Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 - 69b) |
(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne daß ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.
(2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt.
Rechtsprechung zu § 69b StGB
63 Entscheidungen zu § 69b StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96
- BGH, 20.08.1980 - 2 StR 303/80
- OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11
Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- BGH, 02.10.1991 - 3 StR 393/91
- BGH, 28.12.1995 - 1 StR 677/95
- OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00
- BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98
Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr ...
- LG Aachen, 27.06.2000 - 72 Ns 65 Js 1324/99
Führen eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis durch einen ...
- VG Freiburg, 16.07.2002 - 2 K 801/02
Gebrauch einer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland erworbenen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2003 - 10 S 2093/02
Ausländische Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Fahren nach ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2003 - 10 S 2093/02
- BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01
Strafrecht - Führerscheinentzug und ausländische Fahrerlaubnis
- OLG Hamm, 13.12.2006 - 3 Ss 473/06
Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel
- OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 12 M 2503/00
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch ...
- VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5843
Eine schon vor der strafgerichtlichen Entziehung der deutschen FE vorhandene ...
- VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
- VG Stuttgart, 07.06.2005 - 10 K 485/04
Prüfung der Fahreignung durch deutsche Behörde nach Alkoholfahrten vor ...
- OLG Köln, 21.03.1995 - Ss 149/95
- LG Aurich, 24.08.2010 - 12 Qs 159/10
Zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz ...
- LG Aurich, 26.05.2010 - 12 Qs 107/10
Zur Strafbarkeit der Benutzung einer nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist ...
- OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08
Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis
Literatur im Internet zu § 69b StGB
Querverweise
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verkehrsvorschriften
- § 2a (Fahrerlaubnis auf Probe)
- Verkehrszentralregister
- § 29 (Tilgung der Eintragungen)
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