Rechtsprechung zu § 243 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 9 Entscheidungen zu § 243 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 243 BGB bei ibr-online
- BGH, Auf dem Versand verlorengegangener Camcorder, 16.7.03
Versandhandel: Verhältnis zwischen § 447 BGB (Gegenleistungsgefahr) und §§ 275 I, 243 II, 269 III BGB (Leistungsgefahr) (Anm.: die Entscheidung beschäftigt sich nur mittelbar mit § 474 II BGB <Fassung ab 1.1.02>, der Sondervorschrift für den Verbrauchsgüterkauf nach neuem Schuldrecht)
Literatur im Internet zu § 243 BGB
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 243 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verzug des Gläubigers
- § 300 II (Wirkungen des Gläubigerverzugs) (zu § 243 II)
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2155 (Gattungsvermächtnis) (zu § 243 I)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 360 (zu § 243 I)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 884 (Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen)
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