Jugendgerichtsgesetz

   2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104)   
   1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32)   
   5. Abschnitt - Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (§§ 20 - 26a)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 20

(weggefallen)

Literatur im Internet zu § 20 JGG

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 20 JGG und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht