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   BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79   

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BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79 (https://dejure.org/1981,716)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1981 - I ZR 81/79 (https://dejure.org/1981,716)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1981 - I ZR 81/79 (https://dejure.org/1981,716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer Vertragskündigung durch einen Musikverlag - Unwirksamkeit von Verlagsverträgen - Vertragskündigung wegen nachteiliger Äußerungen eines Künstlers über seinen Musikverlag in ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Musikverleger III

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 641
  • MDR 1982, 204
  • GRUR 1982, 41
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 67/75

    Textdichteranmeldung

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Den Grundsatz, daß dem Verletzten aufgrund der Besonderheiten des Musikverlagvertrages vor einer fristlosen Kündigung eine hinreichend bemessene Frist zu eigenen Ermittlungen zuzubilligen ist, hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1977 (GRUR 1977, 551, 554 r. Sp. unten - Textdichteranmeldung) ausgesprochen.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Musikverlagsverträge der Parteien als Dauerschuldverhältnisse, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Die tatrichterliche Beurteilung unterliegt jedoch der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob die gebotene umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen worden ist und ob die sich danach ergebenden Gesichtspunkte für die rechtliche Beurteilung auch entsprechend beachtet worden sind (BGH GRUR 1964, 326, 330; 1977, 551, 553).

    Beim Musikerverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Dabei ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände - insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten der Vertragsbeziehungen und die darauf beruhende Interessenlage sowie im Hinblick auf Art und Ausmaß der in Frage stehenden Störungen - zu prüfen, wie die festgestellten Umstände auf den Kündigenden wirken (vgl. BGH GRUR 1977, 551, 553).

    Ob die vom Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1977 (GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung) herangezogenen arbeitsrechtlichen Grundsätze bei sogenannten Verdachtskündigungen auch hier anzuwenden sind, kann dahingestellt bleiben.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede - selbst schwerwiegende - Vertragsverletzung zur fristlosen Kündigung des Musikverlagsvertrages berechtigt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 792 f - Hofbräuhauslied; 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung).

  • BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72

    Fristlose Kündigung eines Musikverlagvertrages aus wichtigem Grund - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede - selbst schwerwiegende - Vertragsverletzung zur fristlosen Kündigung des Musikverlagsvertrages berechtigt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 792 f - Hofbräuhauslied; 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung).

    Vorliegend erscheint es zumutbar, daß der Kläger die Streitfrage gerichtlich klärt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 793).

    Vielmehr können - was das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat - die Vorwürfe so schwer sein, daß sie schon ihrer Art nach das Vertrauensverhältnis zerstören (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied).

  • BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62

    Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Musikverlagsverträge der Parteien als Dauerschuldverhältnisse, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

    Die tatrichterliche Beurteilung unterliegt jedoch der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob die gebotene umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen worden ist und ob die sich danach ergebenden Gesichtspunkte für die rechtliche Beurteilung auch entsprechend beachtet worden sind (BGH GRUR 1964, 326, 330; 1977, 551, 553).

    Beim Musikerverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).

  • BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70

    Musikverleger II

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Es hat die Lieder, bei denen die musikalische Komposition vom Kläger stammt, während der Text von Dritten verfaßt wurde, zutreffend als verbundene Werke im Sinne des § 9 UrhG beurteilt und zwischen Komponist und Textdichter eine Verwertungsgemeinschaft in der Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts angenommen (vgl. auch BGH GRUR 1973, 328, 329 - Musikverleger II).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1972 (GRUR 1973, 328, 329 - Musikverleger II) ausgesprochen, daß ein höheres Beteiligungsverhältnis des Komponisten für sich allein noch nicht zu einer naturgegebenen Führungsrolle mit seiner alleinigen Geschäftsführungsbefugnis führt, solange keine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist.

    Über die Interessen der Textdichter kann in diesem Rechtsstreit, in dem sie mangels Beteiligung kein rechtliches Gehör haben, nicht hinweggegangen werden (vgl. auch Bielenberg, Anm. zu BGH GRUR 1973, 328 ff, 330).

  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Beim Musikerverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).
  • BGH, 28.02.1972 - III ZR 212/70

    Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Die entsprechende Anwendung der für das Dienstverhältnis geltenden Bestimmung des § 626 BGB auf andere Dauerschuldverhältnisse (vgl. BGH NJW 1972, 1128, 1129 - Belegarztvertrag) besagt indessen nicht, daß auch die in Absatz 2 geregelte Kündigungsfrist gelten muß.
  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80

    Exklusivertrag

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Von den Textdichtern können - wie aus dem vor dem Senat anhängigen Verfahren I ZR 5/80 J. ./. Dr. H. und K. ersichtlich ist (vgl. dazu LG München I GRUR 1979, 153 ff) - wichtige persönliche und wirtschaftliche Gründe angeführt werden, die eine Kündigung aus der Sicht der Textdichter unzumutbar erscheinen lassen.
  • LG München I, 22.08.1978 - 7 O 6261/78
    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
    Von den Textdichtern können - wie aus dem vor dem Senat anhängigen Verfahren I ZR 5/80 J. ./. Dr. H. und K. ersichtlich ist (vgl. dazu LG München I GRUR 1979, 153 ff) - wichtige persönliche und wirtschaftliche Gründe angeführt werden, die eine Kündigung aus der Sicht der Textdichter unzumutbar erscheinen lassen.
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Letztere verlangt nicht nach einer starren Ausschlussfrist (vgl. BVerfG 21. April 1994 - 1 BvR 14/93 - zu III der Gründe für ein Sonderkündigungsrecht nach dem Einigungsvertrag; siehe auch BGH 2. Oktober 1981 - I ZR 81/79 - zu II 2 der Gründe für die fristlose Kündigung eines Musikverlagsvertrags) .
  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Eine aus § 744 Abs. 2 BGB begründete gesetzliche Befugnis des Klägers zu 1, am 28. März 1999 allein für die Gesellschaft zu handeln, scheitert schon daran, daß die Kläger nicht behaupten, die Kündigung des Pachtvertrages vom 28. März 1996 sei eine zur Erhaltung des Grundstücks notwendige Maßnahme (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1981, I ZR 81/79, NJW 1982, 641).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Der Teilhaber einer Gemeinschaft ist deshalb berechtigt, eine zur Gemeinschaft gehörende Forderung im eigenen Namen einzuklagen, wenn es sich um eine zur Erhaltung eines der Gemeinschaft gehörenden Gegenstandes notwendige Maßnahme handelt (vgl. BGHZ 39, 14, 20 m. Nachw.; vgl. a. BGH NJW 1982, 641).
  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 56/88

    "Musikverleger IV"; Berechtigung des Urhebers zur fristlosen Kündigung von

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Musikverlagsverträge der Parteien als Dauerschuldverhältnisse, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; BGH, Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III).

    Die tatrichterliche Beurteilung unterliegt nur insoweit der revisionsrechtlichen Nachprüfung, ob die gebotene umfassende Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorgenommen worden ist und ob die sich danach ergebenden Gesichtspunkte für die rechtliche Beurteilung auch entsprechend beachtet worden sind (BGH GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III).

    Dabei ist nicht nur die - beim Verlagsvertrag wesentliche - wirtschaftliche Seite zu berücksichtigen; auch persönliche Zerwürfnisse können so tiefgreifend und unheilbar sein, daß sie die Annahme eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 45 - Musikverleger III).

    Denn Art und Ausmaß der Störungen können auch unter Einbeziehung zurückliegender Vorgänge und mit ihren Nachwirkungen zu ermitteln sein (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 44 - Musikverleger III).

    Vielmehr muß im Hinblick auf die Besonderheiten des Musikverlagsvertrages, der regelmäßig auf lange Dauer angelegt ist, der in seinen Rechten Verletzte auch gebührend auf die Belange seines Vertragspartners Rücksicht nehmen; grundsätzlich kann er nur im äußersten Fall das Vertragsverhältnis durch eine fristlose Kündigung zur Auflösung bringen (vgl. BGH GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; 1982, 41, 45 - Musikverleger III).

    Vielmehr ist dem Verletzten aufgrund der Besonderheiten des Musikverlagsvertrages vor einer fristlosen Kündigung eine hinreichend bemessene Frist zu eigenen Ermittlungen und nach deren Abschluß weiterhin zur Prüfung der Rechtslage zuzubilligen (vgl. BGH GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; 1982, 41, 44 - Musikverleger III).

  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 182/98

    Lepo Sumera; Einräumung von Nutzungsrechten an Werken sowjetischer Urheber;

    Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses liegt vor, wenn dem Schuldner die weitere Erfüllung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 20.6.1958 - I ZR 132/57, GRUR 1959, 51, 53 - Subverlagsvertrag; Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43, 45 - Musikverleger III; Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 94/82, GRUR 1984, 754, 756 - Gesamtdarstellung rheumatischer Krankheiten; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 201/94, GRUR 1997, 236, 238 - Verlagsverträge).

    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dieser starren Ausschlußfrist um eine Sonderregelung für Dienstverträge handelt, die sich nicht auf andere Vertragsverhältnisse übertragen läßt (st. Rspr.; BGH GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III; BGHZ 133, 331, 335 f. - Altunterwerfung II).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dieser starren Ausschlußfrist um eine Sonderregelung für Dienstverträge handelt, die sich nicht auf andere Vertragsverhältnisse übertragen läßt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung; Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43 - Musikverleger III; Urt. v. 27.1.1982 - VIII ZR 295/80, NJW 1982, 2432, 2433; Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 171/84, NJW 1987, 57 f.; Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 446 - Musikverleger IV; BGHZ 122, 211, 235).
  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 5/80

    Fristlose Kündigung eines gemeinsamen Verlagsvertrages zweier Urheber über ein

    Unter anderem schwebt ein Rechtsstreit, in dem über die Wirksamkeit der Kündigung der Verlagsverträge gestritten wird (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 81/79 - GRUR 1982, 41 ff - Musikverleger III).

    Es hat sich insoweit auf sein Urteil vom 15. März 1979 - 6 U 2122/78 - in dem Verfahren des Klägers gegen die E. M. Hans R. B. bezogen, das der Senat inzwischen durch Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 81/79 - aufgehoben hat.

    Die Vorinstanzen haben die Lieder, bei denen die musikalische Komposition vom Kläger stammt, während der Text von den Beklagten verfaßt wurde, zutreffend als verbundene Werke im Sinne des § 9 UrhG angesehen und zwischen Komponist und Textdichter eine Verwertungsgemeinschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angenommen (so auch BGH GRUR 1973, 328, 329 - Musikverleger II; GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III).

    Der Senat hat bereits in dem eingangs angeführten Urteil vom 2. Oktober 1981 (GRUR 1982, 41, 43) entschieden, daß für die Kündigung der Verlagsverträge auch nicht ausnahmsweise eine alleinige Geschäftsführungsbefugnis des Klägers anzuerkennen ist.

  • OLG Köln, 20.09.1996 - 19 U 23/96

    Rechtsnatur Hausverwaltervertrag

    In einem solchen Fall ist in angemessener Frist zu kündigen; diese bemißt sich danach, in welchem Zeitraum die erforderliche Zustimmung des Mitberechtigten eingeholt - ggf. eingeklagt - werden kann (vgl. BGH NJW 1982, 641).

    Dabei hat er ausdrücklich erwähnt, daß eine nach dieser Vorschrift rechtzeitige Kündigung in Fällen, in denen - wie hier - das Kündigungsrecht mehreren gemeinschaftlich zusteht, oft nicht möglich sein werde, weil es nur selten gelingen werde, die erforderliche Zustimmung fristgerecht einzuholen (NJW 1982, 641).

  • LG München I, 23.01.2009 - 21 O 13662/07

    Urheberrechtsschutz für Illustrationen einer Jugendbuchreihe: Illustrator als

    Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest für die Verbindung von Text und Musik wie z.B. bei Schlagern explizit bestätigt (vgl. BGH GRUR 1982, 41, 42 - Musikverleger III ; BGH GRUR 1982, 743, 744 - Verbundene Werke ) und ist im Falle einer Bedienungsanleitung davon ausgegangen, dass den darin enthaltenen Textteilen, Zeichnungen und Fotografien jeweils ein gesonderter Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7 UrhG bzw. § 72 UrhG zukommt, ohne eine Miturheberschaft zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1993, 34, 35 - Bedienungsanweisung ).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02

    Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musiktiteln eines bestimmten

    Auch die Beendigung eines Betreuungsvertrages (Promotion und Management) führt nicht zugleich zur Beendigung von zwischen denselben Parteien bestehenden Verlagsverträgen (BGH GRUR 1982, 41, 44 ­ Musikverleger III).

    Das Recht zur Kündigung eines Musikverlagsvertrages steht den Urhebern verbundener Werke, die gemeinsam verwertet werden, nur gemeinsam zu (BGH GRUR 82, 41 ­ Musikverleger III).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 250/95

    "Potmusikproduzenten"; Wirksamkeit eines Gesellschaftsvertrages zweier Künstler

  • OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18

    Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig

  • OLG Köln, 27.03.1998 - 6 U 246/96

    Kündigung eines Künstlervertrages wegen schwerwiegender Mängel bei der

  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 3 U 58/10

    Pachtvertrag: Schadensersatz wegen Schlechterfüllung der Räumungspflicht

  • OLG München, 11.05.1995 - 29 U 1508/95

    Fristlose Kündigung von als Dauerschuldverhältnisse ausgestalteten

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 302/83

    Gewährleistungsanspruch des Werkbestellers wegen Baumängeln - Gesetzliche

  • OLG München, 11.10.2006 - 15 U 1715/06
  • OLG München, 16.12.1999 - 29 U 4691/99

    Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund

  • LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17

    Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98

    Rechtsstellung des Unternehmers bei Abgabeeiner Umsatzgarantie; Außerordentliche

  • OLG Frankfurt, 12.07.1990 - 6 U 103/89

    Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten

  • OLG München, 26.10.2000 - 29 U 2240/00

    Nutzungsrechte einer Musikverlagsgruppe - branchenfemde Werbung mit Chansons

  • OLG München, 18.11.1999 - 29 U 4691/99

    Verlag; Vertrauensverhältnis; Werbeschreiben; Musikverlagsvertrag; Kündigung;

  • OLG Köln, 03.08.1994 - 11 U 68/94

    Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages über eine Telefonanlage -

  • OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83

    Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen

  • OLG München, 23.06.2009 - 5 U 4255/08

    Bankdarlehen: Fristlose Kündigung wegen Störung des Vertrauensverhältnisses

  • KG, 20.09.2005 - 5 U 64/04

    Fristlose Kündigung eines Repertoirevertrages des Lizenzinhabers mit einem

  • OLG Köln, 27.03.1986 - 6 U 18/86

    Außerordentliches Kündigungsrecht im Verlagsrecht aus wichtigem Grund

  • LG Passau, 11.04.1991 - 1 O 1157/90

    Vervielfältigung und Verbreitung eines Manuskriptes; Verwirkung von Rechten als

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