Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
| Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
| Untertitel 2 - Nießbrauch an Rechten (§§ 1068 - 1084) |
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Rechtsprechung zu § 1069 BGB
45 Entscheidungen zu § 1069 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16
Grundbuchsache: Anwendbare Vorschriften auf die Bestellung eines Nießbrauchs an ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht
- OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
- BFH, 28.01.2026 - II R 27/22
Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter ...
- FG Hessen, 20.11.2018 - 11 K 371/13
Einbringung nießbrauchsbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft als ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil ...
- BFH, 02.07.2025 - IV R 37/22
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil ...
- FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 372/13
Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung Zusammenhang mit der ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1861/18
Nießbrauch an einem Kommanditanteil - Zurechnung von Verlusten aus der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.03.2025 - IV R 12/21
Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil
- BFH, 20.03.2025 - IV R 12/21
§ 1069 BGB in Nachschlagewerken
- § 1069 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Nießbrauch
Querverweise
Auf § 1069 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Rechten
- § 1068 (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten)