Versammlungsgesetz
| 2. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§§ 5 - 13) |
(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden
| 1. | für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder | |
| 2. | im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtig ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen. |
Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nr. 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit ihrer Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen zu dem in Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Zweck benötigt.
(3) Die Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Informationen nach Maßgabe der Strafprozeßordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 12a VersG
20 Entscheidungen zu § 12a VersG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09
Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden
- VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 818.09
- VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08
Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09
Polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09
- OVG Bremen, 24.04.1990 - 1 BA 18/89
GG Art. 8; PolG Brem § 7, § 10 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Nr. 1, § 30; VersammlG § ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96
Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung
- VG Lüneburg, 30.03.2004 - 3 A 116/02
Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer öffentlichen Versammlung; ...
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2004 - 6 K 2014/06
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Querverweise
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 21 I (Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung)