Rechtsprechung
| BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- openjur.de
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 94 Abs 6 S 2 SGB 9, § 97 Abs 7 SGB 9
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Wolters Kluwer
Gerichtszuständigkeit bei Streit über die Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerbehindertenvertretung; Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
Verfahrensgang
- ArbG München, 31.05.2011 - 3 BV 65/11
- LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11
- BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Papierfundstellen
- NZA 2012, 690
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart
Auszug aus BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Rn. 5 1. Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zuständig sind, wenn die Beteiligten um die Kostentragungspflicht einer Bezirksschwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 8 Satz 1 iVm. § 97 Abs. 7 SGB IX streiten (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - BAGE 134, 51).Rn. 11 bb) Für die entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG auf alle Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung mit kollektivem Bezug spricht auch die Gesetzesgeschichte (vgl. ausführlich BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 12 bis 14, BAGE 134, 51).
§ 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG will im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit für kollektivrechtliche Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung ingesamt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründen (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 15, BAGE 134, 51;… 19. August 2010 - 7 AZB 19/10 - Rn. 15).
- LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11
Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung
Auszug aus BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 31. August 2011 - 11 Ta 243/11 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zudem stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG 22. März 2012 - 7 AZB 51/11 - Rn. 5). - ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung - pauschale Freistellung - …
§ 2a Abs. 1 Nr. 3 a) ArbGG ist daher stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11, Juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09, Juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07, Juris;… Germelmann, 7. Auflage 2009 § 2 a) ArbGG, Rn. 23 ff). - LAG Hamburg, 07.02.2013 - 7 TaBV 10/12
Errichtung einer Konzernschwerbehindertenvertretung
Rn. 28 bb) Für das vorliegende Verfahren ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren gegeben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11 -, juris). - LAG Thüringen, 02.03.2026 - 6 TaBVGa 5/25
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Amtszeit der Hauptschwerbehindertenvertretung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2020 - 25 Ta 41/20
Verfahrensart bei Abmahnung der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen
Das BAG hat dazu entschieden, dass neben den ausdrücklich in der Norm genannten Streitigkeiten über die Wahl und die Amtszeit (§ 177 SGB IX ) und die Aufgaben (§ 178 SGB IX ) der Schwerbehindertenvertretung sowie die Mitwirkung durch Werkstatträte (§ 222 SGB IX ) solche Streitigkeiten im Beschlussverfahren zu führen seien, die Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen betreffen, die in der Organstellung des Gremiums ihre Grundlage haben, § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zudem stets entsprechend anwendbar sei, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten werde, die kollektiven Charakter haben ( BAG 22. März 2012 - 7 AZB 51/11 - Rn. 5, juris;… BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 -, Rn. 20, juris).
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