Rechtsprechung
| AG Erding, 13.03.2013 - 3 C 1958/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- minderwert.de
Pauschales Bestreiten einer Wertminderung ist nicht ausreichend
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Zur Zahlung der Mietwagenkosten nach Schwacke-Mietpreisspiegel sowie zur Zahlung einer Wertminderung und notwendiger Anwaltskosten verurteilt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Zur Zahlung der Mietwagenkosten nach Schwacke-Mietpreisspiegel sowie zur Zahlung einer Wertminderung und notwendiger Anwaltskosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Erding, 13.03.2013 - 3 C 1958/12
Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind hierfür erforderliche Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen (vgl. BGH, 15.02.2005, VI ZR 74/04).Dies ist insbesondere dann anzuwenden, wenn das beschädigte Fahrzeug schon älter war und als Ersatzfahrzeug ein wesentlich höherwertiges Fahrzeug angemietet wird (BGH, 15.02.2005, VI ZR 74/04).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Erding, 13.03.2013 - 3 C 1958/12
Nach der allgemeinen Rechtsprechung kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S.1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, NJW 2009, 58).Dies gilt jedenfalls, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07).
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09
Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …
Auszug aus AG Erding, 13.03.2013 - 3 C 1958/12
Dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann, wurde zuletzt wieder vom BGH bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010, VI ZR 112/09).
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