Gesetzesstand: 12. Juli 2008
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Übersicht HGB
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§ 145
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§ 153
§ 154
§ 155
§ 156
§ 157
§ 158
...
Handelsgesetzbuch
2. Buch - Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§
105
-
236
)
1. Abschnitt - Offene Handelsgesellschaft (§§
105
-
160
)
5. Titel - Liquidation der Gesellschaft (§§
145
-
158
)
§ 151
Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.
Literatur im Internet zu § 151 HGB
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