Versammlungsgesetz
| 3. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (§§ 14 - 20) |
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
| 1. | an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen, | |
| 2. | bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. |
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
(4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.
Rechtsprechung zu § 17a VersG
40 Entscheidungen zu § 17a VersG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten ...
- OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 36/11
Schutzwaffenverbot bei Versammlung - Mundschutz als Schutzwaffe
- KG, 07.10.2008 - 1 Ss 486/07
Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen: Uneingeschränkte Geltung ...
- OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer ...
- KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 207/93
- LG Dortmund, 12.03.2010 - 45 Ns 140/09
- VG Karlsruhe, 01.04.2009 - 3 K 776/09
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
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Literatur im Internet zu § 17a VersG
- § 17a VersG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schutzwaffe
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