Zwangsversteigerungsgesetz
| 3. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen (§§ 172 - 185) |
Der Insolvenzverwalter kann bis zum Schluß der Verhandlung im Versteigerungstermin verlangen, daß bei der Feststellung des geringsten Gebots nur die den Ansprüchen aus § 10 Abs. 1 Nr. 1a vorgehenden Rechte berücksichtigt werden; in diesem Fall ist das Grundstück auch mit der verlangten Abweichung auszubieten.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 174a ZVG
4 Entscheidungen zu § 174a ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 26.04.2012 - V ZB 181/11
Grundstückszwangsversteigerung: Insolvenzverwalterversteigerung bei ...
- OLG Nürnberg, 19.11.2013 - 4 U 994/13
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen einen Gläubiger des Insolvenzschuldners ...
- BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13
Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung ...
- BGH, 17.02.2011 - IX ZR 83/10
Insolvenz des Darlehensnehmers: Tilgungsreihenfolge bei der Verwertung von ...