Insolvenzverfahrenverordnung
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 18) |
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__paste_bez____paste_norm__ Insolvenzverfahrenverordnung (https://dejure.org/gesetze/InsVfVO/__paste_norm__.html)
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(1) Die Befugnis eines Gläubigers, mit seiner Forderung gegen eine Forderung eines Schuldners aufzurechnen, wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt, wenn diese Aufrechnung nach dem für die Forderung des insolventen Schuldners maßgeblichen Recht zulässig ist.
(2) Absatz 1 steht der Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder relativen Unwirksamkeit einer Rechtshandlung nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe m nicht entgegen.
Art. 1Anwendungsbereich
Art. 2Begriffsbestimmungen
Art. 3Internationale Zuständigkeit
Art. 4Prüfung der Zuständigkeit
Art. 5Gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung zur Eröffnung des Hauptinsolvenz-
verfahrens Art. 6Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen Art. 7Anwendbares Recht Art. 8Dingliche Rechte Dritter Art. 9Aufrechnung Art. 10Eigentumsvorbehalt Art. 11Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand Art. 12Zahlungssysteme und Finanzmärkte Art. 13Arbeitsvertrag Art. 14Wirkung auf eintragungs-
pflichtige Rechte Art. 15Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und Gemeinschaftsmarken Art. 16Benachteiligende Handlungen Art. 17Schutz des Dritterwerbers Art. 18Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtstreitigkeiten und Schiedsverfahren
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verfahrens Art. 6Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen Art. 7Anwendbares Recht Art. 8Dingliche Rechte Dritter Art. 9Aufrechnung Art. 10Eigentumsvorbehalt Art. 11Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand Art. 12Zahlungssysteme und Finanzmärkte Art. 13Arbeitsvertrag Art. 14Wirkung auf eintragungs-
pflichtige Rechte Art. 15Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und Gemeinschaftsmarken Art. 16Benachteiligende Handlungen Art. 17Schutz des Dritterwerbers Art. 18Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtstreitigkeiten und Schiedsverfahren
Rechtsprechung zu Art. 9 InsVfVO
2 Entscheidungen zu Art. 9 InsVfVO in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-19/19
Pantochim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige ...
- BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17
Unterliegen der insolvenzrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer ...