Rechtsprechung
| BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl gemäß § 19 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen unzulässiger Verlängerung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen - Überschreitung der Befugnisse des Wahlvorstandes durch ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsratswahl - Vorschlagslisten - Nachfristsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 30.09.1991 - 5 BV 30/91
- LAG Düsseldorf, 25.02.1992 - 6 TaBV 117/91
- BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 27/92
Papierfundstellen
- NZA 1993, 765
- BB 1993, 1217
- DB 1993, 2084
Wird zitiert von ... (10)
- LAG Sachsen, 21.03.2024 - 4 TaBV 22/22
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Zwei-Wochen-Frist ist unzulässig und führt zur Anfechtung der Wahl (BAG, Beschluss vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - Rn. 13).Damit liege auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.1992 (Az: 7 ABR 27/92) keine zu lange Frist vor.
Das Arbeitsgericht beziehe sich in seiner Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.1992 (7 ABR 27/92).
Sie soll dem Wahlvorstand keinen Spielraum einräumen (BAG…, Beschluss vom 16.01.2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 21; Beschluss vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - zu B II der Gründe).
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Zwei-Wochen-Frist ist unzulässig und führt zur Anfechtung der Wahl (BAG, Beschluss vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - Rn. 13;… Fitting, BetrVG, 31. Aufl., WO 2001 § 3 Rn. 14 und § 6 Rn. 3).
Rn. 69 Eine Verlängerung der Zwei-Wochen-Frist des § 6 Abs. 1 Satz 2 WO durch den Wahlvorstand kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es nicht dem Wahlvorstand obliegt, die Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten zu bestimmen (BAG, Beschluss vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - Rn. 13).
Vielmehr regelt § 6 Abs. 1 Satz 2 WO selbst eindeutig, dass die Vorschlagslisten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen sind (BAG, Beschluss vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - Rn. 13).
Sie soll dem Wahlvorstand keinen eigenen Berechnungsspielraum einräumen (BAG, Beschluss vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - Rn. 13).
- BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen - …
Sie soll dem Wahlvorstand keinen Spielraum einräumen (BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - zu B II der Gründe; vgl. zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -).Dies gilt nicht nur für den letzten Tag der Frist (BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - zu B II der Gründe), sondern auch für die Uhrzeit des Fristablaufs (…vgl. etwa Jacobs GK-BetrVG 11. Aufl. § 6 WO Rn. 5, § 4 WO Rn. 5; Boemke BB 2009, 2758 f.; vgl. auch BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO).
- LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15
Wirksamkeit der Betriebsratswahl
Daher bestimmt sich das Fristende nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - NZA 1993, 765; BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498).Rn. 30 Nach allgemeiner Auffassung hat der Wahlvorstand bei der Angabe des letzten Tages der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlaglisten im Wahlausschreiben keinen Entscheidungsspielraum (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - NZA 1993, 765; BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498).
- BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 10/24
Betriebsratswahl - weniger Wahlbewerber als Betriebsratssitze - Nachfrist für …
Die Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 WO steht nicht zur Disposition des Wahlvorstands (…vgl. ausdrücklich mit Bezug zu § 6 WO BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 22; ferner bereits BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - zu B II der Gründe); sie vermag auch nicht mittels Nachfristgewährung verlängert zu werden. - LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11
Betriebsratswahl - Anfechtung - Schriftliche Stimmabgabe in kleinen Filialen - …
Eine solche Verkürzung ist unzulässig jedenfalls dann, soweit das vom Wahlvorstand gewählte Fristende innerhalb der Regelarbeitszeit liegt (BAG vom 09.12.1992, 7 ABR 27/92; LAG Hessen vom 31.08.2006, 9 TaBV 16/06; LAG München vom 18.07.2007, 7 TaBV 79/07, jeweils zitiert nach juris; LAG Nürnberg vom 11.05.2010, 6 TaBVGa 6/10, nicht veröffentlicht). - LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften - …
Die Zwei-Wochen-Frist bildet aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine klare Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen ( BAG Beschluss vom 9. Dez. 1992 - 7 ABR 27/92 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 38; Hess. LAG Beschluss vom 18. Aug. 2005 - 9 TaBV 31/05 -). - LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten
Die Zwei-Wochen-Frist bildet aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine klare Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen (BAG vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - AP Nr. 2 zu Wahl z BetrVG 1972). - LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Anfechtung - Betriebsratswahl - Einreichungsfrist - Wahlvorschlag
Die Zwei-Wochen-Frist bildet aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine klare Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen (BAG Beschluss vom 9. Dez. 1992 - 7 ABR 27/92 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 38; Hess. LAG Beschluss vom 18. Aug. 2005 - 9 TaBV 31/05 -). - LAG Nürnberg, 03.06.2019 - 1 TaBV 3/19
Betriebsratswahl - Anfechtung - Prüfungspflicht - Nachforschungspflicht
- ArbG Freiburg, 28.11.1995 - 2 Ca 373/94
Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit; …
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