Rechtsprechung
   BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7392
BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09 (https://dejure.org/2010,7392)
BAG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 7 ABR 24/09 (https://dejure.org/2010,7392)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 (https://dejure.org/2010,7392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalierte Aufwandsdeckung für die Schwerbehindertenvertretung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 120 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85

    Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09
    Es handelt sich vielmehr um eine Generalklausel, durch die die Vertrauenspersonen den Mitgliedern anderer Beschäftigtenvertretungen in jeglicher Hinsicht gleichgestellt sind (unter Verweis auf die Entstehungsgeschichte der nahezu wortgleichen Vorgängerregelungen in § 23 Abs. 3 SchwbG bzw. sodann § 26 Abs. 3 Satz 1 SchwbG: BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - BAGE 52, 335).

    Zur "persönlichen Rechtsstellung" können daher Geldleistungsansprüche zählen, wenn sie Personalratsmitgliedern zustehen (hierzu: BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - aaO [für die den freigestellten Personalratsmitgliedern zustehende monatliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 5 BPersVG]).

  • LAG Köln, 17.11.2008 - 2 TaBV 63/08

    Schwerbehindertenvertretung; Aufwandspauschale; Gleichbehandlung; Personalrat

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2008 - 2 TaBV 63/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Danach richtet sich die persönliche Rechtsstellung der Vertrauenspersonen nach dem für die Beschäftigtenvertretung des jeweiligen Beschäftigungsbereichs geltenden Recht, hier dem Bundespersonalvertretungsgesetz ( vgl. dazu BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 16 ff.; BAG 14. August 1986 - 6 AZR 622/85 - unter II 1. der Gründe, NZA 1987, 277; LAG Berlin 15. Februar 2002 - 6 Sa 2099/01 - unter 2.1.1 der Gründe, NZA-RR 2003, 110; OVG Lüneburg 13. Mai 2016 - 5 LA 150/15 - unter II 1 b der Gründe, PersV 2016, 336 ).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    Dies entspricht der Regelungssystematik personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen, welche einerseits Rechte und Pflichten der Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen und andererseits der Beschäftigtenvertretungen als Organ festlegen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 16, AP SGB IX § 96 Nr. 1 = EzA SGB IX § 96 Nr. 1) .

    Hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung hat der Gesetzgeber in § 96 Abs. 8 SGB IX eine eigenständige und abschließende Regelung getroffen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 15, aaO) .

  • LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung;

    Hier ist die Schwerbehindertenvertretung als eigenständige Repräsentantin der schwerbehinderten Menschen ( vgl. BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09 - ZTR 2010, 671) durch das vom Arbeitgeber am 25.08.2009 angestrengte Verfahren, gerichtet auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Arbeitnehmerin S1 in ihrer amtlichen Funktion als Vertrauensperson, unmittelbar in der Zusammensetzung betroffen; denn im Falle der rechtskräftigen Stattgabe des Antrags und der folgenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde auch die Mitgliedschaft in der Schwerbehindertenvertretung erlöschen.

    Sie hat andere Aufgaben als z.B. ein Betriebsrat ( vgl. BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen

    vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., Rn. 23, und Beschluss vom 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 -, ZTR 2010, 671 = juris, Rn. 15.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21

    Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung -

    abschließende Regelungen zur Pflicht der Kostentragung für die Tätigkeit der SBV sowie der BezSBV und zu ihrer Ausstattung getroffen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht