Betriebsverfassungsgesetz

   Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a)   
   Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20)   
§ 17a
Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren

Im Fall des § 14a finden die §§ 16 und 17 mit folgender Maßgabe Anwendung:

1. Die Frist des § 16 Abs. 1 Satz 1 wird auf vier Wochen und die des § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 auf drei Wochen verkürzt.
2. § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 findet keine Anwendung.
3. In den Fällen des § 17 Abs. 2 wird der Wahlvorstand in einer Wahlversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Für die Einladung zu der Wahlversammlung gilt § 17 Abs. 3 entsprechend.
4. § 17 Abs. 4 gilt entsprechend, wenn trotz Einladung keine Wahlversammlung stattfindet oder auf der Wahlversammlung kein Wahlvorstand gewählt wird.

Rechtsprechung zu § 17a BetrVG

4 Entscheidungen zu § 17a BetrVG in unserer Datenbank:

Zur Gesamtübersicht

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
Senior Associate Arbeitsrecht in Düsseldorf
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
Düsseldorf
27.05.2012
auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte (m/w)
Röhrborn Biester Juli Arbeitsrecht

27.05.2012
Germany
27.05.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Literatur im Internet zu § 17a BetrVG

Querverweise

Auf § 17a BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
    BetrVG
      Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
        Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
          § 14a (Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe)
     
      Übergangs- und Schlussvorschriften
        § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 17a BetrVG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht