AGBG

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