Rechtsprechung
| BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen die Richtigkeit der Wählerliste
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 23.11.1976 - 5 TaBV 45/76
- BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Papierfundstellen
- BB 1978, 254
- DB 1978, 449
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58
Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
In einem Beschluß vom 3- Oktober 1958 (AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG) hatte das Bundesarbeitsgericht zwar die Auffassung vertreten, eine Wahlanfechtung greife durch, wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes eine Vorschlagsliste mit unterschrieben habe.Die Gerichte für Arbeitssachen haben aber grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswähl nachzugehen, und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungsgrund im Laufe des Verfahrens fallengelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG; BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 [zu II 4 der Gründe], zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75
Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften - …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Anhaitspunkte dafür, daß von einer Nichtigkeit der Betriebsratswahl ausgegangen werden müßte, weil in einem so hohen Maß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl verstoßen worden wäre, daß auch der Anschein einer Wahl nicht mehr vorliegt (BAG AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 [demnächst] AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972), sind nicht ersichtlich. - BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76
Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - = [demnächst] AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972 [zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) ist der angefochtene Beschluß davon ausgegangen, daß eine Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) zwischen dem Amt als Mitglied des WahlVorstands und als (etwaiges zukünftiges) Mitglied des Betriebsrats nicht besteht.
- BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 16/65
Listenführer einer Vorschlagsliste - Betriebswahl - Erklärungen wahlberechtigter …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Insoweit hat das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt, im Hinblick darauf, daß es sich bei der Betriebsratswahl um einen betrieblichen Vorgang handele, sei es als zulässig anzusehen, wenn der WahlVorstand den Ablauf der Frist auf das Ende der Dienststunden des WahlVorstandes oder auf das Ende der Arbeitszeit im Betrieb am letzten Tag der Frist begrenzt, vorausgesetzt, daß der festgesetzte Fristablauf nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer liegt (…Dietz-Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 3 WO Anm. 11 und § 32 WO Anm. 3;… Fitting-Auffarth- Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 3 WO Anm. 6 und § 32 WO Anm. 4 ; GK-Thiele, BetrVG, § 3 WO Anm. 10;… Galperin-LÖwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 3 WO Anm. 6; ArbG Berlin BB 1972, 576 f.; zur WO 1953 vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG; BAG 18, 312 [318] = AP Nr. 2 zu § 6 WahlO; vgl. auch OVG Münster, AP Nr. 1 zu § 7 WahlO z. PersVG mit Anm. Dietz). - BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand - …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Die Gerichte für Arbeitssachen haben aber grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswähl nachzugehen, und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungsgrund im Laufe des Verfahrens fallengelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG; BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 [zu II 4 der Gründe], zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64
Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau - …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Die Gerichte für Arbeitssachen haben aber grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswähl nachzugehen, und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungsgrund im Laufe des Verfahrens fallengelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG; BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 [zu II 4 der Gründe], zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
Beachtung von Wahlanfechtungsgründen von Amts wegen - Prüfungspflicht des …
Auszug aus BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Die Gerichte für Arbeitssachen haben aber grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswähl nachzugehen, und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungsgrund im Laufe des Verfahrens fallengelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG; BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 [zu II 4 der Gründe], zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen - …
Rn. 22 b) Der Wahlvorstand kann die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Frist auf das Ende der Arbeitszeit im Betrieb oder auf das Ende der Dienststunden des Wahlvorstands begrenzen, wenn dieser Zeitpunkt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Arbeitnehmer liegt (vgl. zur Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste nach § 4 WO BAG 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zu III 2 c der Gründe;… zur Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste nach § 6 Abs. 1 WO DrittelbG vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 28).Rn. 26 (2) Die Angabe in dem Wahlausschreiben, dass die Wahlvorschläge bis zum Ende der Arbeitszeit in dem Betrieb oder der Dienststunden des Wahlvorstands eingereicht werden müssen, trägt daher den allgemeinen Regelungen über den (rechtzeitigen) Zugang von Willenserklärungen Rechnung (vgl. zu § 4 WO BAG 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zu III 2 c der Gründe;… ähnlich Jacobs GK-BetrVG 11. Aufl. § 6 WO Rn. 5, § 4 WO Rn. 5; Boemke BB 2009, 2758 f.).
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10
Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft - …
Rn. 27 (1) § 5 Abs. 2 Nr. 4 und § 6 Abs. 1 Satz 1 WODrittelbG sind wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens (vgl. für die Betriebsratswahl BAG 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 8 Nr. 3).Das wäre nur dann unschädlich, wenn dieser Zeitpunkt dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Arbeitnehmer entspräche (vgl. BAG 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 8 Nr. 3).
Rn. 31 (b) Der Antragsteller hat hier nicht vorgetragen, dass weitere Einsprüche eingegangen wären, wenn der Ablauf der Frist auf den 6. August 2008, 24:00 Uhr, festgelegt worden wäre (vgl. zu der Mitwirkungslast des Antragstellers BAG 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 8 Nr. 3).
- LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15
Wirksamkeit der Betriebsratswahl
Dies gilt nach Auffassung der Kammer entgegen der Annahme des BAG (4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - AP § 18 BetrVG 1972 Nr. 2) jedenfalls in Schichtbetrieben auch dann, wenn der festgesetzte Fristablauf nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer liegt.Rn. 31 Das BAG (4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - AP § 18 BetrVG 1972 Nr. 2) nimmt demgegenüber an, dass der Fristablauf nicht zwingend auf 24:00 Uhr des letzten Tages festgelegt werden muss.
Rn. 41 3. Die Kammer hat die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen der Divergenz zu der Entscheidung des BAG vom 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zugelassen.
- BAG, 27.11.2024 - 7 ABR 32/23
Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahl des Betriebsrats - Anfechtung
Ein Mitglied (Ersatzmitglied) des Wahlvorstands kann zugleich Wahlbewerber für die Betriebsratswahl sein (ausf. BAG 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 28, 203), einen Wahlvorschlag für die Betriebsratswahl unterzeichnen (ausf. BAG 4. Oktober 1977 - 1 ABR 37/77 - zu III 2 b der Gründe) und sich um Stützunterschriften bemühen. - BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R
Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der …
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Schutz vor Manipulationen gebietet nicht deren Ausschluss, weil dieser Personenkreis keinen wesentlichen Ermessenspielraum im Hinblick auf die Durchführung der Wahl hat (vgl hierzu zB BAG Beschluss vom 4.10.1977 - 1 ABR 37/77 - juris RdNr 19 ff). - LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04
Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand …
Demgegenüber ist aber zu beachten, dass grundsätzlich eine Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) zwischen dem Amt als Mitglied des Wahlvorstands und als - etwaiges zukünftiges - Mitglied des Betriebsrats nicht besteht (BAG, Beschluss vom 12.10.1976 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 04.10.1977 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2). - ArbG Düsseldorf, 03.03.2009 - 11 BV 184/08
Aufsichtsratswahl, Konzernvermutung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG
Rn. 59 Zwar kann die Verkürzung dieser Fristen einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. BAG, Beschluss vom 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 - EzA Nr. 3 zu § 8 BetrVG 1972).Rn. 60 Letzteres gilt ebenso für die in Ziff. 5 des Wahlausschreibens vom 30.07.2008 festgesetzte Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste (vgl. BAG, Beschluss vom 04.10.1977 - 1 ABR 37/77, EzA Nr. 3 zu § 8 BetrVG 1972).
- LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften - …
Es wird allerdings angenommen, der Wahlvorstand könne die Einreichungsfrist auf das Ende seiner Dienststunden oder das Ende der Arbeitszeit im Betrieb begrenzen, vorausgesetzt, der festgesetzte Fristablauf liegt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer (BAG Beschluss vom 4. Okt. 1977 - 1 ABR 37/77 - AP § 18 BetrVG 1972 Nr. 2;… Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 6 WO Rz. 3;… DKK-Schneider, 10. Aufl., § 6 WO Rz. 9;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 3 WO Rz. 17). - LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten
Hierbei ist allerdings vorauszusetzen, dass die vom Wahlvorstand bestimmten Dienststunden nicht vor dem Ende der Arbeitszeit des überwiegenden Teils der Arbeitnehmer enden (BAG vom 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 -, AP Nr. 2 zu § 18 BetrVG 1972; BAG vom 12.02.1960 - 1 ABR 13/59 -, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG 1972;… Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Handkomm. zum BetrVG, 27. Aufl., § 6 WO Rz 3). - LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Anfechtung - Betriebsratswahl - Einreichungsfrist - Wahlvorschlag
Rechtsprechung und Literatur gehen zwar davon aus, der Wahlvorstand könne die Einreichungsfrist auf das Ende seiner Dienststunden oder das Ende der Arbeitszeit im Betrieb begrenzen, vorausgesetzt, der festgesetzte Fristablauf liegt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer (BAG Beschluss vom 4. Okt. 1977 - 1 ABR 37/77 - AP § 18 BetrVG 1972 Nr. 2;… Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 6 WO Rz. 3;… DKK-Schneider, 11. Aufl., § 6 WO Rz. 9;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 3 WO Rz. 17). - LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10
Neue Betriebsratswahl
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2023 - 6 TaBV 21/22
Wirksamkeit Betriebsratswahl
- LAG Nürnberg, 31.07.2015 - 3 TaBV 5/15
Betriebsratswahl - Anfechtung - Gewerkschaftsvorschlag - Streichung eines …
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des …
- LAG Hamburg, 07.12.1995 - 1 TaBV 5/95
Betrieb: Begriff des selbständigen Betriebs - Zuordnung von Betriebsteilen und …
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