Rechtsprechung
| LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsrat - Schwerbehindertenvertretung - Gewährung der Sitzungsteilnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung; Betriebsratssitzungen und Monatsgespräche; Durchsetzung während Wahlanfechtungsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 06.06.2012 - 8 BVGa 6/12
- LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11
Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Verstoß …
Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12
Der Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1) als Schwerbehindertenvertrauensperson zu allen Betriebsratssitzungen und den Monatsbesprechungen einzuladen und ihm die Teilnahme an diesen Sitzungen längstens bis zum 20. November 2014 zu gestatten, so lange der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 - 9 TaBV 118/11 - nicht durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben worden ist.Der gegen diesen Beschluss vom Beteiligte zu 1) eingelegten Beschwerde hat das Beschwerdegericht durch Beschluss vom 15. März 2012 - 9 TaBV 118/11 - stattgegeben.
Rn. 5 Mit einem weiteren am 7. Dez. 2011 beim Arbeitsgericht Kassel eingegangenen Antrag hat der Beteiligte zu 1) u.a. begehrt, dem Beteiligten zu 2) aufzugeben, den Beteiligten zu 1) bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren des Hessischen Landesarbeitsgerichts 9 TaBV 118/11 als Schwerbehindertenvertrauensmann zu allen Betriebsratssitzungen und Monatsbesprechungen einzuladen und ihm die Teilnahme an diesen zu gestatten.
Rn. 6 Nach der Entscheidung in der Hauptsache vom 15. März 2012 - 9 TaBV 118/11 -, dem Beteiligten zu 1) zugestellt am 27. März 2012, wurde der Beteiligte zu 1) seitens des Beteiligten zu 2) zu den Betriebsratssitzungen vom 18. April und 2. Mai 2012 eingeladen, an denen er auch teilnahm.
2014, zu gestatten, solange der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 im Verfahren 9 TaBV 118/11 nicht durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben worden ist.
2014 zu gestatten, solange der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 im Verfahren 9 TaBV 118/11 nicht durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben worden ist.
- OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und …
Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12
Der Beteiligte zu 2) könnte seine Zusage jederzeit wieder zurücknehmen (vgl. ebenso zur parallelen Rechtslage im Wettbewerbsrecht OLG Frankfurt Beschluss vom 12. Dez. 2002 - 6 W 120/02 - Juris).
- ArbG München, 16.01.2015 - 14 BVGa 3/15
Einstweiliges Verfügungsverfahren, deutsche Gerichtsbarkeit, Durchführung der …
Der Antrag auf Durchführung eines Monatsgesprächs kann auch während des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Wahlanfechtungsverfahrens im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. dazu Hessisches LAG vom 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12).
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