Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2325 Abs. 3 Halbs. 1, Abs. 2 S. 2
Pflichtteilsergänzung bei Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichtteilsergänzung - Schenkung - Rechtsstellung als Eigentümer - Nutzungsverzicht - Grundstück - Nießbrauch
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Grundstücksschenkung mit Nießbrauchsvorbehalt und Pflichtteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2325 Abs. 3 Hs. 1, Abs. 2 Satz 2
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB § 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbrecht; Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruchs bei Weiternutzung des verschenkten Gegenstandes
Papierfundstellen
- BGHZ 125, 395
- NJW 1994, 1791
- MDR 1994, 1015
- DNotZ 1994, 784
- DNotZ 1994, 787
- FamRZ 1994, 885
- WM 1994, 1635
- Rpfleger 1995, 70
- JR 1995, 290
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85
Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente; …
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Deshalb gilt eine Schenkung nicht als i. S. von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuß" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muß (BGHZ 98, 226/2323).Der ausdrückliche Bruch mit der Entscheidung BGH, NJW 1970, 1638 erfolgte freilich erst -- ohne konkrete Notwendigkeit (vgl. etwa Paulus, JZ 1987, 153) -- in dem Urteil BGHZ 98, 226 (= DNotZ 1987, 315 mit Anm. Nieder).
Freilich betonte der Senat auch in dieser Entscheidung unter Hinweis auf sein Urteil BGHZ 98, 226 die hier im Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung "spätestens" erfolgte wirtschaftliche Ausgliederung des Geschenks aus dem Vermögen des Erblassers.
Er stellt klar, daß übergeordneter Gesichtspunkt für die Auslegung des § 2325 Abs. 3 BGB die in der Entscheidung BGHZ 98, 226 herausgearbeitete ratio der Norm zu sein habe, nur solche Schenkungen von der Ergänzungspflicht auszunehmen, deren Folgen der Erblasser selbst längere Zeit hindurch zu tragen hatte.
- BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86
Fristbeginn bei Grundstücksschenkung
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Eine Leistung in diesem Sinne kommt bei einer Grundstücksschenkung frühestens mit der Umschreibung im Grundbuch in Betracht (BGHZ 102, 289 ff.4).Diese Kritik verstummte jedoch, als der IV a-Zivilsenat nur wenig später für Grundstücksschenkungen entschied, daß Voraussetzung für den Fristbeginn die Umschreibung im Grundbuch, also der rechtliche Leistungserfolg, sei (BGHZ 102, 289 = DNotZ 1988, 441 mit Anm. Dieckmann, FamRZ 1988, 712).
Unter diesem Blickwinkel ist der in der Entscheidung BGHZ 102, 289 geforderte rechtliche Leistungserfolg zwar stets eine notwendige, nicht immer aber eine hinreichende Bedingung für den Beginn des Fristenablaufs.
Auch bleibt unerwähnt, daß die Entscheidung BGHZ 102, 289 gerade die Harmonisierung der Zeitpunkte des Fristbeginns nach § 2325 Abs. 3 BGB und der Wertberechnung nach § 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB betont hatte (vgl. oben 1a).
- BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
c) Auch wenn der Erblasser den "Genuß" des verschenkten Gegenstands bis zum Erbfall nicht entbehrt hat, kommt es für die Höhe des gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB zu berechnenden Pflichtteilsergänzungsanspruchs auf den (den Wert der vorbehaltenen Rechte übersteigenden) wirtschaftlichen Wert des im Zeitpunkt der Schenkung übertragenen Eigentums an, mag dieser Stichtag auch mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall liegen (Bestätigung und Ergänzung von BGHZ 118, 49 ff.1)).*).Allerdings geht der Senat in seiner Rechtsprechung zum Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB) davon aus, daß die Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt lediglich in dem Umfang ergänzungspflichtig ist, in dem der Grundstückswert den Wert des dem Erblasser verbliebenen Nießbrauchs übersteigt (BGHZ 118, 49 ff.1 = NJW 1992, 2887 = LM, H. 2/1993 § 2325 BGB Nr. 26; NJW-RR 1990, 11582 = WM 1990, 1637 f.).
BGHZ 118, 49/501).
Zugleich bestätigt der Senat seine Auffassung (grundlegend BGHZ 118, 49/50 = DNotZ 1993, 122), daß es bei der Schenkung unter Nutzungsvorbehalt für die Höhe des gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB zu berechnenden Pflichtteilsergänzungsanspruchs auf den (den Wert der vorbehaltenen Rechte übersteigenden) wirtschaftlichen Wert des im Zeitpunkt der Schenkung übertragenen Eigentums ankomme, auch für den Fall, daß dieser Stichtag mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall liegt (Leitsatz c).
- BGH, 25.05.1970 - III ZR 141/68
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten - …
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Der III. Zivilsenat des BGH hatte in der Entscheidung BGH, NJW 1970, 1638 (mit Anm. Speckmann und Bespr. Reuter, JuS 1971, 289), die die auf den Tod des Schenkers aufschiebend bedingte Übertragung eines oHG-Anteils zum Gegenstand hatte, den Lauf der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 518 Abs. 2 BGB und mit Hinweis auf die anderweit drohenden Beweisschwierigkeiten noch in dem Zeitpunkt beginnen lassen, in dem der Schenker alles getan hatte, was von seiner Seite für den Erwerb des Leistungsgegenstandes durch den Beschenkten erforderlich war.Der ausdrückliche Bruch mit der Entscheidung BGH, NJW 1970, 1638 erfolgte freilich erst -- ohne konkrete Notwendigkeit (vgl. etwa Paulus, JZ 1987, 153) -- in dem Urteil BGHZ 98, 226 (= DNotZ 1987, 315 mit Anm. Nieder).
- BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit …
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Allerdings geht der Senat in seiner Rechtsprechung zum Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB) davon aus, daß die Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt lediglich in dem Umfang ergänzungspflichtig ist, in dem der Grundstückswert den Wert des dem Erblasser verbliebenen Nießbrauchs übersteigt (BGHZ 118, 49 ff.1 = NJW 1992, 2887 = LM, H. 2/1993 § 2325 BGB Nr. 26; NJW-RR 1990, 11582 = WM 1990, 1637 f.). - BGH, 16.10.1974 - IV ZR 85/73
Voraussetzungen für die Erfüllung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs - …
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Davon rückte der frühere IV. Zivilsenat bereits in der Entscheidung BGH, NJW 1974, 2319 (mit Anm. Finger, NJW 1975, 535 = DNotZ 1975, 414) vorsichtig ab. - BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86
Feststellung der Leistungszeit bei mehreren Zuwendungen aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Die Stellung des Eintragungsantrages reiche nicht hin (offen insoweit noch BGH, NJW 1988, 138 = DNotZ 1987, 773), da erst durch die Umschreibung das Grundstück für den Erblasser endgültig verlorengehe.
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei …
Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395).Rn. 9 Allerdings hat der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 27. April 1994 entschieden, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung erst dann vorliegt, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.).
Die entscheidenden Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 27. April 1994 (IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395) aufgestellt.
Es ist bereits nicht ersichtlich und vom Kläger nicht hinreichend vorgetragen, dass es sich hier um eine ausdrücklich vereinbarte und schuldrechtlich verbindliche Gestattung im Sinne der Rechtsprechung des Senats handelte (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.) und nicht nur um eine - rechtlich unerhebliche - rein faktische Nutzung der Räumlichkeiten, auf die es wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahren nicht ankommen kann.
- BGH, 19.07.2011 - X ZR 140/10
Schenkung: Beginn der Zehnjahresfrist für den Ausschluss der Rückforderung eines …
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 2325 Abs. 3 BGB liegt eine Leistung im Sinne dieser Vorschrift nur vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte, sei es durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398).Rn. 37 Die Rechtsprechung zu § 2325 Abs. 3 BGB beruht auf der Erwägung, dass nach der Konzeption des Gesetzgebers nur solche Vermögensstücke bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs unberücksichtigt bleiben sollen, deren "Genuss" der Erblasser schon zehn Jahre vor dem Erbfall entbehrt hat (BGHZ 125, 395, 398).
- BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04
Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines …
Ist dagegen der Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls der maßgebliche Wert, kommt ein Abzug nicht mehr in Betracht; in diesem Zeitpunkt ist das Wohnungsrecht nicht mehr werthaltig, es ist erloschen (vgl. BGHZ 118, 49 ff.; 125, 395, 397, 399; Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - IV ZR 254/88 - WM 1990, 1637 unter I 1; 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94 - NJW-RR 1996, 705 unter 3 b und c;… Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 aaO;… vgl. ferner MünchKomm/Lange, aaO § 2325 Rdn. 23 f., 31 ff., 34 m.w.N. auch zu den kritischen Stimmen in der Literatur).Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung im Rahmen der Bewertungsvorschrift des § 2325 Abs. 2 BGB (BGHZ 125, 395, 397;… zustimmend MünchKomm/Lange, aaO Rdn. 34) muss der Pflichtteilsberechtigte vielmehr so stehen, als sei der Gegenstand zur Zeit der dinglichen Vollziehung der Schenkung - als dem maßgeblichen Stichtag - in Geld umgesetzt worden; nur der dabei hypothetisch erzielte Erlös (= Wert) ist dem Nachlass gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BGB hinzuzurechnen (BGHZ 118, 49, 52).
- OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser …
Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB liegt vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, juris).Entscheidend ist, dass dem Erblasser jedenfalls kein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Übernehmers am Grundstück mehr zusteht (vgl. hierzu BGH ZEV 2016, 445; BGH ZEV 1994, 233).
- BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer …
Der Rückgriff des BerGer. auf diesen Wert steht in mehrfacher Hinsicht nicht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 118, 49 = NJW 1992, 2887 = LM H. 2/1999 § 2325 BGB Nr. 26; BGHZ 125, 395 = NJW 1994, 1791 = LM H. 10/1994 § 2325 BGB Nr. 27).Nur den so ermittelten Restwert des Grundeigentums hat die Erblasserin im Zeitpunkt der Schenkung aus ihrem Vermögen ausgegliedert (vgl. BGHZ 125, 395 (397) = NJW 1994, 1791 = LM H. 10/1994 § 2325 BGB Nr. 27); dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag der Erblasserin umzurechnen.
- OLG München, 08.07.2022 - 33 U 5525/21
Hemmung des Fristenlaufs bei Pflichtteilsergänzungsanspruch
Während die herrschende Meinung beim vorbehaltenen Nießbrauch davon ausgeht, dass der Fristenlauf des § 2325 Abs. 3 BGB grundsätzlich gehemmt ist, weil der Erblasser den Genuss des verschenkten Gegenstandes nicht entbehren muss (BGH, Urteil vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, NJW 1994, 1791;… Burandt/Rojahn/Horn aaO, § 2325 Rn. 100), ist das beim Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB nur ausnahmsweise der Fall (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 244; Herrler, ZEV 2008, 461).Der vom Gesetzgeber beabsichtigte und von der Rechtsprechung anerkannte Schutz vor "böslichen Schenkungen" (BGH, Urteil vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, NJW 1994, 1791) liefe anderenfalls leer.
Rn. 31 Kann der Übergeber auch nach der Übertragung des Eigentums an dem Gebäude dieses aufgrund eines umfassenden Wohnungsrechts unter Ausschluss des neuen Eigentümers nutzen, ist der Fristenlauf insgesamt, also bezüglich des gesamten Grundstücks gehemmt, denn in einem solchen Fall verzichtet der Erblasser gerade nicht darauf, den Gegenstand (im Sinne des gesamten Grundstücks) im Wesentlichen weiterhin selbst zu nutzen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445; BGH, Urteil vom 27. April 1994, IV ZR 132/93, NJW 1994, 1791).
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer vom Erblasser an den überlebenden …
Bei dem insoweit vorzunehmenden Wertvergleich bleibt ein vorbehaltenes Nutzungsrecht zunächst unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung des BGH; vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; BGH FamRZ 2003, 1552; jüngst erneut bestätigt durch BGH, FamRZ 2006, 777; auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1236;… zustimmend Soergel/Dieckmann, BGB, 13. Aufl., § 2325, Rdn. 38;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., jeweils m.w.N.).Das Landgericht hat nämlich übersehen, dass für den insoweit anzustellenden Wertvergleich der Wert im Zeitpunkt der Zuwendung zunächst unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes auf die Wertverhältnisse zur Zeit des Erbfalls umzurechnen ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705;… auch MK-Lange, 4. Aufl., § 2325, Rdn. 34 i.V.m. Rdn. 35 mit vielen w.N.).
Dementsprechend hat der BGH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auch gerade an Fällen entwickelt, in denen es um Grundstücksübertragungen ging (BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705).
Maßgebender Stichtag für den Wert im Zeitpunkt der Schenkung ist deren Vollzug; das ist bei der Übertragung von Grundstücken der Tag der Umschreibung im Grundbuch (BGH NJW-RR 1996, 705; BGHZ 125, 395).
- OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen …
Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB liegt erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es auf Grund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH NJW 1994, 1791).
- LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Anwendbarkeit der 10-jährigen …
Schenkt der Erblasser seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein lebenslanges hälftiges Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück, auflösend bedingt durch die Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf andere Weise als durch den Tod, so hindert diese Bedingung den Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB nicht (Abgrenzung zu BGH, 27. April 1994, IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395 und BGH, 17. September 1986, IV a ZR 13/85, BGHZ 98, 226).Rn. 24 Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks den Nießbrauch uneingeschränkt vor, gibt er nach der Rechtsprechung den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nicht auf und liegt eine Leistung des verschenkten Gegenstands i. S. von § 2325 Absatz 3 Halbs. 1 BGB daher (trotz Umschreibung im Grundbuch) nicht vor (BGHZ 125, 395).
- BGH, 24.06.2026 - IV ZR 141/25
Leibrente statt Nießbrauch: Wann die Zehnjahresfrist bei Pflichtteilsergänzung zu …
Rn. 10 1. Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung zwar zutreffend die ständige Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, nach der eine Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB erst dann vorliegt, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (…Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, BGHZ 211, 38 Rn. 15: zum Wohnungsrecht; vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395 [juris Rn. 13]: zum Nießbrauch).Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstandes nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (…Senatsurteile vom 29. Juni 2016 aaO; vom 27. April 1994 aaO [juris Rn. 10];… vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 13/85, BGHZ 98, 226 [juris Rn. 16 ff.]).
Rn. 14 aa) Von dem fiktiven Nachlass, aus dem der Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet wird, wollte der Gesetzgeber nur solche Schenkungen ausnehmen, deren Folgen der Erblasser längere Zeit hindurch zu tragen und in die er sich daher einzugewöhnen hatte; hierin sah der Gesetzgeber eine gewisse Sicherheit vor "böslichen" Schenkungen, durch die Pflichtteilsberechtigte benachteiligt werden sollen (…Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, BGHZ 211, 38 Rn. 9 ff.; vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395 [juris Rn. 10];… vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 13/85, BGHZ 98, 226 [juris Rn. 16]).
Zu den wesentlichen Folgen einer Schenkung gehört - abgesehen vom Verlust der formalen Eigentümerstellung selbst - der Verlust der mit dem Eigentum verbundenen, unmittelbaren Herrschaftsbefugnisse über den verschenkten Gegenstand, mithin der Verlust der Möglichkeit, mit dem Gegenstand nach Belieben zu verfahren, ihn selbst zu nutzen, andere von der Nutzung auszuschließen und ihnen die Nutzung unentgeltlich oder gegen Entgelt einzuräumen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1994 aaO [juris Rn. 11]).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - 7 U 70/07
Beginn der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB bei Grundstücksschenkung mit …
- OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11
Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der …
- OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch
- OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08
Anwendung des Niederstwertprinzips und Leibrentenverpflichtung
- SG Freiburg, 27.07.2011 - S 6 SO 6485/09
Sozialhilfe - keine Hilfe zur Pflege - Schenkung eines Hausgrundstücks - …
- BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01
Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR
- LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht
- OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung …
- OLG München, 25.06.2008 - 20 U 2205/08
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zeitpunkt des Vollzugs der schenkweisen …
- OLG Dresden, 30.09.2015 - 17 U 1338/15
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB
- OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung
- OLG Nürnberg, 27.06.2025 - 1 U 1335/24
Pflichtteilsberechtigter, Wertermittlungsanspruch, …
- OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung …
- OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei verfahrensfehlerhafter …
- OLG München, 10.11.2025 - 33 U 1573/24
Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzung, Wertermittlung, Quotennießbrauch, …
- OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung …
- BGH, 16.07.2003 - IV ZR 73/03
Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht
- LG Weiden/Oberpfalz, 21.06.2024 - 11 O 108/23
Leibrente, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Erblasser, Überlassungsvertrag, …
- BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97
Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
- OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn …
- OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
- OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst …
- LG München II, 08.07.2021 - 1 O 255/19
Schenkung eines Grundstücks mit vorbehaltenem Wohnungsrecht
- OLG München, 21.07.2025 - 33 U 2755/24
Wohnungsrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Willen des Erblassers, …
- OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch; …
- FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 3558/98
Schenkung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
- BGH, 05.11.1997 - XII ZR 290/95
Entscheidung über den Grund im Berufungsverfahren
- OLG Nürnberg, 27.06.2025 - 1 U 1335/24Erb
- OLG Zweibrücken, 06.10.2014 - 4 U 7/14
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Weiternutzung des verschenkten Hausgrundstücks …
- OLG Stuttgart, 20.06.2002 - 2 U 209/01
Architektenvertrag: Belehrungspflicht des Architekten bezüglich Verjährung von …
- OLG Frankfurt, 25.07.2025 - 4 U 282/22
Keine Gläubigerbenachteiligung durch unterbliebene Ausübung einer …
- BGH, 13.12.2001 - III ZR 29/01
Umfang der Vergütung für den Betrieb eines Ölschadenbekämpfungsschiffes
- LG Hagen, 30.08.2019 - 6 O 178/18
- FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 3559/98
Erklärung zur Inanspruchnahme des Betriebsvermögensfreibetrages als rückwirkendes …
- LG Dortmund, 26.11.2024 - 12 O 420/23
Auskunft nach § 2314 BGB: Reicht ein notarielles Nachlassverzeichnis ohne Belege?
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Aufhebung des Erbverzichts - Tod des Verzichteten
- OLG Celle, 10.11.2003 - 4 W 184/03
Beurteilungsgrundlage für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer im …
- OLG München, 13.08.2003 - 21 U 1639/03
Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss …
- OLG Hamm, 02.06.2025 - 10 U 3/25
Anspruch auf Auskunft eines Erben zum Nachlassbestand zur Durchsetzung des …
- LG Rottweil, 21.04.2011 - 3 O 83/10
Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkung -Zehnjahresfrist …
- LG Duisburg, 10.07.2003 - 8 O 51/02
Pflichtteilsergänzungsanspruch i.R. eines Erbfalls hinsichtlich einer Immobilie; …
- OLG Dresden, 15.07.2008 - 9 U 388/08
Arglistige Täuschung über durchgeführte Schallschutzmaßnahmen?
- LG Wuppertal, 16.05.1994 - 6 T 403/94
Fehlende Einigung über Begründung eines Wohnungsrechts als Eintragungshindernis
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