Rechtsprechung
| LG Aachen, 17.03.2009 - 8 O 449/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Makler, Miete
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
AGG-Entschädigungsanspruch: Passivlegitimation eines Wohnungsverwalters?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Richtiger Anspruchsgegner im Diskriminierungsfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
An Neger wird nicht vermietet - Verstoß gegen das AGG?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Vermietung an "Neger"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche auf Erstattung des immateriellen und materiellen Schadens wegen Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bei der Begründung eines Wohnraummietverhältnisses; Anforderungen an eine nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ...
Verfahrensgang
- LG Aachen, 17.03.2009 - 8 O 449/07
- OLG Köln, 19.01.2010 - 24 U 51/09
Papierfundstellen
- NZM 2009, 318
- NZM 2010, 294
- NZM 2010, 296 (Ls.)
- ZMR 2009, 685
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03
Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt …
Auszug aus LG Aachen, 17.03.2009 - 8 O 449/07
Rn. 21 Soweit die Kläger ihre Ansprüche auf eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts stützen, §§ 831, 823 BGB ist die Klage bereits unzulässig, da sie das gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 GüSchlG vorgeschriebene Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt haben (vgl. zur Unzulässigkeit einer ohne Einigungsversuch erhobenen Klage BGH Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 336/03, abgedruckt in NJW 2005, 437 ff.).
- OLG Köln, 19.01.2010 - 24 U 51/09
Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der …
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 17.3.2009 - 8 O 449/07 - abgeändert.Rn. 7 den Beklagten unter Abänderung des Urteils der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 17.3.2009 - 8 O 449/07 - zu verurteilen,.
- BGH, 29.01.2026 - I ZR 129/25
Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer …
Überträgt der Vermieter dem Makler die Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen oder die Auswahl von Mietinteressenten, so hat der Makler zur Wahrung eines effektiven Schutzes vor Benachteiligung selbst die Pflichten des § 19 AGG zu beachten und unterliegt im Verletzungsfall den in § 21 AGG vorgesehenen Rechtsfolgen (…vgl. LG Essen, ZMR 2023, 200 [juris Rn. 5];… BeckOGK/Mörsdorf aaO § 21 Rn. 77;… Deinert in Däubler/Beck aaO § 21 Rn. 59;… Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearbeitung 2024, § 21 AGG Rn. 5; Derleder, NZM 2007, 625, 630 und NZM 2009, 310, 312; Derleder/Sabetta, WuM 2005, 3, 9; Franke, NJ 2010, 233, 236; Warnecke, DWW 2006, 268, 273; aA [Adressat des Verbots ist nur, wer selbst als Anbieter Partei eines Schuldverhältnisses ist oder werden soll] LG Aachen, NZM 2009, 318 [juris Rn. 23];… Erman/Armbrüster, BGB, 17. Aufl., § 19 AGG Rn. 11;… MünchKomm.BGB/Thüsing aaO § 19 AGG Rn. 129 und 132;… Staudinger/Serr aaO § 19 AGG Rn. 62 ff.;… wohl auch Hey/Forst, AGG, 2. Aufl., § 21 Abs. 1 Rn. 21). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt …
a) Die Beklagte ist als Wohnungseigentümerin und Vermieterin passivlegitimiert (LG Aachen, Urt. v. 17.03.2009, Az.: 8 O 449/07, Rn. 23).
- AG Hamburg-Barmbek, 03.02.2017 - 811b C 273/15
Absage wegen türkisch klingenden Namens: Vermieter muss Entschädigung zahlen!
Mit ihr wäre der Mietvertrag im Falle des Vertragsschlusses zustande gekommen (vgl. LG Ansbach Urteil vom 17.3.2009 - 8 O 449/07). - AG Aachen, 03.09.2009 - 112 C 51/09
Auskunftsanspruch des Mieters auf Erteilung der ladungsfähigen Anschrift des …
Insoweit ist der hier zu entscheidende Fall auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem vom Beklagten angeführten Urteil des Landgerichts Aachen vom 17.03.2009 (Az. 8 O 449/07; WuM 2009, 341 f.) zugrunde lag. - LG Darmstadt, 11.04.2025 - 24 S 92/23
AGG-Entschädigung nach unterschiedlicher Behandlung von nicht deutsch klingenden …
Das kann auch ein Makler oder sonstiger Vermittler sein (…BeckOGK-Mörsdorf, AGG, Stand: 1.7.24, § 21 Rn. 75 ff. ;… Schmidt/Futterer - Fervers, Mietrecht, 16. Auflage, Vorb. zu § 535 Rn. 291;… Däubler/Beck - Deinert, AGG, 5. Auflage, § 21 Rn. 59;… MüKo-Thüsing, AGG, 9. Auflage, § 19 Rn. 127; Franke: Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Rechtsprechung, NJ 2010, 233; Derleder: Gleichbehandlung im Abseits des Wohnungsmarkts, NZM 2009, 310; LG Essen ZMR 2023, 200; a.A. LG Aachen, Urteil vom 17.02.2009, Az. 8 O 449/07 - abgeändert durch OLG Köln Az.: 24 U 51/09).Das vom Amtsgericht zitierte Urteil des LG Aachen vom 17.02.2009 (Az. 8 O 449/07), welches die Gegenansicht vertritt, überzeugt nicht und wurde darüber hinaus auch vom OLG Köln (Az.: 24 U 51/09) in der 2. Instanz abgeändert.
- LG Essen, 18.05.2022 - 10 S 6/22
Ansprüche gegen Hausverwaltung wegen ethnischer Diskriminierung
Soweit die Berufung unter Anführung der Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 17.03.2009 (Az.: 8 O 449/07) einwendet, dass nicht die Beklagte als Hausverwaltung auf Entschädigung nach den §§ 19, 21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (im Folgenden AGG) in Anspruch genommen werden könne, sondern sich der Kläger allenfalls an den Eigentümer als etwaig Benachteiligenden im Sinne des § 21 Abs. 2 S. 1 AGG halten müsse, so ist dem entgegenzuhalten, dass passivlegitimiert derjenige ist, der die Benachteiligung getätigt hat bzw. dem sie zuzurechnen ist.Soweit im Schrifttum und vereinzelt in der Rechtsprechung (LG Aachen, Urteil vom 17.3.2009 - 8 O 449/07 - juris, nur die Partei des abzuschließenden Schuldverhältnisses als potentieller Anspruchsgegner angesehen wird, ist dies deshalb zu eng, weil dort die weite Fassung des § 19 Abs. 1, Abs. 2 AGG nicht hinreichend gewürdigt wird. Zugleich erkennt diese andere Ansicht zumindest, dass eine Zurechnung von Gehilfenverhalten nach § 278 BGB analog notwendig ist (vgl. Thüsing, Münchener Kommentar, 9. Auflage 2021, § 19 AGG, Rn. 127 ff.).
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