Baugesetzbuch
| 2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
| 1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b) |
| 5. Abschnitt - Abschluss der Sanierung (§§ 162 - 164) |
(1) Die Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn
| 1. | die Sanierung durchgeführt ist oder | |
| 2. | die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder | |
| 3. | die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder | |
| 4. | die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist. |
Sind diese Voraussetzungen nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gegeben, ist die Satzung für diesen Teil aufzuheben.
(2) Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Gemeinde kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen worden ist; § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
(3) Die Gemeinde ersucht das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke zu löschen.
Rechtsprechung zu § 162 BauGB
62 Entscheidungen zu § 162 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 12.12.1995 - 4 B 281.95
- BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02
Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 3286/98
Frist für die Begründung eines Normenkontrollantrags; Aufhebung einer ...
- OVG Saarland, 09.12.2009 - 1 A 387/08
Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung
- KG, 17.07.2006 - 12 U 23/05
Feststellungsklage des gewerblichen Zwischenmieters gegen den Zwangsverwalter: ...
- VG Neustadt, 07.09.2010 - 3 L 849/10
Ausreichende Begründung der Abgeschlossenheitserklärung!
- BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10
Sanierungssatzung tritt nicht automatisch außer Kraft!
- VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 89/06
Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB
- OVG Niedersachsen, 07.03.2003 - 1 ME 341/02
Entstehung der Pflicht zur Zahlung des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags; ...
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00
Städtebaurecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 22 A 2639/93
Bauleitplanung: Ausschluß eines Ratsmitglieds von der Aufstellung einer ...
- OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95
Überprüfung einer Entwicklungsverordnung im Land Berlin (Rummelsburger Bucht))
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Enteignung zugunsten der Gemeinde
- VG Saarlouis, 19.09.2008 - 11 K 555/07
Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags nach § 154 BauGB
- BVerwG, 27.05.2004 - 4 BN 7.04
Zulässige Enteignung im städtebaulichen Entwicklungsbereich auch ohne ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04
Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10a D 124/01
- BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04
- BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99
Umfang der Kostenregelung in einer Sanierungssatzung
- VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08
1. Der Gemeinde steht bei der Abgrenzung eines Sanierungsgebietes ein ...
Literatur im Internet zu § 162 BauGB
- § 162 BauGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BauGB
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- § 154 (Ausgleichsbetrag des Eigentümers)
- Abschluss der Sanierung
- § 164 (Anspruch auf Rückübertragung)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- § 169 (Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 38 (zu § 162 III)
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