Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96   

Überfahrene Grenzbeamte

§§ 315c, 20, 21 StGB, Unanwendbarkeit der Figur der "actio libera in causa" jedenfalls für das tätigkeitsgebunde Delikt des § 315c StGB;

§§ 222, 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa";

§§ 323a, 9 Abs. 1 StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 222 StGB; § 315c StGB; § 323a StGB; § 20 StGB; § 21 StVG
    fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur actio libera in causa [alic] bei den Delikten der Straßenverkehrsgefährdung und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis; eigenhändige Delikte; Tatbestandslösung; Führen eines Fahrzeuges); Schuldgrundsatz (Koinzidenzprinzip; Begehung der Tat); Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheit; Anwendung auf den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches; Wortlautgrenze); Erfolgsort beim Tatbestand des Vollrausches.

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 222, § 315c, § 323a, § 20, § 21; StVG § 21

  • uni-bayreuth.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Annahme der Rechtsfigur der "actio libera in causa" ist bei Alkohol-Verkehrsdelikten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sofern Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB vorliegt

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Die sog. actio libera in causa

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    § 69 b Abs. 1 StGB
    Klärung der Frage nach Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder der isolierten Sperrfrist als Alternative

  • StudJur-Online (Leitsatz)

    StGB §§ 222, 315c, 323a; StVG § 21

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Internationale Strafrecht" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Albin Eser; Beck 2000, 3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 235
  • NJW 1997, 138
  • NStZ 1997, 228
  • MDR 1996, 1276
  • NJ 1996, 615
  • NZV 1996, 500
  • StV 1997, 21
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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00  

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Nach dem Grundgedanken der Vorschrift soll deutsches Strafrecht - auch bei Vornahme der Tathandlung im Ausland - Anwendung finden, sofern es im Inland zu der Schädigung von Rechtsgütern oder zu Gefährdungen kommt, deren Vermeidung Zweck der jeweiligen Strafvorschrift ist ( BGHSt 42, 235, 242; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 9 Rdn. 24).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00  

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes ( BGHSt 42, 235 ff.) betrifft nur Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes ( BGHSt 42, 235 ff.) betrifft nur Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

  • BGH, 10.09.2003 - 2 ARs 258/03  

    Zuständigkeitsbestimmung; Begehungsort einer Ordnungswidrigkeit;

    Auch eine objektive Bedingung für die Verfolgbarkeit einer Ordnungswidrigkeit nach § 130 OWiG entfaltet eine tatortbegründende Wirkung im Sinne von § 7 Abs. 1 OWiG, obwohl sie außerhalb des eigentlichen Tatbestandes des § 130 OWiG liegt (vgl. BGHSt 42, 235, 242).

    Denn die Verletzung betrieblicher Pflichten durch die der Aufsicht unterliegenden Angehörigen des Betriebs - hier die unzulässige Überladung der Fahrzeuge im Bezirk des Amtsgerichts Maulbronn - ist eine objektive Bedingung für die Verfolgbarkeit einer Ordnungswidrigkeit nach § 130 OWiG (BGH NJW 1984, 2372; KK OWiG-Rogall 2. Aufl. Rdn. 18; Göhler 13. Aufl. Rdn. 9; Erbs/Kohlhaas-Senge Rdn. 10, alle zu § 130 OWiG), die, obwohl außerhalb des eigentlichen Tatbestandes des § 130 OWiG liegend, gleichwohl eine tatortbegründende Wirkung im Sinne von § 7 Abs. 1 OWiG entfaltet (vgl. BGHSt 42, 235, 242; Eser in Schönke-Schröder 26. Aufl. § 9 StGB Rdn. 7; Tröndle/Fischer 51. Aufl. § 9 StGB Rdn. 4; Göhler, 13. Aufl. § 7 Rdn. 6; aA OWiG-Rogall aaO § 7 Rdn. 11).

mehr
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10  

    Versicherungsrecht - Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit?

    Da die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG lediglich an einen Erfolg, nämlich die Herbeiführung des Versicherung s-falles, nicht dagegen an ein bestimmtes Verhal ten, etwa das Führen des Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand, anknüpft, kann auf ein zei t-lich vorangehendes Verhalten des Versicherungsnehmers abgestellt werden, durch das der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 236 f. für den Fall der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr).
  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98  

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96 = NZV 1996, 500, 502 ausgeführt hat, beim Fehlen einer Befugnis zur Teilnahme am innerdeutschen Kraftverkehr sei (nur) eine Sperrfrist anzuordnen, betraf dies den hier nicht gegebenen Fall, daß der Täter keine ausländische Fahrerlaubnis besitzt.
  • OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09  

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauchmachen von einer ausländischen

    Bei der Anordnung der Sperrfrist nach § 69a StGB handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne (BGH Beschl. v. 22.08.1996 - 4 StR 217/96 - juris - zu § 4 IntVO; BR-Drs. 497/02 - Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - S. 68; vgl. zu einer Konstellation wie der vorliegenden auch: OLG Düsseldorf NZV 2006, 489, 490; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. § 21 StVG Rdn. 6a).
  • OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10  

    Wirksamkeit einer während des Laufs einer isolierten Sperrfrist erworbenen

    Bei der Anordnung der Sperrfrist nach § 69 a StGB handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne (BGH, Beschluss v. 22.08.1996, 4 StR 217/96, zitiert bei juris).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 344/98  

    Trunkenheitsfahrt, Anzeichen für vorsätzliche Begehung, Begründung des Urteils

    Vorsorglich weist der Senat für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass der Schuldzeitpunkt hier nicht gegenüber dem Tatzeitpunkt vorverlegt werden kann, weil die Rechtsfigur der actio libera in causa auf Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr keine Anwendung findet (BGH NStZ 1997, 228).
  • BGH, 19.02.1997 - 3 StR 632/96  

    Actio libera in causa - alles beim Alten - § 20 StGB, Änderung der "actio libera

    Die zum Abdruck in BGHSt vorgesehene Entscheidung des 4. Strafsenats vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96 - steht nicht entgegen, weil sie sich auf die Delikte der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bezieht.
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97  
    Der Schuldzeitpunkt kann hier nicht gegenüber dem Tatzeitpunkt vorverlegt werden, weil die Rechtsfigur der actio libera in causa auf Vergehen der Trunkenheit im Verkehr keine Anwendung findet (vgl. BGH NStZ 1997, 228 ; Senatsbeschluß vom 27.06.1997 - 21 Ss 183/97).
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98  

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

  • BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01  

    Tatort ist auch der Ort des Erfolgseintritts

  • BGH, 16.07.2003 - 1 StR 171/03  

    Richterliche Unterschrift (Deckung; Umfang; dienstliche Äußerungen).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05  

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft Baden-Baden teilweise erfolgreich

  • OLG Naumburg, 17.12.1998 - 2 Ss 397/98  
  • BGH, 10.09.2003 - 2 AR 164/03  
  • BGH, 16.05.2001 - 2 AR 55/01  
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