Ausführungsgesetz BGB
| 2. Abschnitt - Altenteilsverträge (§§ 6 - 17) |
Hat der Schuldner Erzeugnisse der Art zu leisten, wie sie auf dem überlassenen Grundstück gewonnen werden, so kann der Gläubiger nur Erzeugnisse verlangen, die der mittleren Art und Güte der auf dem Grundstück bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gewonnenen Erzeugnisse entsprechen.
Rechtsprechung zu § 9 AGBGB
15 Entscheidungen zu § 9 AGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - 8 U 206/01
Zum Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Schönheitsoperation mit einer ...
- OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - 10 U 167/01
Vermietung einer Fernsprechnebenstellenanlage für die Dauer von 10 Jahren
- OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Maßgeblicher Nettoversorgungssatz für ...
- LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 95/06
Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit von § 92 Abs. 1 VBLSa a.F.
- VG Stuttgart, 08.11.2007 - 2 K 2708/07
Erschließungsrecht-Übertragung der Erschließung
- OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06
Zusatzrente: Unangemessene Benachteiligung eines nach dem 50. Lebensjahr in den ...
- OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von ...
- OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der Teilanrechnung von ...
- OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Halbanrechnung von ...
- OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 114/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Halbanrechnung von Vordienstzeiten ...
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