Gesetzesstand: 1. Juli 2008
| | 2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104) | |
| | 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32) | |
| | 5. Abschnitt - Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (§§ 20 - 26a) | |

§ 20
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