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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.1989 - 21 U 2279/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2798
OLG München, 14.07.1989 - 21 U 2279/89 (https://dejure.org/1989,2798)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.1989 - 21 U 2279/89 (https://dejure.org/1989,2798)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 21 U 2279/89 (https://dejure.org/1989,2798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Kautionsrückzahlung ein Verzicht auf Schadensersatz gegen Mieter? (IBR 1990, 81)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 4 O 1463/88
  • OLG München, 14.07.1989 - 21 U 2279/89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1961 - VIII ZR 155/60
    Auszug aus OLG München, 14.07.1989 - 21 U 2279/89
    Zahlt der Verpächter die Kaution trotz erkannter oder zumindest leicht erkennbarer Mängel der Pachtsache vorbehaltlos zurück, so gibt er dadurch in der Regel aus der Sicht des Vertragspartners (…Palandt/Heinrichs, BGB , 47. Aufl., § 133 Anm. 4 c) schlüssig zu erkennen, daß er den Zustand der Pachtsache als vertragsgemäß anerkennt und insoweit auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet, (BGH ZMR 61, 359 und BB 79, 292 f zu dem vergleichbaren Grundgedanken des § 539 Satz 1 BGB ;… Sternel, a.a.O., Abschn. III Rdziff. 253;… Soergel/Kummer, BGB , 11. Aufl., vor § 553 Rdziff. 188).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2001 - 24 U 133/00

    Rechtswirkungen der Abrechnung des Vermieters über die Kaution

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 10 U 156/10

    Feststellung eines Verzichtswillens bzgl. einer Mietforderung

    Weitergehend hat das OLG München (NJW-RR 1990, 20) entschieden, dass der Verpächter durch eine vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution trotz erkannter oder zumindest leicht erkennbarer Mängel in der Regel aus der Sicht des Mieters schlüssig zu erkennen gibt, dass er den Zustand der Pachtsache als vertragsgemäß anerkennt und insoweit auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2006 - 5 C 194/05

    Wohnraummiete: Wirkungen einer vorbehaltlosen Kautionsfreigabe durch den …

    Gibt er jedoch die Kaution vorbehaltlos frei, gibt er damit konkludent zu erkennen, dass er keine Ansprüche mehr gegen den Mieter hat bzw. auf etwaig bestehende Ansprüche verzichtet (OLG Düsseldorf in MZM 2001, Seite 893; OLG München in NJW-RR 1990, Seite 20).
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