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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13145
OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15 (https://dejure.org/2015,13145)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2015 - 6 W 25/15 (https://dejure.org/2015,13145)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 (https://dejure.org/2015,13145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05

    Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 10 Anders als bei der schlichten Unwirksamkeit des Darlehensvertrages (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05 - für eine negative Feststellungsklage), bei der ein Wegfall der Verpflichtung zur Rückzahlung des erhaltenen Darlehens in Betracht kommt, wandelt sich das Darlehensverhältnis im Fall eines erfolgreichen Widerrufs gemäß §§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB unmittelbar in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis um.

    Soweit § 9 ZPO voraussetzt, dass das Stammrecht selbst in Streit ist (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 9 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, da die Feststellung des Widerrufs auf den Wegfall des Bezugsrechts des Darlehensgebers für die künftigen Zinsen gerichtet ist.

  • OLG Stuttgart, 28.01.2015 - 9 U 119/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 12 Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.4.2005 - 6 U 222/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14 ).

    Der begehrten Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs lässt sich daher für einen daraus abgeleiteten Anspruch auf Nutzungsersatz kein zusätzlicher wirtschaftlicher Wert beimessen (insoweit ohne nähere Begründung anders OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 14 Nur die Orientierung am beschriebenen wirtschaftlichen Interesse trägt im Übrigen der verfassungsrechtlichen Vorgabe Rechnung, dass Gerichtskosten und Streitwert nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden dürfen, dass es dem Bürger praktisch unmöglich gemacht wird, das Gericht anzurufen, indem das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfGE 85, 337, 347; BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Oktober 1996 - 1 BvR 1074/93).
  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 11 Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers an der Wirksamkeit des Widerrufs entspricht daher nicht dem Wert der noch offenen Darlehensverbindlichkeiten, und auch der Wert vom Darlehensnehmer geleisteter Sicherheiten ist nicht maßgeblich, da die Sicherheiten dem Darlehensgeber auch bei erfolgreichem Widerruf als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens dienen (BGH v. 26.11.2002 - XI ZR 10/00), so dass der erfolgreiche Widerruf keinen Anspruch auf sofortige Rückgewähr der Sicherheiten ohne Ablösung der Darlehensrestschuld begründet.
  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 13 Für die Streitwertbemessung ist dabei, da es sich bei den Zinszahlungen um wiederkehrende Leistungen i. S. d. § 9 ZPO handelt, diese Vorschrift i. R. d. Schätzung nach § 3 ZPO ergänzend heranzuziehen; § 9 ZPO erfasst ungeachtet der Klageart allgemein den Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - XII ZR 314/99).
  • BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93

    Verletzung des grundrechtlich geschützten Justizgewährleistungsanspruch durch …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 14 Nur die Orientierung am beschriebenen wirtschaftlichen Interesse trägt im Übrigen der verfassungsrechtlichen Vorgabe Rechnung, dass Gerichtskosten und Streitwert nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden dürfen, dass es dem Bürger praktisch unmöglich gemacht wird, das Gericht anzurufen, indem das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfGE 85, 337, 347; BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Oktober 1996 - 1 BvR 1074/93).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 12 Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.4.2005 - 6 U 222/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14 ).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 W 23/15

    Streitwertbemessung: Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages durch …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 12 Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.4.2005 - 6 U 222/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14 ).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 6 U 141/14

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Rn. 12 Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.4.2005 - 6 U 222/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14 ).
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
    Dabei ist der Wert eines Feststellungsbegehrens nach dem wahren Interesse des Klägers an dem Urteil zu schätzen (BGH, Beschluss vom 1.6.1976 - VI ZR 154/75).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2015 - 4 W 10/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Liegt kein verbundenes Geschäft vor, dann ist der Darlehensnehmer im Rahmen des durch einen Widerruf entstandenen Rückabwicklungsschuldverhältnisses - wenn auch in abgeändertem Zeitrahmen - nicht anders zur Rückzahlung der noch offenen Darlehensverbindlichkeiten verpflichtet, als im Fall des Fortbestehens des Darlehensvertrages (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.4.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 10).

    Rn. 12 c) Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung soll sich das Interesse des Klägers bei einer auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrags oder seiner Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis infolge eines Widerrufs gerichteten Klage wie bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Darlehensvertrages gerichteten Klage (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.4.2005 - 17 W 21/05, bei juris) bemessen, so dass auch die Vertreter dieser Auffassung für die Streitwertbemessung an die Höhe der noch offenen Darlehensvaluta anknüpfen (OLG Köln, Beschlüsse vom 18.11.2014 - 13 W 50/14, bei Juris und vom 25.3.2015 - 13 W 13/15, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 17.1.2014 - 9 W 2/14, bei Juris und vom 27.2.2015 - 19 W 60/14, bei Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.5.2015 - 8 W 288/15, bei Juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 6).

    Ausgehend hiervon kann der Streitwert pauschal weder mit der Höhe des Nettodarlehensbetrags noch mit der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta bemessen werden (ebenso OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.9.2015 - 17 W 41/15 bei Juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3.9.2015 - 8 W 528/15, bei Juris Rn. 8 [in Aufgabe von OLG Koblenz, Beschluss vom 28.5.2015 - 8 W 288/15]; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 7.7.2015 - 7 W 33/15, bei Juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.4.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 11;… Beschluss vom 29.4.2015 -6 U 141/14, bei juris Rn. 3;… Beschluss vom 17.4.2015 - 6 U 222/13, bei Juris Rn. 3;… Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15, bei Juris Rn. 16; OLG Celle…, Beschluss vom 22.7.2015 - 3 W 48/15, bei juris Rn. 7) .

    Rn. 14 e) Der Senat teilt hingegen im dogmatischen Ausgangspunkt den auch vom Landgericht gewählten Ansatz, wonach bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Widerrufserklärung das wirtschaftliche Interesse des Klägers unter Berücksichtigung der gegeneinander abzuwägenden Vor- und Nachteile bei Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Widerrufs nach § 3 ZPO zu schätzen ist (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.9.2015 - 17 W 41/15 bei Juris Rn. 12; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3.9.2015 - 8 W 528/15, bei Juris Rn. 11; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 7.7.2015 - 7 W 33/15, bei Juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.4.2015 - 6 W 25/15, bei Juris Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15, bei Juris Rn. 14 ff.;… Beschluss vom 17.4.2015 - 6 U 222/13, bei Juris Rn. 2)..

    Die aus einem Widerruf folgende Zinsersparnis für die Zukunft, die von weiten Teilen der veröffentlichten Rechtsprechung als Regelanknüpfungspunkt für die Schätzung des wirtschaftlichen Interesses präferiert wird (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17.4.2015 - 6 U 222/13, bei Juris Rn. 4 f.; Beschluss vom 30.4.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 12;… Beschluss vom 14.4.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 17;… Beschluss vom 29.4.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 5;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Koblenz…, Beschluss vom 3.9.2015 - 8 W 528/15, bei Juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 22.7.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7), mag zwar in vielen Fällen zumindest eines der maßgeblichen wirtschaftlichen Interessen des Widerrufenden abbilden, sie stellt jedoch nur einen Ausschnitt aus den möglichen Folgen eines Widerrufs dar (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.9.2015 - 17 W 41/15 bei Juris Rn. 12 ff.; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 7.7.2015 - 7 W 33/15, bei Juris Rn. 7) und führt in denjenigen Fällen nicht zu einem überzeugenden Ergebnis, in denen der Widerruf erfolgt, wenn das Darlehen bereits zurückgeführt ist oder kurz vor der Rückführung steht..

  • OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
    Da es sich bei den Zinszahlungen um wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 9 ZPO handelt, ist diese Vorschrift im Rahmen der Schätzung nach § 3 ZPO ergänzend heranzuziehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 -, juris; Beschluss vom 17.4.2015 - 6 U 222/13 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.7.2015 - 3 W 48/15 -, juris; mit gleichem Ansatz aber ohne Heranziehung des § 9 ZPO: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7.7.2015 - 7 W 33/15 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.9.2015 -17 W 41/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom …

    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3; Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 15 b) Das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden besteht vielmehr jedenfalls darin, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (…so auch OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 4; Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 12;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 17;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 5;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 18 cc) Entgegen der Auffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart und Celle (…OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 4; Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 13;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 18;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 5f.;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 5) kommt eine Deckelung nach § 9 ZPO auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu leistenden Vertragszinsen dabei nicht in Betracht.

  • LG Stuttgart, 15.03.2016 - 21 O 133/15
    Hiernach hat sich der Streitwert an dem wirtschaftlichen Interesse der Klage bzw. dem Urteil zu orientieren (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2015, 6 W 25/15).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2015 - 9 W 65/15

    Vorläufige Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde; Bewertung des …

    Bei der Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Bausparvertrages kommt es der Klägerin - im Gegensatz zu dem von ihr zitierten Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.1997 (…XI ZB 3/97, zit. nach juris, Rn. 6) zugrunde lag - hinsichtlich des Guthabens nicht auf dessen Rückerhalt oder die eigene Nichtzahlung eines Kapitalbetrages an, sondern auf den fortgesetzten Erhalt des vereinbarten Entgelts für die Kapitalüberlassung (vgl. für den umgekehrten Fall des Darlehenswiderrufs: OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 30.04.2015 - 6 W 25/15 , zit. nach juris, Rn. 10 ff., …sowie vom 17.04.2015 - 6 W 222/13, zit. nach juris, Rn. 4, Senat, Beschlüsse vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, unter II.5., sowie vom 19.06.2015 - 9 W 25/15 ; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, zit. nach juris, Rn. 10 ff.; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, zit. nach juris, Rn. 6 ff).

    Soweit § 9 ZPO voraussetzt, dass das Stammrecht selbst in Streit ist (…vgl. Zöller, Herget, ZPO, 30. Aufl., § 9 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, da die Feststellung des Fortbestands des Bausparvertrages die des Bezugsrechts des Bausparers für die künftigen Zinsen umfasst (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15 , zit. nach juris, Rn. 13 ).

  • OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehens

    Das tatsächliche Interesse des Darlehensnehmers, der die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt, liegt deshalb nicht darin, von der Rückzahlung des Darlehens befreit zu werden (…ebenso OLG Stuttgart, WM 2015, 1147 Rn. 3; Beschluss vom 30.04.2015 - 6 W 25/15, juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 14.04.2015 - 6 W 23/15, juris Rn. 16;… Beschluss vom 29.04.2015 - 6 U 141/14, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.01.2015 - 9 U 119/14, juris Rn. 12; OLG Celle…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 07.07.2015 - 7 W 33/15, juris Rn. 6).

    Rn. 14 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe an, wonach das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden darin besteht, sich für die Zeit nach dem Widerruf bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist die vertraglich vereinbarten Zinsen zu ersparen (insofern übereinstimmend mit OLG Stuttgart, 6 W 25/15, 6 W 23/15, 6 U 141/14, 9 U 119/14, OLG Celle 3 W 48/15, OLG Zweibrücken 7 W 33/15).

  • OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 1 W 41/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

    Das wirtschaftliche Interesse des Darlehensnehmers am Widerruf ergibt sich vielmehr daraus, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung frei wird, bis zum Ablauf einer vereinbarten Zinsbindungsfrist die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (m.w.N. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 - Rn. 12, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 03. September 2015 - 8 W 528/15 - Rn. 11, juris).

    Ein Abschlag ist von diesem Betrag wegen des diesen Anspruch im Ergebnis negierenden Charakters der Klage nicht zu machen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 -Rn. 15, juris).

  • OLG Stuttgart, 19.06.2015 - 9 W 25/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines …

    Bei der Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Bausparvertrages kommt es ihm nicht auf den Rückerhalt oder die eigene Nichtzahlung eines Kapitalbetrages, sondern auf den fortgesetzten Erhalt des vereinbarten Entgelts für die Kapitalüberlassung an (vgl. für den umgekehrten Fall des Darlehenswiderrufs: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. April 2015 - 6 W 25/15 ; Senat, Beschluss vom 28.1.2015 - 9 U 119/14).
  • LG Duisburg, 23.12.2015 - 8 O 42/15

    Erklärung des Widerrufs bzgl. des Abschlusses des Darlehensvertrages zur …

    Gemäß § 3 ZPO ist - unter Praktikabilitätsgründen (…vgl. auch Zöller-Herget, 31. Aufl., § 3 Rn. 16 "Widerruf") - das wirtschaftliche Interesse an den von den Klägern geltend gemachten Feststellungen in einem solchen Fall nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag des Vertragszinses zu bemessen (vgl. auch OLG Celle MDR 2015, 1263; OLG Stuttgart JurBüro 2015, 475).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 10 W 54/15

    Streitwertfestsetzung für Feststellungsklage auf Unwirksamkeit von …

    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass in den Fällen des Widerrufs von Darlehen nicht auf den Gesamtbetrag der ausgereichten Darlehen abzustellen sei, sondern entsprechend der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.04.2015 - 6 W 25/15 auf das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden.
  • OLG Oldenburg, 23.10.2015 - 8 W 72/15
  • LG Landau/Pfalz, 14.07.2015 - 4 O 242/14
  • LG Paderborn, 30.12.2015 - 3 O 144/15

    Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs hinsichtlich zweier zum Zwecke der …

  • LG Landau/Pfalz, 14.07.2015 - 4 O 424/14
  • LG Hannover, 11.04.2016 - 14 O 219/15
  • LG Hamburg, 07.12.2015 - 325 O 232/15

    Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Beginns der …

  • LG Ulm, 26.10.2015 - 4 O 233/15

    Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträge; Interesse des …

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