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   OLG München, 09.06.1988 - 6 U 4132/87   

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https://dejure.org/1988,2622
OLG München, 09.06.1988 - 6 U 4132/87 (https://dejure.org/1988,2622)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.1988 - 6 U 4132/87 (https://dejure.org/1988,2622)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 6 U 4132/87 (https://dejure.org/1988,2622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Katalogabbildung von Wohnlandschaften

    § 57 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung; Ausnahmevorschrift; Enge Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    UrhG § 57

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 404
  • afp 1989, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 17/13

    Urheberrechtswidrigkeit der Abbildung eines Gemäldes auf einer Produktfotografie

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Werk nur "unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand ... der öffentlichen Wiedergabe" ist, ist der objektive Maßstab des angesprochenen Betrachters (OLG München, Urteil vom 9.6. 1988 - 6 U 4132/87 - NJW 1989, 404 - Kunstwerke in Möbelprospekten; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 57 Rn. 3).
  • OLG München, 13.03.2008 - 29 U 5826/07

    Grenzen des Urheberschutzes: Unwesentliches Beiwerk

    Diese Argumentation vermag den Senat nicht zu überzeugen: Auszugehen ist davon, dass die Beurteilung, ob unwesentliches Beiwerk vorliegt bzw. ein Bezug zum Titel vorhanden ist, nach objektivem Maßstab aus der Sicht des angesprochenen Betrachters zu erfolgen hat (OLG München, NJW 1989, 404 - Kunstwerke in Werbeprospekten).
  • LG München I, 24.10.2007 - 21 O 4956/07
    § 57 UrhG diene als Ausnahmevorschrift nur dazu, zu verhindern, dass die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden müsse, wenn sein Werk zufällig oder nebensächlich, ohne Bezug zum eigentlichen Gegenstand ins Bild komme (unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München, abgedruckt in NJW 1989, 404).

    Der klägerseits bemühte Fall des OLG München (NJW 1989, 404) unterscheide sich hiervon schon deshalb deutlich, weil dort ein Werbeprospekt gegenständlich war, während es hier um redaktionelle und von Pressefreiheit (Art. 5 GG) getragene Berichterstattung geht.

  • LG Köln, 24.01.2013 - 14 O 409/12
    Für das Erscheinen von geschützten Werken in Möbelprospekten hat das Oberlandesgericht München (09.06.1988 - 6 U 4132/87, NJW 1989, 404) entschieden, dass dies von § 57 UrhG nicht mehr gedeckt ist, wenn das Werk deutliche Akzente setzt.
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