Rechtsprechung
| VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12, 3 K 296.12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 115 Abs 1 ZPO, § 1360a Abs 4 BGB, § 1610 BGB
Prozesskostenhilfe für Rechtsstreit wegen Zulassung zum Studium - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Erst wenn die Eltern ihrem Kind eine solche Berufsausbildung gewährt haben, sind sie nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 -. FamRZ 2006, 1100 ff.).Ob hier allerdings von einer Obliegenheitsverletzung von solchen Gewicht ausgegangen werden kann, dass sie die schwerwiegende Folge eines Verlustes des Unterhaltsanspruchs nach sich ziehen muss (vgl. Urteil des BGH vom 17. Mai 2006 a.a.O.), braucht nicht abschließend entschieden zu werden.
- OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98
Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts; …
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Rn. 3 Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich nur für eine noch "beabsichtigte Rechtsverfolgung" (vgl. § 166 VwGO i. V. m. § 114 ZPO) und damit für die Zukunft bewilligt, setzt also voraus, dass die Sachentscheidung noch aussteht (OVG Berlin, Beschluss vom 5. März 1988 - 8 M 9.98 - NVwZ 1988, S. 650).Denn zum Zeitpunkt des Eingangs der Rücknahmeerklärungen waren diese Anträge noch nicht entscheidungsreif (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1998, 650).
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Rn. 6 Nach § 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO hat eine Partei für die Prozesskosten zunächst alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert einzusetzen, wozu nach einhelliger Auffassung der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegenüber Unterhaltspflichtigen gehört (BGH Beschluss vom 4.8.2004, Az. XII ZA 76/04 = FamRZ 2004, 1633).
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Rn. 8 Der Antragsteller/Kläger hat weder dadurch, dass er nach seinem Abitur im Jahre 2002 vom Wintersemester 2003/2004 bis zum Wintersemester 2008/2009 an der Universität Köln ohne Abschluss Politologie, Geschichte und Englische Philologie studierte, noch dadurch eine - den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfallen lassende - selbständige Lebensstellung erlangt, dass er vom Wintersemester 2009/2010 bis zum Sommersemester 2012 ein Bachelorstudium in Volkswirtschaftslehre absolvierte; denn das Studium in dem konsekutiven Masterstudiengang "Economics" steht in so engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem vorangegangenem Bachelorstudium, dass davon auszugehen ist, dass der Antragsteller/Kläger es entweder von vornherein angestrebt hatte, oder aufgrund einer während des Bachelorstudiums erkannten besonderen Neigung oder Begabung als Weiterbildung für erforderlich hält (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416 f. m.w.N.; BGHZ 69, 190, 194 = FamRZ 1977, 629 f.). - BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Rn. 8 Der Antragsteller/Kläger hat weder dadurch, dass er nach seinem Abitur im Jahre 2002 vom Wintersemester 2003/2004 bis zum Wintersemester 2008/2009 an der Universität Köln ohne Abschluss Politologie, Geschichte und Englische Philologie studierte, noch dadurch eine - den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfallen lassende - selbständige Lebensstellung erlangt, dass er vom Wintersemester 2009/2010 bis zum Sommersemester 2012 ein Bachelorstudium in Volkswirtschaftslehre absolvierte; denn das Studium in dem konsekutiven Masterstudiengang "Economics" steht in so engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem vorangegangenem Bachelorstudium, dass davon auszugehen ist, dass der Antragsteller/Kläger es entweder von vornherein angestrebt hatte, oder aufgrund einer während des Bachelorstudiums erkannten besonderen Neigung oder Begabung als Weiterbildung für erforderlich hält (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416 f. m.w.N.; BGHZ 69, 190, 194 = FamRZ 1977, 629 f.). - OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06
Anspruch einer 38-jährigen Studentin auf Prozesskostenvorschuss gegen Eltern
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
In entsprechender Anwendung des § 1360 a BGB hat die Rechtsprechung einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die Kosten eines Rechtsstreits in wichtigen persönlichen Angelegenheiten gegen die Eltern bejaht, wenn sich das volljährige Kind noch in der Ausbildung befindet und noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (vgl. Beschluss des OLG München vom 6. September 2006 - 1 W 2126/06 -, NJW-RR 2007, 657 m.w.N. zu einer 38-jährigen Antragstellerin). - OVG Hamburg, 04.10.1990 - Bs V 182/90
Prozeßkostenvorschuß; Ausbildungsförderung; Erfolgsaussichten; Rückforderung von …
Auszug aus VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Rn. 5 Dahinstehen kann, ob dem der Antragsteller/Kläger vorgeworfen werden kann, dass er trotz gerichtlicher Aufforderung Erklärungen seiner Eltern über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse nicht vorgelegt und so dem Gericht nicht die Möglichkeit gegeben hat zu prüfen, ob er auf einen - der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegenüber vorrangigen - Anspruch gegen seine Eltern auf Vorschuss der Kosten für den Rechtsstreit in entsprechender Anwendung von § 1610 i.V.m. § 1360 a Abs. 4 BGB verwiesen werden kann, weil der Rechtsstreit die berufliche Ausbildung des Antragstellers/Klägers, mithin eine persönliche Angelegenheit, betrifft (…vgl. allgemein zum Anspruch des Kindes auf Prozesskostenvorschuss gegenüber den Eltern: Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 24. Aufl. 2004, § 115 Rn. 67 b;… Schoreit, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, 5. Aufl. 1983, Rn. 40, 730 jeweils m.w.N.; zur Frage, ob der Rechtsstreit eine persönliche Angelegenheit des Unterhaltsberechtigten betrifft: OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Oktober 1990, FamRZ 1991, 960).
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