Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 7 - Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder (§§ 98 - 118) |
Rechtsprechung zu § 101 GenG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 101 GenG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 101 GenG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 101 GenG:
- GenG
- Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
- § 81a (Auflösung bei Insolvenz)
- Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
- § 117 (Fortsetzung der Genossenschaft)
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