Rechtsprechung zu § 243 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 11 Entscheidungen zu § 243 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 243 BGB bei ibr-online
- BGH, Auf dem Versand verlorengegangener Camcorder, 16.7.03
Versandhandel: Verhältnis zwischen § 447 BGB (Gegenleistungsgefahr) und §§ 275 I, 243 II, 269 III BGB (Leistungsgefahr) (Anm.: die Entscheidung beschäftigt sich nur mittelbar mit § 474 II BGB <Fassung ab 1.1.02>, der Sondervorschrift für den Verbrauchsgüterkauf nach neuem Schuldrecht)
Literatur im Internet zu § 243 BGB
- § 243 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gattungsschuld - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 243 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verzug des Gläubigers
- § 300 II (Wirkungen des Gläubigerverzugs) (zu § 243 II)
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2155 (Gattungsvermächtnis) (zu § 243 I)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 360 (zu § 243 I)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
- § 884 (Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen)
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 243 BGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (4)
Eigene Frage stellen