Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
8. Abschnitt - Verfahren gegen Abwesende (§§ 276 - 295) |
(1) Mit dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung im Bundesanzeiger verliert der Angeschuldigte das Recht, über das in Beschlag genommene Vermögen unter Lebenden zu verfügen.
(2) 1Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist der Behörde mitzuteilen, die für die Einleitung einer Pflegschaft über Abwesende zuständig ist. 2Diese Behörde hat eine Pflegschaft einzuleiten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2012 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung | 22.12.2011 | |
01.01.2007 | Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten | 24.10.2006 |
zweck § 286Vertretung von Abwesenden § 287Benachrichtigung von Abwesenden § 288Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsorts-
anzeige § 289Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter § 290Vermögens-
beschlagnahme § 291Bekanntmachung der Beschlagnahme § 292Wirkung der Bekanntmachung § 293Aufhebung der Beschlagnahme § 294Verfahren nach Anklageerhebung § 295Sicheres Geleit
Rechtsprechung zu § 292 StPO
9 Entscheidungen zu § 292 StPO in unserer Datenbank:
- KG, 14.03.2005 - 5 Ws 585/04
Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Vermögensbeschlagnahme bei schwerer ...
- BDH, 06.08.1965 - II DV 3/65
Rechtsmittel
- BayObLG, 03.05.1950 - RReg. III 16/50
Erschiessung von 3 wieder aufgegriffenen Juden nach einem Fluchtversuch aus dem ...
- KG, 20.02.2014 - 2 Ws 50/14
Vermögensbeschlagnahme als Beugemittel im Vollstreckungsverfahren
- KG, 20.02.2014 - 2 Ws 50
Zulässigkeit der Beschlagnahme des inländischen Vermögens zur Erzwingung der ...
- OG DDR, 17.01.1964 - 1a Ust 153/63
Beteiligung an der Erschiessung von sowjetischen Kriegsgefangenen in der ...
- OLG Karlsruhe, 29.02.1984 - 3 Ws 227/83
- BayObLG, 20.09.1950 - III 30/50
Antrag an das Reichssicherheitshauptamt, mindestens 20 von der Gestapo München ...
- OG DDR, 04.11.1955 - 1a Ust 222/55
Bekämpfung des tschechischen Widerstandes. Durchführung von Vernehmungen und ...
Querverweise
Auf § 292 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren gegen Abwesende
- § 285 (Beweissicherungszweck)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)