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https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ KunstUrhG (https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ KunstUrhG
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
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§ 50

Der Antrag auf Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen ist so lange zulässig, als solche Exemplare oder Vorrichtungen vorhanden sind.

Rechtsprechung zu § 50 KunstUrhG

4 Entscheidungen zu § 50 KunstUrhG in unserer Datenbank:

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