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   AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15   

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https://dejure.org/2015,16769
AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15 (https://dejure.org/2015,16769)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 C 50/15 (https://dejure.org/2015,16769)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 C 50/15 (https://dejure.org/2015,16769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • minderwert.de PDF

    Auch bei mehr als 100.000 Km Laufleistung ist Wertminderung zuzuerkennen

  • captain-huk.de

    AG Otterndorf erkennt auch bei einer Laufleistung von mehr als 100.000 km eine merkantile Wertminderung an und verurteilt die Bruderhilfe zur Zahlung der Wertminderung und restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 23.4.2015 - 2 C 50/15 -.

  • captain-huk.de

    AG Otterndorf erkennt auch bei einer Laufleistung von mehr als 100.000 km eine merkantile Wertminderung an und verurteilt die Bruderhilfe zur Zahlung der Wertminderung und restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 23.4.2015 - 2 C 50/15 -.

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Auch bei mehr als 100.000 Km Laufleistung ist Wertminderung zuzuerkennen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15
    Das Gericht schätzt den merkantilen Minderwert gemäß § 287 ZPO auf 250, 00 EUR, wobei dem Gericht ein weites Ermessen zukommt (vgl. BGH NJW 2005, 277).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15
    Die Zahlung eines höheren Betrages wäre nicht "erforderlich" im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt von dem Geschädigten jedoch nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 = NJW 2014, 1947).
  • LG Arnsberg, 21.01.2015 - 3 S 210/14

    Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht in Gestalt von

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15
    Das Gericht orientiert sich bei der Überprüfung der Üblichkeit der Sachverständigenkosten an der BVSK-Honorarbefragung 2013 (vgl. auch LG Arnsberg, Urteil vom 21.01.2015 - 3 S 210/14; LG Nürnberg-Fürth, a.a.O.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14

    Übliche Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15
    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der "erforderliche" Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB auch durch die rechtliche Verpflichtung des Geschädigten gegenüber dem von ihm mit der Schadensbehebung Beauftragten bestimmt wird: Die geschuldete Vergütung bildet die Obergrenze des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.11.2014 - 8 0 1426/14).
  • AG Berlin-Mitte, 06.02.2015 - 119 C 3131/14

    Die Einziehung einer an den Kfz-Sachverständigen abgetretenen Forderung des

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 50/15
    Es ist zudem auch im Ergebnis gleichgültig, ob man die Nebenkosten gesondert ausweist oder die Grundpauschale dementsprechend erhöht (vgl. auch AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06. Februar 2015 - 119 C 3131/14).
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