Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) Die Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 gibt das Gericht der zuständigen Behörde Gelegenheit zur Äußerung, es sei denn, daß dies zu einer nicht nur geringen Verzögerung des Verfahrens führen würde. Die Aufhebung einer solchen Unterbringungsmaßnahme ist der zuständigen Behörde stets bekanntzumachen.
(2) Für die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme gelten die Vorschriften für die erstmalige Maßnahme entsprechend. Bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren soll das Gericht in der Regel keinen Sachverständigen bestellen, der den Betroffenen bisher behandelt oder begutachtet hat oder der Einrichtung angehört, in der der Betroffene untergebracht ist.
Rechtsprechung zu § 70i FGG
23 Entscheidungen zu § 70i FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht ...
- OLG Karlsruhe, 12.08.1994 - 11 Wx 48/94
- LG Frankfurt/Main, 10.02.1992 - 9 T 110/92
FGG § 70b, § 70h Abs. 1 S. 2, § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 4, § ...
- OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich ...
- BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
Verlängerung der Unterbringung aufgrund eines früheren Gutachtens
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 11 Wx 23/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 11 Wx 16/09
Einstweilige Anordnung zur Unterbringung in einem Betreuungsverfahren: ...
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 11 Wx 16/09
- OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 20 W 362/01
Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde gegen Aufhebung einer ...
- OLG Naumburg, 18.08.2011 - 8 WF 192/11
Vergütung des Verfahrensbeistandes im Verfahren der vorläufigen Genehmigung der ...
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Literatur im Internet zu § 70i FGG
- § 70i FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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